Schreib einen Brief und lass das morgen deine Freundin abgeben.Du kannst auch noch einen Tag vorher die Klage zurücknehmen.Kostet NiX! Eigene Erfahrung! P.S Nur unterschreiben mußt du selber kannst du auch faxen!

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Mach dich nicht verrückt. Wenn du z.b Nachweisen kannst,das die Weiterbeschäftigung unzumutbar war,z.b wegen Krankheit dann gibts keine Sperre. Attest vom Arzt genügt! Sonderzahlungen von z.b Urlaubs und Weihnachtsgeld werden beim KG berücksichtigt. Normalerweise wird der Durchschnitt der letzten 3 Monate beim KG gezahlt. Als ich KG bezogen habe,wurden von der KK die letzten 3 MOnatsabrechnungen angefordert!

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Ich würde das ganze vergessen und unter Lebenserfahrungen buchen.Wenn du einen Mahnbescheid beantragen willst mußt du die Lohnsumme kennen!Dann mußt du bei einem Mahnbescheid die Kosten für selbigen vorstrecken.Ein Anwalt verlangt bis zu 280 € pro Erstberatung .Also die günstigste Alternative Einschreiben Rückschein mit Mahnung und Fristsetzung falls niemand reagiert würde ich es sein lassen!

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M.E bist du seit 1.9.13 dort festangestellt ,wenn dich der AG über das Datum der Befristung hinaus arbeiten lässt,dann ergibt sich automatisch ein festes Arbeitsverhältnis daraus.

Ansonsten hätte er dich kündigen müssen bzw.einen Neuen AV vorlegen müssen!

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Dein Arbeitgeber hat wohl Zweifel an deiner Erkrankung. Er wendet dann sich an die KK und die schickt dich zum MDK. Der untersucht dich und entscheidet dann ob du krank bist oder nicht! Wenn nicht mußt du nächsten Tag zur Arbeit.

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Wenn dazu vertraglich nichts vereinbart ist dann gilt die 4 wöchige Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer.

Der AG muß aber wenn er dir kündigt 2 Monate Frist einhalten.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

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Wenn du mit deinen 40 GDB nicht gleichgestellt bist hast du auch keinen Kündigungsschutz.

Der Urlaub von 2014 und 2015 steht dir zu.

Gibts verschiedene Urteile vom BAG und EuGHallerdings für 2014 nur den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Tagen ,falls du tariflich 30 hast,fallen die weg.

Kann ja sein das der AG das nicht weiß.

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Also ich denke mal das ist ein Schuss in den Ofen. Wann ist das Zeugnis versprochen worden,während oder vor der Ausbildung? Wenn es vorher abgemacht wurde ist es sowieso sittenwidrig und wenn es während der Weiterbildung versprochen wurde und es nichts schriftliches gibt,dann Pech gehabt. Außerdem ist eine Ausbildung beim Arbeitgeber ? Wenn nicht ist es keine Arbeitsrechtliche Sache sondern BGB.

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Kündigungsfrist gesetzlich 4 Wochen.Bis zum Monatsanfang oder 15.

Hiermit kündige ich fristerecht zum 30.6.15 hilfsweise zum nächst möglichen Termin.

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Kommt darauf an ,ob es vertraglich geregelt ist. Ist der Bonus im AV explizit geregelt oder nicht nicht. Wenn nicht ist es eine freiwillige Leistung (z.b Betriebsvereinbarung)und er kann die Zahlung jederzeit einstellen. Vertraglich vereinbart ist es eigentlich ein Lohnbestandteil,kommt auf die Formulierung an. Also per Ferndiagnose schwer zu beurteilen!

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Was hat die Berufsgenossenschaft mit dem ganzen zu tun.?

Kündigungen sind nur schriftlich möglich egal ob Minijob oder Vollzeit !

Er muß im Prinzip den Lohn weiterzahlen bis zum Ende der KÜndigungsfrist,wenn er denn schließlich gekündigt hat.

Also Krankmeldung abgeben und danach wieder arbeiten gehen,geht leider kein Weg daran vorbei!

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Der Arbeitgeber hat nach Abschluss des AV mündlich oder schriftlich,die" Beschäftigungspflicht". Wenn er keine Arbeit hat ist es sein Problem, er muß dann trotzdem bezahlen,denn du bist ja erschienen zur Arbeit.

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Gegen eine Abmahnung kann man nicht viel Machen außer du kannst eine Gegendarstellung machen ,die dann in deine Personalakte kommt.

Allerdings kann ein AG jederzeit wegen jedem S......h! Abmahnungen aussprechen.

Allerdings bei Kündigung entscheidet das Gericht ob die Abmahnungen überhaupt zuteffend sind.

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Also wer anderen dazu rät abzuwarten hat keine Ahnung! Bei einer Kündigung hat man 3 Wochen Zeit um Kündigungsschutz Klage zu erheben. Also auf jeden Fall rechtlichen Rat einholen oder vielleicht ist deine Frau in der Gewerkschaft? oder ihr habt ne Rechtschutz Versicherung? Man kann auch in er ersten Instanz beim Arbeitsgericht ohne ANwalt klagen einfach mit den Papieren zur Rechtsantragstelle gehen die machen das dann. Da lässt sich bestimmt was machen außerdem bekommt deine Ehefrau nur 12 MOnate Alg mit 47: Also ich würd da was machen!!

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Nach § 187 BGB beginnt die Frist ab dem Tag der nach Zugang der schriftlichen Kündigung folgt. ALso Brief kommt am 26 ten ab 27 läuft die Frist also letzter Tag des Arbeitsverhältnisse 12.3.15

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Die Frist beginnt erst zu laufen am Tag nach Zugang des Kündigungsschreibens §187 BGB bei Postkündigung.! Bei persönlicher Übergabe gegen Empfangsbestätigung am selben Tage! Also Kündigung am 1.4.abgeben persönlich und alles ist paletti!

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Die BA erkennt nur die Steuerklasse an die im januar geholten hat. Ich wuerde mit der BA reden ueber die Aenderung.

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