Ja. In solchen Fällen zahlt die Haftpflichtversicherung. Sie kommt entweder für die Reparatur oder den Zeitwert des Gerätes auf. Anders sieht das dagegen bei geliehenen Gegenständen aus. Wer sich für den Urlaub einen Fotoapparat von Freunden leiht und versehentlich herunterwirft, muss den Schaden selbst zahlen.

...zur Antwort