Hallo,

leider ist dies nicht zulässig. Desweiteren wollen die Sprungplätze auch etwas durch videoaufzeichnungen dazuverdienen, was auch völlig legitim und verständlich ist. Wenn aber jeder seine eigene Kamera mitbringen würde, könnten sie das vergessen. Empfehlung: kauf dir das Handcam-Video des Tandempiloten, denn die wissen am besten wann sie was filmen, damit du einen bleibenden Eindruck auf Video hast.

Nebenbei erwähnt: selbst ein Lizenzspringer muss mindestens 100 Sprünge und eine gründliche Kameraeinweisung haben, bevor er diese im Freifall und zur Schirmfahrt mitführen darf.

...zur Antwort

@ Pilot188...in der Schweiz gelten andere Richtlinien als in D...da ist es völlig korrekt...das die Bodenausbildung an einem Tag durch ist...

ansonsten wurde zu diesem Thema eigentlich alles gesagt...

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.