Du bekommst das Entgelt als wenn du gearbeitet hättest. Grundsätzlich sind nur die 21 Stunden zu zahlen - weil das vertraglich vereinbart wurde. Wenn du mehr arbeitest also 35 Stunden gilt das ja als Überstunden. Wenn da eine Regelmäßigkeit vorliegt muss der Vertrag abgeändert werden auf 35 Stunden - dann erhöht sich die Entgeltzahlung an Feiertagen, Urlaub oder Krankheit.

Anbei es gibt halt kein Gewohnheitsrecht im Arbeitsrecht.

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Also ich weiß nur das für das insolvenzgeld die agentur für arbeit zuständig ist... vllt. dort mal nachfragen ansonsten das bürgertelefon vom bundesministerium für arbeit und soziales... 01805 67 67 12 ... die beraten allgemein rund um die leistungen der agentur für arbeit..

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also mein tipp wäre auch nur das jobcenter gewesen ...ansonsten gibt es vom bundesministerium für arbeit und soziales ein bürgertelefon zur arbeitsmarktpolitik die können dir sicher weiterhelfen welche ansprüche du hast ...telefonnummer 01805 67 67 12 ..kostet aber 14 cent die Minute aus dem dt. festnetz ..aber ich kann das Bürgertelefon nur empfehlen sind sogar von mo-do 8-20 uhr zu erreichen!

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Hallo,

ich habe zwar nicht soviel Ahnung davon, aber bei einem erwachsenen mensch klingeln da einem die alarmglocken und ich denke das ist bei dem kind dann nicht anders. ...

Sie sollte unbedingt mal ein Arzt aufsuchen, dann haben Sie die frage von einem Menschen mit der entsprechenden Erfahrung beantwortet bekommen ... und nicht von entsprechenden laien hier...

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hallo, auch der arbeitgeber hat seine pflichten aus dem arbeitsvertrag zu erfüllen - das ist unter anderem die lohnzahlungspflicht!

Wenn er den lohn nicht zahlt...dann mahne schriftlich ab mit einer fristsetzung von14 tagen und behalte dir arbeitsrechtliche schritte vor.

Wenn er die mahnung ignoriert kannst du beim arbeitsgericht eine lohnklage einreichen... dafür benötigst du keinen rechtsanwalt. kannst dich aber an die rechtspfleger wenden beim arbeitsgericht die sind die beim aufsetzen der klageschrift behilflich...

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nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz ist der Feiertag so zu bezahlen als wenn man den tag gearbeitet hätte.

Bedeutet: wenn du 6 std. gearbeitet hättest wenn der feiertag nicht gewesen wäre dann müssen auch 6 stunden bezahlt werden .... es können also keine minusstunden oder so etwas entstehen....

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hey,

ich kann es mir nur so erklären, dass viele vielleicht davon ausgehen das es zu einem zu schlecht bezahlt ist für die tätigkeit. unter anderem aber auch weil man überwiegend ja nur von zu hause weg ist und das "familienleben" darunter leidet .... ferner hört man von manchen leuten das die arbeitgeber die gesetze in deutschland nicht so toll finden ...

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vielleicht mal an die Rechtsanwaltskammer wenden ob das so üblich ist....

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Hey,

da muss man schauen. ich gehe davon aus, dass du zur schule gehst. Ob du noch der Vollzeitschulpflicht unterliegst - dieses kannst du bei deinem kultusministerium des bundeslandes nachfragen.

Solltest du noch der vollzeitschulpflicht unterliegen darfst du lediglich leichte arbeiten durchühren und das bis zu 2 stunden am tag ..leichte arbeiten nach der kinderschutzverordnung sind zeitung austragen, nachhilfe geben, haustiere pflegen so etwas ... also nichts im gewerblichen bereich!!!!

solltest du allerdings nicht mehr der vollzeitschulpflicht unterliegen darfst du generell arbeiten.

hoffe konnte dir weiterhelfen ..ansonsten fragen!

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Schlussendlich ist es deine Entscheidung.

Wichtig ist halt, dass du so komplett Rentenpunkte ansammeln kannst obwohl es nur ein 400 euro job ist.

Solltest du nicht darauf verzichten, wird nur ein sehr geringer beitrag an den rentenversicherungsträger gemeldet, so dass du später von dem job nichts haben wirst.

vielleicht hilft dir der Link weiter bei deiner Entscheidung:

http://www.minijob-zentrale.de/nn_10948/DE/1AN/2aufstockungRente/navNode.html?__nnn=true#doc10922bodyText1

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hey,

wichtig ist das du dich nicht in die Opferrolle begibst!

Sei stark und sprech die Leute an was sie für ein Problem mit dir haben.

Wenn die merken, dass du jemand bist der sich nicht alles gefallen lässt ..verlieren die nach einer zeit die lust dich zu mobben.

Wenn das alles nicht hilft..vertrau dich jemanden an..deinen eltern bzw. dem vertrauenslehrer!!

Lass es Dir nicht gefallen... Du bist genauso viel wert wie die anderen!!!!!!

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das problem ist, dass wenn du bei der zeitarbeitsfirma einfach gehst ohne eine kündigung auszustellen, dass die firma dich unter umständen schadenersatzpflichtig machen kann - das kann unter umständen wirklich teuer werden.

Ein neuer job alleine rechtfertigt eine fristlose kündigung nicht, so dass du die kündigungsfrist einhalten musst die vertraglich vereinbart wurde.

Das arbeitsverhältnis ist so lange nicht beendet wie keine schriftliche Kündigung ausgestellt wurde. Und somit kann der neue Arbeitgeber mit der lohnsteuerklasse 6 versteuern.

Würde die Zeitarbeitsfirma denn keinem Aufhebungsvertrag zustimmen?

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hi,

also vom Gesetzgeber gibt es für Minijobs keine besonderen arbeitszeiten. Man könnte theoretisch 48 stunden in der woche arbeiten. wobei man da schauen muss das der lohn nicht sittenwidrig ist.

Mit der Grenze von 14 stunden kenn ich das nur von der agentur für arbeit bzw. jobcenter. Weil man wohl wenn man mehr als 14,9 stunden arbeitet dann das gehalt angerechnet wird auf das arbeitslosengeld I und II

LG butti27

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grundsätzlich wäre dieses möglich. sowohl zum ende der elternzeit als auch während der elternzeit kann das bestehende arbeitsverhältnis beendet werden.

Man sollte nur schauen, ob man sich bei der agentur für arbeit irgendwie sicherheit holen kann. damit man nicht falls es bei der neuen stelle während der probezeit niciht klappt das es dann im nachhinein nicht zu einer sperrzeit des arbeitslosengeldes kommen wird.

aber ich denke, wennn man es darlegen kann warum man umgezogen ist und gekündigt hat wird es keine sperrzeit geben (z.b. wegen besseren job oder kinderbetreuung ist so besser geregelt und wäre bei der alten stelle nicht vorhanden gewesen)

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Hallo,

vom Gesetzgeber heißt es das grundsätzlich jeder Arbeitnehmer Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Urlaub haben. Im Gesetz heißt es genauer gesagt 24 Werktage. (24 Werktage : 6 arbeitstage = 4 Wochen)

Um deine Tage auszurechnen müsste man diese 4 Wochen mit den Arbeitstagen pro Woche multiplizieren.

z. B. 4 x 2 arbeitstage = 8 Urlaubstage pro Jahr.

Im Umkehrschluss kommen bei diesem beispiel auch 4 wochen raus, weil man ja für eine woche frei nur 2 tage einreichen würde.

Ich hoffe ich hab dir erstmal weitergeholfen

LG butti27

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