Sie sollten den Weg der Adption nehmen. Dauert zwar länger, ist aber ehrlicher.

...zur Antwort

Ich denke mal schon. Denn der Mietvertrag muß ja erst mal von beiden gekündigt werden. Dann wird ein neuer Mietsvertrag für eine Person abgeschlossen. Wenn der neue Vertrag ab 15.06. beginnt und die zweite Person dann ja raus ist aus dem Vertrag, muß er natürlich ausziehen. Er braucht ja auch keine Miete mehr zahlen.

...zur Antwort

Das sind Saatstangen und die kann man nicht essen. schneide ihn einmal kurz ab und du wirst sehen, er wachst schnell wieder nach. dann kannst du ihn auch wieder genießen.

...zur Antwort

Da, wo man schon im voraus bezahlen muß, würde ich grundsätzlich abraten. Deine Kohle siehst Du nie wieder. Aber Ärger könnte sich um so mehr anhäufen.

...zur Antwort

Also ich würde von einem Hund abraten. In meiner Familie habe ich auch so einen Fall. Der Hund ist den ganzen Tag alleine in der Wohnung. Abends darf er dann mal raus. Wozu wird das Tier dann gehalten? Zeit für Beschäftigungen mit dem Hund ist ja auch nicht.

...zur Antwort

Es muß ja nicht gleich eine Torte mit sehr viel Alkohol sein. Aber ansonsten wird ja eine Torte sich nicht gleich schlecht auf ihre Figur auswirken. Find ich aber eine gute Idee mit so einer Torte.

...zur Antwort

Ich weiß zwar nicht, wie alt Dein Sohn ist, aber schön ist es bestimmt nicht für Euch. Vielleicht ist der Umgang mit der Freundin jetzt noch Spielerei, aber wenn sie versucht Deinem Sohn Verbote oder ähnliches auszusprechen könnten die Probleme beginnen. Mach aber nicht die Freundin oder Deinen Ex vor Deinem Sohn schlecht. Sprech noch mal mit Deinem Ex, dass er Deinen Sohn nicht immer gleich in seine neuen Beziehungen einbezieht.

...zur Antwort

Ich denke mal diesen jungen Mann kannst Du abschreiben. Er sucht sicherlich nur eine Beschäftigung und Unterhaltung im Internet. Lenk Dich mit anderen Sachen ab. Oder nehme Kontakt zu mehreren Personen auf, dann verliebst Du Dich bestimmt wieder in einen Neuen.

...zur Antwort

Zuerst ist es ganz normal, wenn du Zwischenblutungen oder auch normale Blutungen hast. Dein körper muß sich ja auch erst umstellen. Also keine Panik.

...zur Antwort

Wenn sie Küche und Bad in ihrem Wohnbereich hat, und du auch könnt ihr auch nicht als WG gerechnet werden. Aber dein Vater muß das ja auch in den Mietsverträgen ordentlich eingetragen haben.

...zur Antwort

Ich glaube nicht, dass Du mit Deiner Schwester zusammen ausziehen kannst. Das Sorgerecht haben nun mal Deine Eltern. Aber vielleicht könnte das Jugendamt in Deinem extremen Fall Deiner Schwester die Vormundschaft für Dich übertragen. Dann könntest Du auch mit Deiner Schwester wohnen. Aber dazu mußt Du den Weg übers Jugendamt wagen. Du mußt dann alles von zu Hause erzählen. Ich wünsche Dir viel Glück bei der Sache.

...zur Antwort

Nehm Dir einen Anwalt. Auch wenn Ihr nicht verheirata seit zählt Ihr ja als Bedarfsgemeinschaft. Dann wird alles durch 4 aufgeteilt. Ist zwar ein schwerer Weg, aber sag Dir immer, Du tust es auch für die KInder. Ich wünsche Dir viel Glück.

...zur Antwort