Hatte vorkurzen eine Hausdurchsung . Die aber nicht vom Richter persönlich Unterschrieben war. Ausfertigungs Datum März 2012 durchgerfürt im April. Es wurden nach gegenstände gesucht die aufgfürt waren. Aber es steht nichts drin von gefahr im vollzug oder verdunkelungs Gefahr. Ich selbst war nicht zu Hause aber meine Frau und Kind. Neun Polisten und nicht eine Polistin. Ist das laut unseren sogenanten Gesetzen erlaubt oder kann Staatsmacht alles machen?