habe gerade mit dem TH gesprochen,und er sagte mir da das Geld aus der Riester Rente ist und diese nicht Pfändbar sei dürfte die Bank es nicht einbehalten.

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habe gerade gelesen das ich geschrieben habe das die Familie über uns einen Hund hatten,sie hatten keinen Hund Sie haben ihn,so sollte es heißen...

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Also im Mietvertrag steht: §14 Kleine Instandhaltungen

der mieter hat verschuldungsunabhängig die Kosten zu tragen für kleinere Instandhaltungs-und Instandsetzungsmaßnahmen an den Installationsgegenständen für Elektrizität,Wasser und Gas,den Heiz-und Kocheinrichtungen,den Fenster-und Türverschlüssen,Rolläden sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden.

Die Verpflichtung des Mieters ist je Reparatur auf 77 Euro begrentzt.Bei einem größeren Betrag findet eine anteilige Kostenbeteilligung des Mieters nicht statt.Der Höchstbetrag im Mietjahr stellt sich auf 6% der Jahresnettomiete.

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Danke Euch allen erstmal für die Antworten,ich werde jetzt mal abwarten. Was andrers bleibt mir jetzt eh nicht übrig..

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