ist dadurch der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 erloschen?
von der Arbeitsvermittlung wurde nach Aktenlage ein Gutachten erstellt. Das Ergebnis wurde ihm in einem neuen Termin erläutert und ein neuer Antrag (Teilhabe am Arbeitsleben) wurde ihm mitgegeben. Den hat er umgehend ausgefüllt bei der Agentur für Arbeit eingeworfen. Nun kam gestern dieses Schreiben.
Das heißt er kriegt kein Arbeitslosengeld 1?
