Da wir laut unserem Grundgesetzt §146 nicht souverän [sind]...

Mit Verlaub, das ist keine Frage sondern eine Feststellung, die nicht erläutert wird. Tu nicht ahnungslos, Ahnungslos83.

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Um mal grundsätzlich den Unfug mit "weil die Bundesrepublik Deutschland nicht souverän.." zu hinterfragen, meinerseits ein paar Fragen an den TE:

  1. Was verstehst Du unter Souveränität?
  2. Was würde daraus folgen wenn Du aufgrund Deiner Souveränitäts-Definition zu dem Schluss kämest Deutschland wäre nicht souverän?
  3. Gibt es Anzeichen dafür, dass Deutschland weniger souverän ist als irgendeines der 26 europäischen Staaten?
  4. Wo ist irgendetwas rechtlich festgelegt über die Souveränität von Staaten?
  5. Was hat Souveränität mit Staatsangehörigkeit zu tun?
  6. Was ist der Unterschied zwischen Staatsbürgerschaft und Staatsangehörigkeit?
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Weil wir in Deutschland sind und Deutschland ein Rechtsstaat und darüber hinaus ein sehr bürokratisch geprägter, gibt es auch dafür eine Rechtsvorschrift: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_04031950_V1b1110724.htm Man braucht sich also keinesfalls verschwörungstheortische Gedanken machen, sondern den alten Juristenspruch beherzigen: Ein Blick ins Gesetz, erleichtert die Rechtsauslegung.

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Haftstrafe ohne Bewährung Das ist eine ernste Sache. Entweder hast Du was ausgefressen, wofür Du eine Strafe über zwei Jahren bekommen hast, oder es war nicht das erste Mal. In beiden Fällen solltest Du Dir überlegen, ob Du nicht besser Dein Leben in den Griff bekommst, anstatt nach zweifelhaften Formalien zu suchen. Du wirst mir doch nicht erzählen wollen, daß Du unschuldig in Haft gekommen bist.

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Daß der Rechtspfleger den Vollstreckungshaftbefehl erläßt ist in Ordnung: http://de.wikipedia.org/wiki/Haftbefehl#Vollstreckungshaftbefehl

Unterschrieben ist der mit Sicherheit. Das ursprüngliche Urteil ist ebenfalls mit Sicherheit im Original von einem Richter unterschrieben (Wette: Flasche Champagner). Die Haftladung muß nur von der Geschäftsstelle erstellt werden. Was das Verwaltungsverfahrensgesetz, die ZPO und das BGB mit Justizvakten zu tun hat ist mir unerklärlich. Das GG auch allenfalls peripher.

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Einfache Antwort auf die einfache Frage: Ja, das ist möglich.

Wie lernt man es im Jura-Studium: Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

§ 806b ZPO

Gütliche und zügige Erledigung Der Gerichtsvollzieher soll in jeder Lage des Zwangsvollstreckungsverfahrens auf eine gütliche und zügige Erledigung hinwirken. Findet er pfändbare Gegenstände nicht vor, versichert der Schuldner aber glaubhaft, die Schuld kurzfristig in Teilbeträgen zu tilgen, so zieht der Gerichtsvollzieher die Teilbeträge ein, wenn der Gläubiger hiermit einverstanden ist. Die Tilgung soll in der Regel innerhalb von sechs Monaten erfolgt sein.

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Um die Frage mal unumwunden zu beantworten: Nein. Ausnahme: das Steuerrecht.

Hier bestimmt § 1 Abs. 2 UStG:

(2) Inland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Gebiets von Büsingen, der Insel Helgoland, der Freizonen des Kontrolltyps I nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes (Freihäfen), der Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie sowie der deutschen Schiffe und der deutschen Luftfahrzeuge in Gebieten, die zu keinem Zollgebiet gehören. Ausland im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet, das danach nicht Inland ist. Wird ein Umsatz im Inland ausgeführt, so kommt es für die Besteuerung nicht darauf an, ob der Unternehmer deutscher Staatsangehöriger ist, seinen Wohnsitz oder Sitz im Inland hat, im Inland eine Betriebsstätte unterhält, die Rechnung erteilt oder die Zahlung empfängt.

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Für alle, die sich einmal kompetent über die Vorrausstzungen einer (Haus-)Durchsuchung informieren wollen, empfehle ich die Seite des langjährigen Richters am OLG Hamm und Handbuchverfasser Detlev Burhoff

http://www.burhoff.de/insert/?/veroeff/aufsatz/ps-98-14.htm

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Durch eine Personenstands-Erklärung in Verbindung mit einer Unabhängigkeitserklärung. Geht das? Wie funktioniert das?

Die Personenstandserklärung kannst Du Dir sparen.

Die von Dir angeschriebenen Ämter werdn sich damit überhaupt nicht beeinrucken lassen. Vor allem das FA nicht. Bitte laß solchen Unsinn bleiben. Eine reiche von Personnen haben das versucht und sind in der Betreuung oder in der Psychiatrie gelandet. der Rest wird in den einschlgigen Foren www.reichsdeppen.pinkolatorium.com nach Strich un Faden verarscht.

Was willst Du denn als Selbstverwalter? Kannst Du als Einmann-Show Dein eigener Gesetzgeber, deine eigene Exekutive, Dein eigenes Finanzamt, Deine eigene Straßenbaubehörde sein? Drei DInge braucht der Staat: Grund, Volk, Gewalt. Hast Du auch nur eines von den Dreien? Nein! Also kannst Du Dich auch staatlich nicht selbst verwalten.

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Das Grundgesetz ist eine Verfassung. Nirgendwo steht geschrieben, daß ein Gesetzeswerk, das die Grundsätze des politischen Aufbaus und der rechtlichen Gliederung eines Staates "Verfassung" genannt werden muß

Großbrittannien hat überhaupt keine geschriebene Urkunde, dennoch hat es eine Verfassung, welche sich aus der Gesamtheit der rechtlichen Normen, den Staat betreffend ergibt. Auch das (Heilige) Römische Reich (deutscher Nation) hatte keine als "Verfassung" überschriebene Urkunde, sondern verschiedene Diplomata (z.B. die "Goldene Bulle von Eger" 1356) welche Regeln für den Aufbau des (Stände-)Staates aufstellte. Trotzdem spricht man von einer Verfassung des mittelalterlichen Ständestaates. Mehrere Europäische Staaten nennen ihre Verfassung "Grundgesetz", z.B.: Ungarn Niederlande Norwegen

Im Übrigen gibt es hier einen sehr schönen Aufsatz, der vieles erklärt, auch wenn der Seitentitel in Fraktur geschrieben steht: http://theintelligence.de/index.php/politik/deutschland/3251-ist-das-deutsche-grundgesetz-eine-verfassung.html

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Ist möglich aber unsinnig.

Ausführliche Diskussion hier: http://www.motor-talk.de/forum/m103-motor-auf-vollsequentielle-einspritzung-umbauen-t3133468.html

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