Wenn du Tagesberichte schreibst (was als Bürokauffrau schwachsinnig ist, das macht mehr Sinn im Handwerklichen Bereich) musst keine zusätzlichen Berichte schreiben. Allerdings würde ich dir empfehlen dich bei der HWK zu informieren ob du auch auf Monatsberichte umsteigen kannst. Ist sowohl für dich als auch für deinen Ausbilder weniger Arbeit!
NEIN darf er nicht! Dein Ausbilder darf dich abmahnen und bei der dritten Abmahnung aus demselben Grund kann er dich kündigen. Aber er darf dir aus diesem Grund nicht deine Ausbildungsvergütung entziehen. Wenn dein Chef dich aus diesem Grund nicht bezahlt kannst du dein Recht auf Einbehaltung der Arbeitskraft gebrauchen. Aber wie genau da die Voraussetzungen sind, solltest du bei der entprechenden Stelle bei HWK/IHK in Erfahrung bringen, die können dich da diesbezüglich beraten.
Allerdings würde ich dir raten trotz allem mit den Berichtsheften bei zu kommen ;)
Hallo,
ich habe ein ähnliches Problem bei meinem Ausbildungsbetrieb! Wenn du Wochenberichte schreibst, kannst du die Themen aus der Berufsschule reinschreiben. Außerdem sind die Kammern ( HWK/IHK ) verpflichtet dein Berichtsheft auch ohne Unterschrift deines Ausbilders anzunehmen wenn BEKANNT ist, dass es dort Probleme gibt/gab. Denn dein Ausbildungsheft ist NUR für die mündliche Abschlussprüfung relevant und auch da geht es mehr darum, dass die HWK/IHK auh sieht dass dein Ausbilder seinen Job richtig macht und die entsprechenden Inhalte vermittelt.
Aber mir fallen ehrlich gesagt auch keine Themen mehr für mein Berichtsheft ein, ich bin seit Anfang des Jahres "beurlaubt" war auch seit geraumer Zeit nicht mehr in meinem Ausbildungsbetrieb und hab keine Ahnung was ich Schreiben soll...