Habe am 01.10. dort eine Bestellung getätigt. Doch ziemlich hochpreisig und über Klarna bezahlt. Keine Bestellbestätigung. Keine Bestätigung durch Klarna über den Kauf. Dort ist auch nichts zu finden.

Habe auf Grund der anderen Kommentare mein Konto geprüft, aber alles in Ordnung.

Kurz nach der Bestellung hat sich meine SecureGo App gemeldet, wegen einer Überweisung, die ich aber ablehnte, weil ich diese nicht selbst veranlasst habe.
Letzte Woche habe ich dann einen Anruf bekommen, irritierender Weise mit der Rufnummer meiner Bank. Der Typ sagte etwas von "es wurden auffällige Kontobewegungen festgestellt" - Hab ihn dann erst einmal darum gebeten, dass er mir die letzten Zahlen meiner Kontonummer nennt, bevor ich überhaupt mit ihm weiterrede. Nach gefühlten 20 Sekunden hab ich aufgelegt und bei meiner Bank direkt angerufen - die wussten von nix.
Ob das alles zusammenhängt? 🤷‍♀️

Hab daraus gelernt und werde zukünftig zuerst immer erst nach der Firma etc googeln.

Fazit --- Lasst es sein und bestellt nicht dort

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Leute, es geht doch nur um die Frage, ob es überhaupt rechtens ist. Was wird das hier?

Ich wollte nur wissen, ob es überhaupt so in der Form erlaubt ist und mehr nicht.

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Also als erstes einmal ein Danke an alle die hier geschrieben haben.

Zum zweiten, ich muss zugeben, dass ich mich vertan habe, was die zu erwartenden Mehrkosten angehen, es sind nicht 10€, aber in meinen Augen trotzdem zu viel.

Zum dritten, weiß ich natürlich, dass ich immer die Möglichkeit habe, mir eine andere Bank zu suchen, was ich natürlich auch tun werde

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Kann Vermieter Hausverbot erteilen

Hallo,

letztes Jahr hat meine Vermieterin das MH in dem ich gewohnt habe, verkauft. Der neue Eigentümer hat für meine Whg Eigenbedarf angemeldet und ich konnte auch rechtzeitig ausziehen. Zuvor habe ich mit einem RW versucht Zeit für die Wohnungssuche heraus zu holen (wg Umzug mit Familie etc) Die Übergabe verlief leider auch nicht grad reibungslos, aber letztendlich wurde das Kapitel abgeschlossen. Das ist nun fast ein halbes Jahr her. Da ich mich immer noch sehr gut mit den drin gebliebenen Mietern verstehe und meine Tochter dort eine Freundin hat, sind wir des öffteren dort zu Besuch. Auch heute war meine Tochter dort zum Spielen und weil es noch so hell und warm war, haben wir uns (die Erwachsenen) in den Hof gesetzt und geratscht. Die neuen Eigentümer kamen raus um in den Garten zu gehen, und sahen mich dort sitzen, haben aber nur gegrüßt. Nachdem ich daheim angekommen war, habe ich eine SMS vom Hausherren bekommen in der er mir für das Gründstück Hausverbot erteilt hat.

Nun meine Frage: Kann er das überhaupt? Im Mietvertrag ist eine Mitbenutzung für den Innenhof bzw. Garten mit vereinbart.

Ich hab den Leuten nichts getan! Meine Freundin (die noch in dem Haus wohnt) und ich sind aus allen Wolken gefallen. Wie soll das in Zukunft laufen, wenn wir sie besuchen wollen?

Seit meinem Auszug war ich schon x mal dort und das wussten sie auch, weil mein Auto vor dem Haus stand. Gut man muss jetzt dazu sagen, dass wir uns bisher nur in Ihrer Whg aufgehalten haben, weil die neuen Eigentümer den Innenhof saniert haben.

Aber es kann doch nicht sein, dass er mir wirklich Hausverbot erteilen kann, nur weil er anscheinend ein persönliches Problem mit mir hat. Ich tu ihm doch nichts. Ich will nur meine Freundin besuchen.

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Hallo Ihr lieben Antworter,

also, ich habe mit einer RW telefoniert und nachgefragt und es sieht folgender maßen aus.

Sobald ein Mietvertrag existiert, hat der Vermieter kein Hausrecht mehr, bzw nicht mehr wie alle anderen Mieter auch. Dass heißt, auch wenn er im selben Haus wohnt, kann er dem Mietern bzw. derenBesuchern kein Hausverbot erteilen. Das Hausrecht erstreckt sich im Übrigen auch auf die Mitbenutzung von Garten und Hof, wenn diese im MV geregelt ist.

Der Vermieter/Eigentümer kann nur dann ein gültiges Hausverbot aussprechen, wenn ein außerordentlicher Grund, wie z.B. Vandalismus, Ruhestörung, körperliche Gewalt und so n Zeug vorgefallen sind. Was in meinem Fall ja nicht so war.

@Menuett: Diese Regelung greift nur beim Verkauf von EigentumsWOHNUNGEN, nicht bei Häusern. Ist zwar dumm, ist aber so. Wir haben halt damals per RW Widerspruch gegen die Kündigung eingelegt, da es sehr schwierig ist mit Familie und Haustieren eine neue Bleibe zu finden, noch dazu, wenn das Kind dort zur Schule geht. Aber nicht die Haustiere waren das Problem, sondern die Kinderfeindlichkeit in Deutschland! Von 10 potenziellen Vermietern, wollten 7 keine Kinder. Aber wir hatten ja Gottseidank Glück und haben eine schöne Bleibe gefunden.

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Der Verteiler ist nicht im Keller, sondern direkt draussen an der Wand, was bedeutet, das wir ein Loch in die Aussenmauer machen müssten. Dies erlaubt der Vermieter nicht. Wer denkt schon daran, dass wenn er ein Kabel aus dem Verteiler kommen sieht, das in den Boden geht, dass das Haus gar nicht daran angeschlossen ist?!

Bisher hatte ich in allen Wohnungen Sat-TV.

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ps

§ 11 Anwendbares Recht / Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Republik der Seychellen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Auf die Seychellen wollte ich auch schon immer mal :)

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Hallo Leute,

ich habe auch gerade in meinem Emailpostfach eine Rechnung der Firma appsworld24.com.

Die behaupten, das ich mich per Web-Wap-SMA Zugang bzw. Wap-Portal dort angemeldet habe. Kann mich aber an daran überhaupt nicht erinnern, da ich meine Apps alle über Ovi-Store hole.

Habe sofort nen Widerspruch zurück geschickt und einen Nachweis einer Registrierung bzw Vertragsabschluss gefordert, ansonsten wird sich mein Anwalt über Arbeit freuen. Zudem wird wie in den meisten eurer Fälle ebenfalls eine Adresse angegeben, wo ich schon seit fast zwei Jahren nicht mehr wohne. Möchte gerne wissen, wieviele trotzdem zahlen.

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Hallo,

bist du auf deiner Suche fündig geworden? Wenn nein, dann melde dich bei mir. Auch wenn Weihnachten schon vorbei ist, das nächste kommt mit Sicherheit ;o)

Gruß Calea

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Da ich von Ista selbst niemanden an's Telefon bekommen habe, der mir die Funktionsweise der Geräte sinnvoll und verständlich erklären konnte, habe ich mich jetzt an die Konkurrenz gewandt.

Es ist tatsächlich so, dass das Gerät (mehr oder weniger) in einem Intervall die Temperatur zwischen Raum und Heizkörperoberfläche vergleicht. Der Intervall wiederum richtet sich nach der Differenz. Bei großer Differenz ist der Intervall kürzer als bei kleiner, da dann davon ausgegangen werden muss, das der Heizkörper eine höhere Leistung abgeben muss, um den Raum zu erwärmen. Die zeitliche Einteilung der sich daraus ergebenen Intervalle konnte mir allerdings nicht genannt werden.

Das würde in meinem Fall einiges erklären. Da wie schon erwähnt, der Ofen direkt dem Zähler (in relativ) kleinem Abstand gegenüber steht, erwärmt sich die Heizkörperoberfläche natürlich dementsprechend und bestimmt auch über die Aktivierungsgrenze von 29°C. Gleich daneben im 90° Winkel befindet sich eine Durchgangstür. Die Luft die aus dem Gang ins Wohnzimmer dadurch gelangt ist um einiges kühler und täuscht somit dem Zähler eine größere Temperaturdifferenz vor, welche dazu führt, dass der Messintervall verkürzt wird.

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Was ich wissen will ist folgendes.

Wann wird eine Einheit gezählt?

Angenommen ich drehe das Ventil der Heizung auf 3. Der Heizkörper erwärmt sich auf, sagen wir mal, 36°C. Die Raumtemperatur liegt bei 20°C. Der Zähler beginnt also zu zählen, weil die Temp.Differenz größergleich 4°C ist. Aber wie geht es weiter?

Mist er dann in einem Intervall von z.B. 60sek den Temp.Unterschied und springt dann eine Einheit weiter? Wird der Intervall bei höherer Heizkörperoberflächentemperatur kürzer, oder mehr Einheiten (anstatt 1, jetzt 3)?

Wie kommen die Einheiten zustande, die auf dem Gerät angezeigt werden?

Das die Zahlen nur ein Zahlenwert ohne Bedeutung sind, weiß ich bereits. Denn sie werden später mit dem eigentlichen Faktor multipliziert, der den eigentlichen Verbrauch wiedergeben soll.

Beim Wasser sehe ich genau, wieviel ich verbraucht habe oder gerade tue, da sich das Rädchen schneller oder langsamer dreht, je nach Öffnung des Hahnes. Nur da kann ich nicht nachvollziehen, wieviel ich eigentlich verbraucht habe. Ich möchte sinnvoll nachvollziehen können, wenn ich die Anzeigen ansehe, zB. "jawoll, ich habe im Monat Dez auf diesem Heizkörper 576 Minuten geheizt" (vorausgesetzt, 1 Einheit auf dem Gerät = 60 Sek), oder "0,345 qm Gas verbraucht"

Zum anderen irritiert mich noch zusätzlich folgender Gedanke:

Wir haben doch einen Gesamtgasverbrauch ( hier sei kurz angemerkt, das wir über eine Gasheizung verfügen) Wenn nun die Verteiler abgelesen werden, kann dann überhaupt eine Verbindung zum tatsächlichen Verbrauch gemacht werden, wenn die Einheit auf dem Verteiler nur ein Zahlenwert ist?

Im Falle, dass eine Verbindung besteht, dann müßte doch Anhand des Gesamtverbrauchs und der Summer der Verteilerzähler erkennbar sein, das die Verteiler mehr Verbrauch anzeigen, als eigentlich erfolgt ist, oder nicht?

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Hallo Naddel,

ich leide auch sehr stark unter der Reibeisenhaut und habe noch dazu Schuppenflechte.

Kannst dir denken, das ich auch sehr viel bereits ausprobiert habe. Doch leider mit wenig Erfolg.

Jetzt habe ich was gefunden, was (mir) geholfen hat.

Es handelt sich um eine Aloe Vera Creme, welche mehr Aloeanteil beinhaltet, als alle anderen die ich probiert habe. Die Creme enthält 79% Aloe Vera Gel und ist super ergibig. Zieht schnell ein und riecht gut. Für die Schuppenflechte nehme ich das Aloe Konzentrat mit 90% Aloeanteil.

Die Produkte kann man über LR und deren Partner beziehen.

Auf Grund dessen, weil ich die Produkte ja regelmäßig benutze bin ich dort Partnerin geworden und stehe daher gerne für Fragen zur Verfügung.

Ich kann nur sagen, MIR hat es geholfen und tut es auch weiterhin. Natürlich weiß ich nicht, ob du oder auch andere eine ebenso positiv Reaktion darauf zeigen. Aber ein Versuch ist es allemal wert, das war zumindest damals mein Gedanke und ich wurde Gottseidank nicht enttäuscht.

Alles Liebe Calea

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Es sollen Filmdateien auf DVD gebrannt und die Möglichkeit gegeben werden, automatisch abzuspielen oder einzeln an zu wählen.

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