Da ich leider selbst Hartz IV bekomme und auch mittendrin in meiner Zahnbehandlung stecke, kann ich dir versichern, dass die Krankenkasse nach Einreichung des Heil- und Kostenplans (Wurzelbehandlung) das als Härtefall zählt.
Du wirst zwar noch aufgefordert, deine letzten drei Monate Einkommensverhältnisse bei der Krankenkasse einzureichen.
Bei Hartz IV reicht der Bescheid, der sich auf die letzten drei Monate bezieht.