Mäusebussard erlösen?
Folgende fiktive Lage : Ein Jäger kommt auf einen Wildunfall im eigenen Revier zu. Er stellt fest, daß ein Mäusebussard mit einem Auto kollidierte und schwerstverletzt am Straßenrand liegt. Im Rahmen des Tierschutzes erlöst er den Bussard von seinen Qualen. Der Autofahrer droht nun mit einer Anzeige. Da aber der Bussard dem Jagdrecht unterliegt, liegt doch hier eindeutig eine Berechtigung vor oder wie seht ihr das ?