Hey, ich kann Dir nicht genau sagen wieviel davon übrig bleibt, ich kann Dir aber sagen, dass du in deinem Fall nicht mehr wie 100,00 € verdienen darfst ohne das etwas bei deiner Mutter abgezogen wird bzw. es mit dem Harz 4 verechnet wird.

Da spielen aber einige Faktoren eine Rolle zb ob Deine Mutter einen Harz 4 Satz erhält in dem du mit eingerechnet bist, oder ob Sie nur Harz 4 für Ihre "Lebensbedürfnisse" erhält.

Wenn sie für Euch beide erhält dann wird alles was über die 100,00 € Grenze/monatlich geht bei ihr abgezogen.

Aber ein Anruf beim Amt und die erklären Dir das genau, da die dort ihre Tabellen haben, in denen das abgelesen wird.

LG :D

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Da gibt es mehre Möglichkeiten:

Entweder du gehst erst einma, zum Direktor und erklärst im die Situation und dass du die Notengebung so nicht in Ordnung findest.

Falls das nicht bringt, musst du mal nachschauen, welche Schulaufsichtsbehörde für dein Bundeland zuständig ist. dann kannst du Dic h an diese nochmals wenden. Wenn alle Stricke reißen, gibt es auch Rechtsanwälte die sich damit befassen.

LG

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Hey,

Die Vorraussetzungen um BAB zu bekommen sind, dass du zu weit von der Ausbildungsstelle entfernt wohnst und gleichfalls nicht mehr bei deinen Eltern wohnst.

Weil Du aber noch bei einem Elternteil wohnst wurde dies abgelehnt.

Du kannst jetzt versuchen Wohngeld beim Familienamt zu beantragen, dann bekommst du einen Zuschuss zur Wohnung, kann sein, dass dir dass nicht bewilligt wird, aber deiner Mutter, dann soll sie nochmal versuchen, dass zu beantragen,

LG

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Du musst, wie die anderen bereits erwähnt haben., zu dem Gericht gehen, welches für deinen Bezirk zuständig ist. Prozesskostenhilfe (PKH) bekommst du nicht einfach so, dafür muss ein gerichtliches Verfahren anhängig sein, was bei Dir wahrscheinlich noch nicht der Fall ist. Deshalb musst du mit den Lohnabrechnungen der letzten drei Monate, bzw. die deiner Eltern, zum zuständigen Amtsgericht, wo Dir im Normalfall ein Beratungshilfeschein ausgestellt wird. Damit kannst Du dir dann einen Anwalt deiner Wahl nehmen, bzw. einen der dein Rechsgebiet vertritt, je nach dem ob du einen für Zivilrecht oder für Strafrecht o.ä. brauchst.

Für Strafrecht wird die aber grundsätzlich kein Beratungshilfeschein ausgestellt, da es hier ja meist direkt ins gerichtliche Verfahren über geht. Hier kannst Du nur einen Pflichtverteidiger beantragen.

So nun viel Erfolg :-)

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Bevor du das machst, würde ich mich rechtlich beraten lassen, weil ein Gewerbe kannst du nicht einfach so anmelden, dazu musst du auch Kaufmann im Sinne des HGB sein.

Das Problem könnte bestehen, dass irgendwann einer kommt und behauptet Du hättest ihm diese Idee "geklaut" bzw. deine Marke ist nicht angemeldet. Hierbei müssen schon einige Kriterien beachtet werden. Die Firma kann dich schnell verklagen, da es sein kann, dass deren Marke geschützt ist und die Ware daher nicht einfach so weiter verkauift werden darf unter einen anderem Namen.

Ich würde mich da bevor du loslegst, lieber rechtlich bei einem Anwalt, der mit Vertragsgestaltung oder MArkenrechten zu tun hat, inbformieren.

Liebe Grüße

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hey wir haben genauso einen Fall bei uns in der Kanzlei :-)

Die Antworten hier sind aber grudsätzlich alle richtig. Du musst den Fall sehr zeitnah bei der Haftpflichtversicherung einreichen, kann aber auch passieren, weil hier die Aufsichtspflicht verletzt wurde, dass diese die Kosten nicht übernimmt. Demnach ist es nichtt falsch, sich bei einem Rechtsanwalt (Zivilrecht) ein Beratungsgespräch zu holen, da die Haftpflichtversicherung nur einen Teil der Kosten trägt. Etwaige Kosten wie Arbeitsausfall, Schmerzensgeld, Schadenersatz, diverse Fahrtkosten zum KH usw. werden in den meisten Fällen von der Vers. nicht voll getragen, diese kann der RA aber geltend machen.

Leider müsst ihr, wie die anderen schon beschrieben haben, in Vorleistung gehen und die Kosten des Rechtsanwalts, die sich bei einem reinen Beratungsgespäch (das heißt man wird gegenüber Dritten nicht tätig) bis zu 190 € plus Ust. belaufen können, je nach Umfang des Gespräches.

Man kann immer noch im Nachhinein versuchen die Rechtsverfolgungskosten bei der Gegenseite einzuholen, was meist auch durch die RA versucht wird.

Wenn ihr eine RSV habt, dann würde ich mir von dieser erst einmal eine Kostendeckung für ein Beratungsgespräch einholen.

Ich hoffe ich konnte helfen, LG

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