Hi Lukasira77, es gibt Tarife in denen sind geliehene und gemietete Sachen versichert. Diese beinhalten allerdings meistens eine SB von 150-250€  für genau diesen Teil des Versicherungsschutzes. Du musst also klären wie teuer diese war und benötigst eine Anschaffungsrechnung von deinem Bruder. Du solltest allerdings nicht bei deinem Bruder wohnen, denn dann ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Gruß Broker

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Ich bin der Meinung das hier die private Haftpflichtversicherung aufkommen muss. Die BHV kann ja nicht für Vorkommnisse haften die ausserhalb der Arbeitszeit passieren. Eine BHV ist für Schäden da, die wären der Arbeitszeit beim Auftarggeber passieren. Fakt ist es sich hierbei um einen Mietsachschaden handelt den die Haftpflichtversicherung übernehmen muss. Wie schon gesagt wurd, darf der Schaden keinenfalls vom Lohn abgezogen werden.

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Hallo Timo, also das diese Information jetzt erst kommt verwundert mich. Du schreibst das du nicht verheiratet bist, das ist ein Problen, denn Zulagenberechtigt ist nur der der auch das Kindergeld bekommt. Scheinbar erhält deine Freundin das Kindergeld, ob das im nachhinein geändert werden kann, kann ich so nicht sagen. Fakt ist aber das die Kinderzulagen futsch sind. Selbst wenn deine Frau jetzt ein neuen Vertrag schließen würde, hätte sie kein Anschpruch diese rückwirkend zu beantragen, das geht auch nur max. 2 Jahre wenn man ein Vertrag gehabt hätte, aber Kinderzulagen nicht beantragt hat. Wer hat euch den da beraten?

Gruß broker

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Hallo Leeensch, ersteinmal möchte ich anmerken das die Beiträge für private Krankenversicherungen sehr unterscheidlich ausfallen können. Das hat etwas mit dem Leistungsumfang zu tun. Die vermittelte Versicherung deines Bekannten muss also nicht schlecht sein. Weiterhin ist anzumerken, dass man sich nicht privat versichern muss, man kann auch gesetzlich versichert bleiben. Zur Kündigung ist folgendes zu beachten, man kann einen Vertrag nicht einfach so kündigen, hier gibt es Fristen die einzuhalten sind. Wenn also ein Vorvertrag besteht, ist zu prüfen ob diese zum Versicherungsjahresende oder zum Kalenderjahresende gekündigt werden kann. Versicherungsjahr geht von Vertragsbeginn, z.B. Beginn war 01.07.2012, dann kann nur zum 01.07.2015 gekündigt werden, da die Frist zur Kündigung schon um ist. (3 Monate vorher) Weiterhin ist zu beachten das der neue Versicherungsschutz nicht besser sein muss, das kann eigentlich auch nicht sein. 1. späterer Beginn und günstigerer Beitrag, das ist bei gleichen Versicherungsschutz kaum möglich. Entweder sind weniger Leistungen, wie Chefarzt, 2 Bettzimmer nicht versichert oder eine Selbstbeteiligung von z..B. 300€ vereinbart. Das sind aber auch nur grobe Leistungsmerkmale, über Gebührenordnung, Hilfs und Heilmittel, Zahnversorgung usw. habe ich nocht nicht gesprochen.

Gruß Broker

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hallo, wie mein vorredner schon gesagt hatte, bei der gesetzlich muss man sich abmelden da die in den usa nicht zuständig ist, daher gibt es ja auch spezielle Au Pair Versicherungen, Solltest du privat versichert sein dann muss das unbedingt mit der Versicherung besprochen werden da die meisten Verträge nur max 6 Monate in außereuropäischen Ländern gilt.

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Kündigung der privaten Krankenversicherung durch nicht angeben eines Krankheitsbildes?

Hallo Leute, Ich werde mich ab 1.9 privat versichern, weil ich da Beamter auf Probe werde. momentan bin ich freiwillig gesetzlich versichert, da mich bei ausbildungsbeginn keine Private KV nehmen wollte, die Beiträge sind aber so hoch, da das Gehalt meines Mannes noch mit einberechnet wird, dass mir fast nichts mehr zum leben über bleibt. Jetzt hab ich vor einigen Wochen einen Antrag ausgefüllt und auch die Risiko- bzw. gesundheitsprüfung über mich ergehen lassen. Hab auch wirklich alles angegeben was ihre letzten Zehn Jahre hatte und hab jetzt schon einen risikozuschlag, der beinahe so hoch ist wie der eigentliche Beitrag. Aber ich bin froh, dass sie mich nicht abgelehnt haben. Jetzt hab ich aber seit zwei Wochen das Problem, dass ich nachts atemaussetzer hab, von denen ich auch wach werde. War deswegen auch schon beim arzt, der sagt aber, da müsse man in viele Richtungen untersuchen und das dauert natürlich. Die private KV weiß davon jetzt natürlich nichts. Wie erfährt die private denn von dieser Geschichte? Nur, wenn ich ab 1.9 zum Arzt gehen und Rechnungen deswegen einreiche oder erkundigt die sich auch nochmal bei der alten Krankenversicherung? Ich wollte die Rechnungen im Bezug auf dieses Krankheitsbild nämlich ab1.9 einfach selbst zahlen, da mir das noch immer günstiger kommt als wenn ich abgelehnt werde und die alten beiträge von der freiwillig gesetzlichen Zahlen muss. Wie erfährt die neue KV von so einem Krankheitsbild, wenn ich keine Rechnungen bei ihr einreiche. Können die mir dann überhaupt was? Bestimmt oder?

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Hallo, es besteht deinerseits eine Anzeigepflicht, alle gesundheitlichen Änderungen bis zum Vertragsbeginn anzuzeigen, machast du das nicht liegt eine Anzeigpflichverletzung vor, und die kann übel nachwirken. Dann würde ich doch lieber die KV informieren, sollten die deshalb ablehnen wäre ich leiber gesetzlich versichert und bekomme die Behandlungen bezahlt als privat versichert zu sein und alle Rechnungen selber tragen zu müssen.

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hallo, warum möchtest du denn die PKV verlassen? Nun aber zu deiner Frage, der Zeitaufwand spielt hier eine Rolle, solltest du mit der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit überwiegend beschäftigt sein ist ein wechsel, solange der Bruttoverdienst über 450€ liegt kein Problem.

Dein Beitrag richtet sich nach allen Einnahmen die du hast.

Die Versicherungspflichtgrenze spielt nur für deine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit eine Rolle.

Gruß Broker

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Fondsgebundener Riester: Hohe Abschluss- / Verwaltungsgebühren / Zillmerung

Hallo zusammen!

Ich habe Ende 2009 (als Berufsanfänger) eine fondsgebundene Riester Rentenversicherung (Alfonds von der Alte Leipziger) über einen MLP Berater abgeschlossen.

Dies würde ich heute so nicht nochmal tun, jedoch kannte ich mich damals kaum aus und der Berater hat mir auch nicht die Wahrheit über die entstehenden Kosten erzählt.

Von Anfang an zahle ich monatlich den Höchstbetrag von 175 Euro und habe einen Dauerantrag für die staatliche Zulage. Ich dachte mir immer schon das man die ersten Jahre die Abschlusskosten / Provisionen etc. zahlt, aber das es doch so viel ist war mir lange nicht klar.

Ich habe also den Vertrag rausgekramt und zusätzlich die jährlichen Abrechnungen. An Abschluss- und Verwaltungskosten zahle ich gleichmässig über die ersten 5 Jahre verteilt fast 3000 Euro. Das sind jährlich knapp 600 Euro. Hinzu kommen jährliche 320 Euro Verwaltungskosten (~16.5% meiner Einzahlungen). Also doppelt so viel wie die staatlichen Zulagen.

Ende 2011 hatten meine "Überschüsse" minus 170 Euro ausgemacht, Ende 2012 220 Euro plus. Das Fondspaket ist "Wachstum".

Meine Fragen:

  1. Alle Kosten kommen mir exorbitant hoch vor. Liegt dieser Vertrag noch im Mittel, oder habe ich mir ein überteuertes Produkt aufschwatzen lassen?
  2. Wie lange dauert es wohl, bis sich der Vertrag amortisiert / unterm Strich "Gewinn" abwirft (bei den hohen Verwaltungskosten)?
  3. Lohnt es sich, diesen Vertrag in dieser Form (Zahlung des Höchstsatzes) weiterzuführen (die Abschlusskosten sind im November 2014 getilgt)?
  4. Lohnt es sich, diesem Vertrag in ein paar Jahren Geld für den Immobilienkauf (Wohnriester) zu entnehmen?

Vielen Dank vorab und viele Grüße

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Hallo Schraubendreher, hm was soll man sagen, da hat dich der gute MLP Berater nicht wirklich bedarfsorientiert beraten. Den Höchstbeitrag als Berufsanfänger zu zahlen ist schon komisch, es sei denn du hast schon ein dementsprechendes Einkommen, sprich mind. 40.000€ Brutto gehabt. Ich an deiner stelle würde mir ausrechnen lassen was du wirklich zahlen musst um die Förderung und den Steuervorteil optimal auszunutzen, wenn du in Fonds investieren willst dann bitte auch als Fondssparplan ohne eine Versicherung. Vergleiche hier die Angebote was die laufenden Kosten anbelangt und wechsel zu dem Anbieter der die gefällt. Aber Achtung, bei einem Wechsel fallen neue Abschlußkosten an. Ein guter Berater wird dir aber auch da helfen können. Wenn du Fragen hast, einfach fragen.

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Hallo jakob554325, theoretisch ist das möglich, es ist aber nicht zulässig doppelt versichert zu sein. Jedenfalls nicht in der PKV, sollte also die Vorversicherung nicht gekündigt worden sein und der Herr hat einen neuen Antrag gestellt und die neue Versicherung hat dich angenommen, so muss diese den Vertrag wieder aufheben da die Vorversicherung noch ungekündigt besteht. Die neue Versicherung möchte ja auch die Vorversicherungszeiten haben, stätestens dann muss den Versicherern auffallen das hier was nicht ganz in ordnung ist.

Gruß Broker

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Hallo, sie hat nach dem refenrendarjahr jederzeit die möglichkeit sich privat zu versichern wenn sie ein Beamtenverhältnis eingeht. Die Versicherung die sie abgelehnt hat, wird sie aber dann nicht ohne Zuschlag versichern. Momentan kann aber muss sie sich nicht privat versichern, sie kann sich auch später privat versichern wenn sie verbeamtet wird.

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also geschützt ist das was förderfähig ist, das kommt also dann auf dein Einkommen an. Wenn der Vertrag überzahlt wird, kann man ja auch wärend der Vertragslaufzeit über das Kapital was zu viel gezahlt wird, verfügen. Weiterhin ist zu beachten das man ja pro Lebensjahr ein Betrag x an Kapitalreserven haben darf. Bsp. 150€ pro Jahr bei 30 Jahre also 4500€, der Betrag ist abhängig vom Geburtsjahr.

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ich würde an deiner stelle einen Test machen lassen, ob du wirklich Astma hast, wenn ja, dann kannst du nichts machen, sollte sich aber rausstellen das kein asthma hast, würde ich das der Versicherung vorlegen.

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hallo schokiyoga, bei einem Wechsel solltest du dir über folgende Gegebenheiten Gedanken machen. 1. du bist noch in der alten Welt, sprich du hast imer noch die möglichkeit im Alter in den standarttarif zu wechseln anstatt in den Basistarif 2. da in der Vergagenheit viele Versicherte durch die Beitragssteigerungen gewechselt sind habe diese auch ihre Rückstellungen bei der Central gelassen, das kommt den jetzigen Versicherten zu gute 3. hast du die Möglichkeit innerhalb der Central in einen anderen Tarif zu wechseln ohne deine rückstellungen aufzugeben. da du schreibst das du bereits 20 jahre dort versichert bist, glaube ich kaum das ein Wechsel finanzielle Vorteile bringt. Die Aussage der fiktiven Altersrückstellung hat folgende Grundlage, der Versicherer hat in den Alttarifen nicht für jeden Versicherten tatsächlich Rückstellungen gebildet, da jeder Tarif eine bestimmte Abgangsquote hat, soll heißen, das von 100 versicherte im laufe der Zeit nur 20 verbleiben, somit hat man also auch nur für 20 Versicherte Rückstellungen gebildet. Die jetzigen verbleibenden kommen also in den Genuss diese Rückstellungen im Alter zu ernten.

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Hallo Seller, es ist sicherlich deprimierend diese Zahlen zu lesen, was da nach 35-40 Arbeitsjahre an Rente zu erwarten ist. Und die Frage ist sicher auch berechtigt, aber überlege dir gut die bestehenden Sachen jetzt aufzugeben. Also ich möchte im Rentenalter nicht als bedürftiger beim Amt betteln. Da ist mit Sicherheit jeder Euro gut, den man sich bis dahin bei Seite schafft. Ich habe bereits Vorschläge gelesen das diejenigen die Vorsorge betreiben dies nicht um sonst machen sollen. Sonst würde ja jeder so denken und einfach nichts mehr machen, da ja der Staat für einen aufkommt. Nur ob der das dann später auch leisten kann ist fraglich. Jede Art der Vorsorge ist besser als garnichts machen.

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hallo, ich glaube nicht das man das mit dem Videobeitrag verallgemeinern kann. Das gezeigte Beispiel trifft ja nur für wenige zu, 8 Jahre lief der Vertrag, bei den meisten werden das allerdings 20 Jahre und mehr sein. Richtig ist aber das Versicherungen sehr teuer sind, weiterhin fehlt mir ein Vergleich mit kindern und ohne sowie verschiedene Einkommenshöhen, denn gerade hier lassen sich nicht unerhebliche Steuervorteile erziehlen. Das ist etwas oberflächlich zu sagen das es sich nicht lohnt, wenn ich eine Familie mit zwei Kindern habe und die Frau nicht viel verdient, lohnt sich das schon. Es gibt ja am Markt auch andere Produkte die Förderfähig sind und weitaus weniger kosten. Es ist richtig das es nicht für jedermann lohn, es gibt allerdings Personengruppen für die es lohn.

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Prämiensparen statt RiesterRente

hallo, Erstmal will ich euch die Ausgangssituation erläutern:

ich bin 31 Jahre, haben einen ganz guten Job, wohne allerdings 150 km weit weg mit meinem Freund zusammen. Ich lebe sozusagen unter der Woche in einem Zimmer und fahre nur am Wochenende heim. Da wir bald Nachwuchs planen, werde ich dann sicherlich nicht mehr in meiner Arbeitsstelle tätig sein können, da es einfach zu weit weg ist. In diese Stadt ziehen geht auch nicht, da wir ein Eigenheim haben. In unserem Wohnort und Umgebung ist die Arbeitsmarktsituation allerdings sehr sehr schlecht. Wir haben noch ein Nebengewerbe, dass ganz gut läuft und jetzt auch eine Immobilie gekauft, die wir vermieten und jetzt noch eine kaufen möchten. kurzgesagt, es ist alles ganz prima. Da ich stark davon ausgehe, dass ich nach dem Nachwuchs nicht mehr fest irgenwo arbeiten geh und von daheim aus als Nebengewerbe nur noch tätig sein werde, wollte ich mal fragen wie das mit der Rente ist. Ich zahle seit etwa 4 oder 5 Jahren in eine Riester ein, die dynamisch ist. Wäre es nicht besser die Riester stillzulegen (beitragsfrei stellen) und stattdessen einen Sparplan flexibel bis zur Rente anzulegen? zahle momentan 92 EUR in die Riester ein. Ich hatte schonmal einen Sparvertrag Prämiensparen flexibel abgeschlossen, den ich für eine bestimmte Sache angelegt hatte und bin vorher auch nie ran gegangen. Meines Erachtens ist es in der heutigen Wirtschaft eh nicht klar, ob wir mal Rente bekommen bzw. wie alt wir werden.

Wäre über ein paar Meinungen dankbar

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Hallo princessline, ich hoffe du glaubst nicht gleich alles man hier so erzählt. trallala12345 tätigt hier Aussagen die er nicht belegen kann, es ist schon richtig das riester nicht für alle Sinn macht, ein bestimmter Personenkreis kann schon davon profitieren. Wenn du schreibst das du in der Vergangenheit gut verdient hast, hast du die Beiträge zur riesterente sicher auch steuerlich angesetzt, dadurch hast du eine Rückerstattung bekommen, die Rückerstattung und die Zulagen musst du bei einer Kündigung zurückzahlen, bzw. werden von dem Guthaben abgezogen. Also wenn dann eher stilllegen. Wenn du sagt das Ihr Nachwuchs erwartet, würde es ja vom Staat weitere 300€ p.a.für das Kind, zu den 154€ Grundförderung geben. Das musst du aber entscheiden ob du das haben möchtest oder nicht. Wenn ihr vorhabt zu heiraten, wärst du auch weiterhin Zulagenberechtigt wenn dein Ehemann eine Anstellung und ein Riestervertrag hat, obwohl du eine selbständige Tätigkeit nachgehst. Das bitte ich zu bedenken. Und wie du selber schon gesagt hast, wenn du jetzt küngigen würdest machst du Verluste da die Abschlußkosten in den ersten 5 Jahren verrechnet werden. Es sei denn du hast einen reinen Riestersparplan ohne Versicherungsmantel. Mann kann Riester auf für eine entfällige Tilgung einer Immobilie nutzen, allerdings nur für die eigengenutzte. Also nicht überstürzt handeln sonder evtl. noch einmal beraten lassen und mehrere Meinungen einholen.

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Hallo, bei Selbständigen ist der Wechsel von der PKV ind die GKV nur möglich wenn die Arbeitslosigkeit eine Familienversicherung auslöst. Wenn du also unter 55 Jahre alt, verheiratet bist und dein Einkommen bei ca. 400€ mtl. liegen würde und das Gewerbe abgemeldet wurde, hat man Anspruch auf Familienversicherung. Dann ist ein Wechsel möglich. Ist dies nicht der Fall, dann ist der Wechsel nur mit der aufnahne einer Versicherungspflichtigen Tätigkeit möglich.

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theoretisch besteht die Möglichkeit, Voraussetzung für die beitragsfreie Familienversicherung ist, verheiratet zu sein, kein Einkommen zu generieren, Gewerbeabmeldung und unter 55 Jahre alt sein.

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pauschal kann man so nicht beantworten, Riester ist nicht schlecht da man Zulagen bekommt, ob Deka da der beste Anbieter ist mag ich bezweifeln. Wichtiger ist aber noch zu klären wie hoch die Steuerrückerstattungen sind. Das hängt von deinem Bruttoeinkommen ab. Privat sparen macht bei den derzeitigen Zinsen wenig Sinn, wenn dann in Fonds, da hat man dann aber das Risiko. Also wie schon gesagt wurde, ein Makler hinzuholen und die Situation bewerten lassen.

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Hallo, durch die Aufnahme einer Sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit wirst du kraft Gesetz wieder in der GKV Pflichtversichert. Sonst gibt es da kaum möglichkeiten.

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