Also wenn du später Gewerbesteuer zahlst, kann es sich schon lohnen 2 EÜR zu machen, da es pro Gewerbebetrieb den Gewerbesteuerfreibetrag gibt und wenn der Hebesatz der Gemeinde über 380% liegt (bis dahin wird die GewSt i.d.R. eh in der Einkommensteuer voll angerechnet) kannst du GewSt sparen.
Ist zwar schon länger her, aber für die die gerade suchen, fällt mir noch einer ein: Hüter der Erinnerung.
Tüv hat 40 € gekostet und die Eintragung bei der Zulassungsstelle unter 10 €. Für diejenigen, die irgendwann auch mal die Info benötigen.
Achso ich habe mich vertan bei einem bürgerlichen Kauf haftet natürlich der Käufer und nicht der Verkäufer...;-)
bezüglich welcher Steuer möchtest du eine Antwort haben? Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Schenkungsteuer,...???????????????????????????????????????????????
Du bist dann gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG Unternehmer, der Unterricht den du gibst ist eine sonstige Leistung gem. § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG. Da ich davon ausgehe, dass die Schule in Deutschland ist, ist der Ort der sonstigen Leistung gem. § 3a Abs. 3 Nr. 3a UStG im Inland. Außerdem liegt das Tatbestandsmerkmal "gegen Entgelt" gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG vor. Somit ist der Umsatz gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 steuerbar und mangels Befreiung ( § 4 ) steuerpflichtig!!!
ABER: keine Angst, gem. § 19 Abs. 1 UStG bist du ein Kleinunternehmer und somit wird die nach § 1 Abs. 1 Nr.1 UStG geschuldete Umsatzsteuer (auch bekannt unter Mehrwertsteuer) von dir nicht erhoben.
Solltest du allerdings im Zusammenhang mit deinem Unterricht Aufwendungen haben, die eine höhere Vorsteuer als Umsatzsteuer ergeben, solltest du gem. § 19 Abs. 2 UStG auf Absatz 1 verzichten, da du dann etwas vom Finanzamt wiederbekommst...
So, jetzt wäre die umsatzsteuerliche Rechtslage geklärt. Falls du eine andere Steuer meintest, musst du genauer werden.
Gruß
Hm, ich geh jetzt mal etwas anders an die Fragestellung heran...
Erzähl ihr, dass 96% der Feuerwehrleute in Deutschland ihren Dienst freiwillig machen. (Ja, die Meisten wissen nicht, dass wenn sie 112 wählen, eine freiwillige Feuerwehr alarmiert wird. Es gibt ca 2100 Städte in gerade 100 davon existieren Berufsfeuerwehren, wobei diese auch noch ein paar dutzend freiwillige Wehren zur Hilfe benötigen.) D.h. sie bilden sich nur in ihrer Freizeit, neben dem Beruf, aus. Du hingegen lässt dich hauptberuflich ausbilden und wirst wahrscheinlich mehr Zeit in die Ausbildung investieren können. Feuerwehrleute egal ob freiwillig oder beruflich haben keinen ungefährlichen Job/Hobby, dennoch ist er meiner Meinung nach nicht so gefährlich, dass sie sich Sorgen machen müsste.
Ich will damit auf keinen Fall sagen, dass freiwillige Feuerwehrleute schlechter ausgebildet sind. Sie sind in der Regel mindestens genauso gut ausgebildet. Manchmal vielleicht noch besser, weil sie sich in der Freizeit ausbilden lassen und evtl mit mehr Leidenschaft an die Sache herangehen.
sorry wegen des obigen beitrags, ich habe etwas geschrieben als ich nicht angemeldet war, das war aber quatsch, habe es wieder gelöscht, doch als ich mich anmeldete, wurde der beitrag doch noch gepostet^^
Also habe bei groupon mal nachgeschaut, ich kann dich beruhigen. Es handelt sich ja um ein Fernabsatzvertrag gemäß BGB. Das heißt du hast ein 14 tägiges Widerrufsrecht. Beim kaufen solltest du eigentlich eine Widerrufsbelehrung bekommen haben, falls nicht hast du sogar noch mehr Rechte. Aber davon gehe ich jetzt nicht aus. Du brauchst deinen Widerruf nicht einmal begründen. Widerrufen kannst du durch Rücksendung der Sache (wenn der Wert unter 40 € liegt, musst du leider das Porto zahlen). Parallel würde ich denen eine Mail schreiben, dass du widerrufst und die Sache zurückgesandt hast.
Hoffe ich konnte dir helfen.
PS.: Eventuell wird der Betrag trotzdem von deinem Konto abgezogen, aber dann später wieder gutgeschrieben.
Ich habe mir das Ding heute auch eingefangen. Die gute Nachricht vorweg, deine Daten sind - wahrscheinlich wie bei mir - nicht weg. Sie sind nur versteckt... Gehe einmal in den Ordner wo deine Daten waren, dann auf Extras > Ordneroption > Ansicht und dort versteckte Daten anzeigen lassen.
Ich lasse jetzt meine Antiviren-Software mal drüberlaufen und schaue dann weiter, werde davon dann berichten.
Mittlerweile ist ein Monat vergangen, ich hab gezahlt, weil ich Stress vermeiden wollte, ABER JETZT: !!!
!!! Jetzt behauptet der Chef, ich hätte die falsche Kontonummer angegeben... obwohl er den Monat davor schon per Einzugsermächtigung, abgebucht hat. Das ging zwar per Rücklastschrift wieder zurück, aber trotzdem schließt es ja aus, dass die Kontonummer falsch ist. Zusätzlich habe ich in den Vertrag geguckt, die Nummer ist richtig.
Wie soll ich vorgehen, bitte auch unter Angabe von §§ - ich soll nun nämlich schon wieder 1 € Mahngebühr + 6,50 € Rücklastschrift bezahlen, nur weil er wohl die falsche Nummer eingegeben hat, ist das nicht eine Frechheit?!!?!?!?!!!!
Danke euch!
Ich lege dir den §14 Abs.1 S.2 UStG nahe: "Rechnungen sind auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers auf elektronischem Weg zu übermitteln."
Damit solltest du den Verkäufern klar machen können, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind eine Rechnung auf Papier zu erstellen.
Mit dem Programm Zattoo;-)