Die Füllungen werden bis zum Kassensatz abgerechnet (ca 30Euro pro Füllung), solltest du dich für eine Kunststofffüllung entscheiden, dann trägst du die Mehrkosten.

Die Wurzelbehandung ist Kassenleistung, wenn der Zahn dadurch erhalten bleibt. Dies klärt allerdings der Zahnarzt vor der Behandlung und nicht die Kasse. Eine Garantie hat man natürlich nie das der Zahn erhalten bleibt, aber dies wird im Vorfeld durch den Arzt abgeklärt. 

Teilweise werden private Leistungen bei der Wurzelbehandlung durchgeführt und dann hat der Zahnarzt auch die Möglichkeit die komplette Wurzelbehandlung privat in Rechnung zu stelle .

Würde mir an deiner Stelle eine zweite Meinung einholen, bevor du eine Menge Geld zahlst. Eine Erstattung ist durch die Kasse nicht möglich. Vorteil wäre eine private Zusatzversicherung.

...zur Antwort

In welchem Land bist du zur Zeit?

...zur Antwort

Die Krankenkasse ist verpflichtet dich zu versichern. Bin mir auch sicher das es mehr als nur ein Brief war, den du erhalten hast. Da du nicht reagiert hast und auch keinen anderen Versicherungsschutz nachgewiesen hast wurde die Freiwillige Versicherung eröffnet und da unbekannt ist was du an Einnahmen hast wurden die Beiträge geschätz. Wenn du unter 25 bist und studierst, dann nimm deine Studienbescheinigung mit und beantrage die Familienverdicherung. Die Freiwillige Versicherung wird dann storniert.

...zur Antwort

Du musst dich sofort beim Arbeitsamt melden, sobald du weist das dein Vertrag ausläuft.

In der Zeit vom 30.11.2013 bis 04.12.2013 bekommst du Arbeitslosengeld I und ab dem 05.12.2013 (6. Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) zahlt die Krankenkasse in Höhe vom Arbeitslosengeld I.

Bei der Krankenkasse gibst du die Bescheinigung über den vorraussichtlichen Entbindungstermin ab ( Das Formular bekommst du ca 7 Wochen vor der Entbindung von deinem Frauenarzt) und den Aufhebungsbescheid vom Arbeitsamt, damit die Krankenkasse weis in welcher Höhe das tägliche Mutterschaftsgeld ausgezahlt werden muss.

In der Elternzeit bist du und dein Kind beitragsfrei versichert.

...zur Antwort

Was meinst du genau mit "geschmissen"?

Das das AA keine Leistung zahlt ist richtig, weil bei arbeitsunfähigkeit die Krankenkasse zuständig ist

...zur Antwort

Ich kenne nur das Formular E121 (wird meistens für Renter ausgestellt), dies wird von der Krankenkasse ausgefüllt, wenn man nicht in Deutschland seinen Hauptwohnsitz hat und z.B. in Spanien lebt aber nur eine deutsche Rente bezieht.

Mit dem E121 kann man sich dann bei der zuständigen Krankenkasse am Wohnort "einschreiben" lassen und erhält z.B. von der spanischen Krankenkasse eine Karte oder einen Behandlungsschein.

Die Kosten werden der spanischen Krankenkasse in Rechnung gestellt und diese holt sich das Geld von der deutschen Kasse zurück.

...zur Antwort

Hallo, ich arbeite bei einer Krankenkasse zwar nicht bei der BEK :-)

Die BEK hat richtig gehandelt. Ein Elternteil darf 10 Tage im Kalenderjahr zu Hause bleiben wenn das Kind krank ist, dann zahlt die Kasse dem Versicherten der Verdienstausfall.

Wenn du in diesen Tagen trotzdem Entgeld von deinem Arbeitgeber bekommen hast, dann wird dir die Kasse auch nichts zahlen. Aber das bescheinigt der Arbeitgeber der Kasse.

Arbeitet ein Elternteil nicht und ist zu Hause, wie dein Mann, dann MUSS die Kasse nicht zaheln, weil die Betreuung des Kindes durch deinen Mann geleistet werden kann.

Es sei denn er kann der Kasse z.B. nachweisen das er an diesen Tagen Vorstellungsgespräche hatte oder z.B. selber krank war.

Eine ärztliche Bescheinigung das die Betreuung nur durch die Mutter gemacht werden kann müsste nicht reichen, es sei denn die BEK Leistet in diesem Fall eine Kulanzleistung, was sie allerdings nicht muss.

Wie schon in einem anderen Beitrag geschrieben, werden auch Krankenkassen geprüft und müssen Rede und Antwort stehen weshalb sie welche Leistung erbracht haben.

Man muss sich in so einem Fall direkt beim Gesetzgeber beschweren und nicht bei der Kasse. Sorry ist aber leider so...

...zur Antwort

Also ich arbeite bei einer Krankenkasse und von einem Willkommensgeld habe ich noch nie gehört und sowas spricht sich rum wenn andere Kassen sowas zahlen =)

Mutterschaftsgeld kann es nicht sein, da muss eh ein Antrag gestellt werden.

...zur Antwort