Informationen zu den Material und dann auch Beispiele findet man bei dem Teppichhändler: http://www.teppich-calo.com/Information/InformationSite/Informationen.htm

...zur Antwort

hab ich auch schon drüber nachgedacht und gehört, man soll nicht direkt nach dem Essen putzen, damit es noch Speichelbildung gibt die wichtig für die Mundflora ist. Dann kann man sie aber putzen. Wichtig ist einfach vor dem Schlafengehen, nach sehr krümligen Zeug, dass sich in Zahnfleisch setzen kann, sehr säurehaltigem Essen und Zucker. Würde aber generell nicht zuviel putzen!

...zur Antwort

Wenn man eine Seite hat, muss man auch damit rechnen das andere darauf verlinken, ansonsten wäre das Internet auch ein wenig in seiner Grundfunktion gehemmt. Das einzige was man beachten muss, ist das man Textlinks verwendet und in diesem Text keinen Unwahrheiten, Behauptungen oder sowas schreibt, was demjenigen schadet. Bilder unterliegen oftmals dem Urheberrecht. Ausserdem sollte man nicht auf Seiten verlinken, die Gewalt, Sex und Strafbahre Handlungen beinhalten.

Ansonsten darf man verlinken - das ist halt Internet.

...zur Antwort

schau mal bei Vistaprint - super billig - voll einfach und sieht echt profisionell aus. Sparste dir ne Menge Ärger!

...zur Antwort

mir wurde von der Arge eine Weiterbildung als Assistentin Werbung angeboten - aufbauend auf jahrelange Mediendesign Tätigkeit. Find ich vielleicht auch für dich nicht schlecht, da mit in PR auch oft auf die Fremdsprachen angewiesen ist und du so alles miteinander verknüpfen könntest.

...zur Antwort

geht doch immer noch in der erweiterten Suche: schwarz weiß und alle Farben - oh wer lesen kann ist klar im Vorteil: genau das hast du ja auch schon bemerkt, wusste gar nicht, dass man nach Farbe wie Blau oder so suchen kann - sorry ;-)

...zur Antwort

im schlimmsten Falle ist eine Person bei einer Krankenkasse "freiwillig pflichtversichert",

>>>>> das ist nur bedingt richtig! Wenn man z.B. alleinerziehend mit Kind ist, ist die freiwillige Pflichtversicherung günstiger als eine Private.

...zur Antwort

Eine Familienversicherung ist nach § 10 Sozialgesetzbuch V nur für Ehegatten und Kinder möglich, in Sonderfällen auch für Stiefkinder und Enkel. Lebenspartner können nur bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von gleichgeschlechtlichen Paaren (Homo-Ehe) familienversichert werden. Ansonsten können Lebensgefährten nicht kostenlos familienversichert werden.

...zur Antwort