Rubbish! Ein Angebot ist immer verbindlich. Das bedeutet, dass derjenige, der das Angebot abgibt, für eine bestimmte Zeit an sein Angebot und dessen Konditionen gebunden ist. Der Empfänger des Angebotes kann sich überlegen, ob er es annimmt oder nicht. Er kann seinerseits ein Gegenangebot machen. Angebot und Gegenangebot sind jeweils Willenserklärungen, sofern sie übereinstimmen, ist Vertragsschluss möglich.
Unverbindliche Angebote gibt es nicht. Das würde ja bedeuten, dass der Anbietende nicht an sein Angebot gebunden ist. Und das wiederum würde bedeuten, dass er jedezeit sagen könnte, er hätte es sich anders überlegt.
Insofern ist zu unterscheiden, was ein Angebot ist und was nicht: Die Schaufensterauslagen bei H&M sind KEIN Angebot, die Offerte des Autoverkäufers für ein bestimmtes, nachgefragtes Fahrzeug wiederum ist ein Angebot. Vorsicht mit Offerten von Versicherern, denn dort stellt man einen Antrag auf Versicherungsschutz, den der Versicherer annimmt oder nicht. Das sind also oft KEINE Angebote.