Der Eheman sollte an Lungenentzundung und Blutvergiftung gestorben seien. Bei Blutvergiftung sollte normalenweise sofort an Intensiefstation gebracht werden. Dies ist aber nicht geschehen,stadtdesem eine Erklärung von dem Stationsarzt: "Neben in der Zimmer war ein Notfall."Ich denke: Eine Güterabwägung zwischen Menschen ist juristisch nicht zulässig, auch nicht, wenn einer davon schwerst erkrank ist. Soll man ein Beschwerdebrief ans Krankenhaus schreiben und verlangen Schmerzesgeld?