Du bekommst das Entgelt als wenn du gearbeitet hättest. Grundsätzlich sind nur die 21 Stunden zu zahlen - weil das vertraglich vereinbart wurde. Wenn du mehr arbeitest also 35 Stunden gilt das ja als Überstunden. Wenn da eine Regelmäßigkeit vorliegt muss der Vertrag abgeändert werden auf 35 Stunden - dann erhöht sich die Entgeltzahlung an Feiertagen, Urlaub oder Krankheit.
Anbei es gibt halt kein Gewohnheitsrecht im Arbeitsrecht.