Hallo celi

Also ich schreibe dir mit eigene erfahrung. 1.Das Kind ist immer noch sein sohn auch wen du neu verheiratet bist ok? da er das recht hatt und seine verpflichtungen nachkommt kann er auch eine klage einreichen und es wird wahrscheinlich zur seiner gunsten ausgehen,das Kind ist das ganze jahr bei dir also kann er sein Urlaubsanspuch wahr nehmen gerichtlich so das er im urlaub das kind zusetzlich haben könnte. 2.Das Kind hatt immer noch verwanden in seine Familie zB Cousin,oder Tante oder die Oma ( Väterlicherseits ) auch die Oma hatt das recht den Enkel zu sehen und wenn sie im Italien Lebt sowiso. Auserden würde ich dir raten das Kind den konntakt zur der Familie vom Vater aufrecht zu erhalten auch Die die im Italien Leben. Es könnte später es dir übel nehmen wenn es erwachsen ist und desto mehr freiraum für deine neue ehe würde auch sein wenn das Kind beim Vater im Urlaub ist.Denk daran so lange die Kinder klein sind brauchen sie um so mehr den konntakt zu eltern und das kannst du Ihm nicht durch dein neuer ehmann erzwingen indem du das Kind vom Vater fern halten tust Das Kind ist auch seins und er kann auch darauf bestehen im Urlaubsregelung verhandlung. .

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Es kommt immer drauf an in was man für eine situation kommt? in der regel die Hunde haftpflicht,aber der Hund muss immer an der Leine geführt werden und sollte nach Gewicht eventuell ein Maulkorb tragen. Sollte es ungeleint etwas passieren siht es etwas anders aus zb_er beisst jemand oder es wird ein verkehrsunfall verursacht da er ungeleint war usw....Also immer an der leine müsste er aus sicherheit sei.sollte er sich lossreisen von der leine hafftet die versicherung in der regel

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Hallo, Ich denke das sie das Jugendamt genau das sagen sollten was sie geschrieben haben in Ihre Frage.Den versuch Ihm eizulenken das Kind zu sehen?und er meldete sich nur in monatstakten.

Jedoch wird es schwer sein vorerst ihm das Kind nicht alleine zu überlassen höchsten sie hätten ein wichtiger grund warum er das Kind nur mit ihre bekleidung sehen sollte.

( ist er Drogenabhängig? oder sonstiger sucht wie Alkohol? oder kindesmisshandlung??Könnte er das Kind im Ausland entführen?? usw..)

Das müssten sie dann rechtlich fest legen lassen. Nur dann bekäme er das Kind nur unter Aufsicht.

Wenn er das Kind seit langem nicht gesehen hatt zb. mehrere Monaten? können sie aber dieses auch als grund beim Jugendamt angeben! "dabei zu sein für die ersten besuchen mit dem Vater.:: ein Tipp= das Kind sei dem Vater fremd gegenüber geworden und sie würden gerne dabei sein damit es sich am Vater gewöhnen würde für spätere Auübungsrechte des Vater mit Kind.

Ob dies dann der fall sein wird ob der Vater die Ausübungrechte mit dem Kind alleine war nehmen kann?? wird nur der Richter entscheiden falls nicht etwas vorligt wie Ich Ihnen als vergehenshinweise geschrieben habe am anfang diese Antwortes

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Ich finde mann musste das kind vom vorne herein klar machen das es nur einer der Vater ist und immer bleiben wird egal das es ein anderer gibt.

Am besten jergendwo hin gehen wo das kind freude drann hatt und es ihn dann sehr schonend beibringen mfg

chris67

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Hallo ich denke die nachbarn können da nichts machen denn es muss schon polizeilich aufgenommen werden vorher und wenn da keine polizei kam kann die nachbaren auch nicht nur anhand ihre ausage geglaubt werden. Ruhestörung gilt ab 22,Uhr da muss das Fernsehe im zimmer lautstärke sein oder Musik .

sollange nicht von anderen Nachbaren die szörung nicht wahr genommen wurde kann die einzelne personen nichts dagegen machen.

mfg chris67

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Einen 16 jähriger ist schutzbedürftig also kann eine Mutter ihn nicht von zu hause rauswerfen ohne dadurch strafloss davon zu kommen,sie kann sogar von der Jugenamt zu rechenschafft gezogen werden. Aber mann muss auch die nähere Hintergründen wossen warum zu einen Rauswurf kam??

Jedoch rechtfertigt es immer noch nicht einen rauswurf des 16 jährigen kindes.

Mit grüßen Chris67

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