Moin, da müsstest Du mal bei dem Admi nachfragen. Außerdem liegt es an der Tages-oder Nachtzeit. Im Augenblick so ca. 12 pro Minute.
Ich würde meine Zunge nicht schrubben. Sie ist ein Organ, dass schmecken soll und sollte daher nicht manipuliert werden. Sie reinigt sich selbst. Auch könnte der Arzt an der Zunge eventuell Krankheiten erkennen- auch darauf reagiert die Zunge und verfärbt sich entsprechend.
Moin, um welche Zwangseinweisung handelt es sich?
Moin, keine Panik, Du wirst Dich schon dran gewöhnen. Das menschliche Gehirn gewöhnt sich sehr schnell an normale Geräusche und fängt nach kurzer Zeit an, diese zu unterdrücken.Man hört sie einfach nicht mehr. Das ist so, wie auf der Straße in einer Großstadt. Wenn man sich nicht unbedingt auf ein Objekt konzentriert, hört man kein einzelnes raus. Du wirst Dich wundern, zukünftig wirst Du wach, wenn er nicht schnarcht.
Moin, was wäre eventuell mit mal täglich 3 Minuten in www.duden.de nachzuschauen und dann die alte und neue deutsche Rechtschreibung zu üben.
Moin, da gibt es unterschiedliche Meinungen. Manchen hift das, manchen nicht. Wenn der Partner/in bereit ist, mitzumachen, ist noch nicht alles verloren und ein Weg, wieder miteinander und mit anderen über die Probleme zu reden und selbst über einiges nachzudenken. ein Versuch sollte es wert sein. Viel Erfolg und alles Gute weiterhin Carbri
Moin, zur Beantwortung der Frage müßte die Frage noch näher erklärt werden. Grundsätzlich ist das so, gelegentlich mal Kuchen backen und auf einem Vereinsfest verkaufen ist ok. Lebensmittel herstellen, zB. Essen zubereiten und verkaufen in einer Gatsstätte / Restaurant / Frittenbude , dann benötigt man eine Konzession vom örtlichen Ordnungsamt. Ein Lebensmittel produzieren und in größeren Mengen verkaufen , dann könnten noch persönliche oder behördliche Auflagen erforderlich werden. Ich würde in Ihrem Fall mich an die für Sie zuständige örtliche Lebensmittelaufsicht (Veterinäramt) wenden und mein Vorhaben dort erzählen. Dort wird man Ihnen dann die dazu persönlichen und hygenischen Voraussetzungen darlegen und Sie entsprechend beraten. Auch erhalten Sie dort kostenfrei die richtigen Tipps für Ihre nächsten eventuellen Behördenwege. Viel Spaß beim Produzieren und Erfolg wünscht Ihnen carbri
Moin, der Fall ist so nicht ganz so einfach zu beurteilen. Man müsste dazu die jeweiligen Miet- und Untermietverträge einsehen. Grundsätzlich ist es jedoch so, dass privatrechtlich (vertragsrechtlich) Sie gegenüber Ihrem Vermieter und der Untermieter gegenüber Ihnen schadensersatzpflichtig ist. Fraglich ist noch, ob der Untermieter den Hinweis gelesen hat oder nur Sie davon wußten und den Untermieter über das Nichtbefahren nicht oder doch informiert haben. Der richtige Weg wäre, Sie ersetzen Ihrem Vermieter den Schaden und Ihr Untermieter ersetzt Ihnen dann den Betrag als Verursacher, da Ihr Untermieter nicht direkter Vertragspartner mit Ihrem Vermieter ist. Ich würde in Ihrem Fall, falls der Untermieter nicht zahlen sollte, einen Rechtsanwalt mit dem Fall zu Rate ziehen und ggf. beauftragen, den Schaden zu regeln. Ihr Untermieter hätte, falls er gesprächsbereit ist, auch die Möglichkeit, seine KFZ-Haftpflichtversicherung zu informieren. Es könnte sein, dass diese sogar den Schaden reguliert und die entstandenen Kosten bezahlt. mfg cabri
Moin, viele schöne, interessante und lehrreiche Filme wurden schon genannt. Nur die deutsche Kultserie - immer wieder jeden Sonntag- fehlt noch: Lindenstraße!!!
Moin, die Rechtsanwaltskammer ist eine Dachorganisation der Rechtsanwälte und Notare. Sie vertritt die Rechte der Rechtsanwälte gegenüber dem Staat und prüft bzw. vermittelt bei Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern untereinander und zwischen Klienten und Rechtsanwälte. Will man jedoch eine Entscheidung oder ist man mit der Prüfung der Kammer nicht zufrieden, kann man sich an das Landgericht wenden, wo der Rechtsanwalt/Notar zugelassen wurde.
Moin, nein geht nicht. Unabhängig davon, wäre es hier auch eine nach dem Gesetz strafbare Handlung. Aber, wer weiß schon, was heute alles in Laboren oder mit der Gentechnik möglich ist. Selbst die UN hat sich schon damit beschäftigt und es weltweit den Laboren untersagt.
Moin, der Vertrag kann vor Ort von den beiden anderen unterschrieben werden. Einer von beiden erklärt, dass er die Vollmacht hat in Ihrem Namen die Erklärung (Kauf) mit abgeben darf und nennt am besten die Anschrift eines Notars in Ihrem 600 km entfernten Wohnort. Der Vertrags-Notar schickt dann eine Ausfertigung des Vertrages an den von Ihnen benannten Notar an Ihrem Wohnort und Sie können dann dort Ihre Zustimmungserklärung zum Kaufvertrag abgeben. Ein anderer Weg wäre, dass Sie gleich zu einem Notar gehen und dort eine Vollmacht zu gunsten eines der Unterzeichner abgeben und diese Vollmacht dann bei der Unterzeichnung vorliegt. Der Nachteil ist dann allerdings, dass Sie dann nicht den genauen Inhalt des Kaufvertrages kennen und Vertrauen zu dieser Person haben müssen, denn bei der Vertragsunterzeichnung kann es noch zu Nachbesserungen gegenüber dem Entwurf kommen.
Moin, die einfachste Weise wäre die Unterschrift einscannen und in eine Datei speichern. Die mail schreiben und in die letzte Zeile die Datei kopieren.
Moin, in Deutschland ist schlecht gefragt, denn da gibt es eine ganze Menge davon in Zoos, Zirkus und Privathaltung. Als heimisches tier würde ich die fast ausgestorbene Kreuzotter nennen. Allerdings ist ihr Gift so schwach, dass sie glücklicherweise nur tödlich ist für herzschwache ältere oder jüngste Menschen. Kreuzotterbisse sind selten, da die Schlange recht scheu ist und flüchtet. Sie beißt nur zu, wenn sie sich in die Engegetrieben fühlt oder überrascht wird.
Moin, nur in Deutschland. In den meistens Ländern herrscht Rechtsverkehr. Auch die Menschen gehen rechts aneinander vorbei. Also gehe ich auf der rechten Seite der Tür rein, folglich dreht sie sich entgegen dem Uhrzeiger. Ansonsten müssten alle vor der Tür die Seite wechseln. In Ländern mit Linksverkehr drehen sich die Türen also im Uhrzeigersinn.
Moin, ja es kostet für euch beide Geld, da ihr das deutsche und spanische Netz benutzt. Z.B. mit einem in Deutschland angemeldeten handy telefoniere ich in Spanien und rufe einen Freund auf seinem deutschen handy an. Der Freund befindet sich auch in Spanien. Mein handy funkt dann den spanischen Sender an, der das Gespräch nach Deutschland weiter vermittelt. In Deutschland stellt der Sendeturm fest, das das angerufene handy in Spanien ist und funkt dann zurück. Obwohl man nebeneinander stehen könnte, macht der Funkstrahl diesen Umweg. Jedes handy muss zahlen, anteilig in Deutschland und auch Spanien. Hat das Empfangshandy kein Guthaben, gibt es auch keinen Empfang.
Moin, grundsätzlich die Behörde, die auch die Baugenehmigung erteilt. Also die Bauaufsichtsbehörde. Das ist auch die Behörde, die bei "Schwarzbauten" eine Bauuntersagung erteilt. Bei Gefahr im Vollzuge, kann es sogar die Polizei oder die örtliche Ordnungsbehörde. Am Besten mal auf dem nächsten Ortsamt oder Polizeirevier fragen, welche Behörde für das Objekt und der Baugenehmigung zuständig ist.
Moin, einigen Antworten kann ich zustimmen. Martinshörner haben in Deutschland eine einheitliche Lautstärke von 110 dB aus 3,5 mtr. Entfernung gemessen. Diese Lautstärke ist erforderlich, um den allgemeinen Umweltlärm zu übertönen. Bei den gut isolierten Fahrzeugen, und wenn der Fahrer noch laute Musik anhat, ist diese Lautstärke heutzutage fast nicht mehr ausreichend. Abends bei reduzierten Umweltgeräuschen kommt es einem nur sehr sehr laut vor. Hört man allerdings tagsüber das Martinshorn, fällt es nicht so auf.
Moin, ich würde beim nächsten Mal die Flasche zum Amt für Lebensmittelaufsicht bringen und dort das Problem schildern. Die sind berechtigt, weitere Proben zu nehmen und im Labor testen zu lasten. Das alles ist kostenfrei. Außerdem würden dann von dort ggf. gegen den Hersteller wegen Hygienemangels, danach sieht es aus, Maßnahmen eingeleitet.
Moin, keine Panik. Leider ist es so, dass man mit Name und Geburtsdatum ne ganze Menge anfangen kann. Strafanzeige bei der Polizei gegen unbekannt ist ok. Hilft bloß im Pfändungsverfahren wenig. Man sollte beim Gerichtsvollzieher die Leistung verweigern und dann kommt es automatisch beim Amtsgericht zur Verhandlung. Jetzt ist der Telefonanbieter verpflichtet die Beweise beizubringen, dass Sie der Vertragspartner waren. Kann sie also nicht. Der Telefonanbieter muss dann in der Beweislage auch erklären, wann und wo er den Anschluß hergestellt hat und die Vertragsunterlagen dem Gericht vorlegen. Wenn die Örtlichkeiten nicht stimmen,ist man eigentlich schon auf der sicheren Seite. Auch würde jetzt über das Gericht festgestellt werden können, wer in der Wohnung gelebt hat. Und nun ist alles rund. Auch für den Strafantrag gegen unbekannt. Der Unbekannte kann nunmehr für seine strafbare Handlung herangezogen werden und auch ggf. steht er dann für einen persönlichen Schadensersatz zur Verfügung.