Ich sehe das etwas anders. Einen Nachforschungsauftrag kann man ebenso für ein Päckchen oder eine Warensendung stellen. Den Verlust dieser Sendungen bekommt man zwar nicht von der Deutschen Post ersetzt, es besteht aber immerhin die Möglichkeit, dass die Sendung an einem anderen Ort wieder auftaucht. Als eBay Verkäufer haftet man nicht für die beschriebenen verlorenen Sendungen. Allerdings kann der Empfänger auch keinen Nachforschungsauftrag stellen. Als Verkäüfer hat man demnach die Pflicht einen solchen Auftrag zu stellen. Abgesehen davon können Warensendungen schon mal mehrere Tage im Umlauf sein.

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