Ja, Oralverkehr sollte man vermeiden, weil Schleimhaut auf Schleimhaut das ideale Milieu für die Übertragung von Krankheiten darstellt. Deswegen schützt ja ein Kondom beim Vaginalverkehr. Denkbar wäre, dass du beim Oralverkehr eine Art Kondom benutzt, z.B. eine Frischhaltefolie. Wie abtörnend das ist und wie groß dein Drang nach Oralverkehr, muss du für dich selbst abwägen.

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Das hängt natürlich davon ab, was man unter Leistung versteht. Für mich zählt auch dazu, dass ich durch die PC-Elektronik und den Elektrosmog keine Einbußen in der Klangqualität habe. Deswegen würde ich eine externe Soundkarte, auch Audio-Interface genannt, bevorzugen. Da bleibt nur mehr die Elektrik in der USB- oder Firewire-Buchse als Störfaktor übrig, und den kann man vernachlässigen.

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An eine menschliche Übersetzung kommt auch Prompt nicht heran, mehr als eine Rohübersetzung kannst du von keiner Software erwarten. Prompt bietet allerdings komfortable Möglichkeiten zur Vorbearbeitung und damit Qualitätsverbesserung: Eingrenzung auf Fachgebiete, Einbindung früherer Übersetzungen oder eigener Wortlisten, Auswahl, was unübersetzt bleiben soll, Festlegen, welche von mehreren Bedeutungen in Zukunft als erste Wahl ist usw. Wenn du also oft ähnliche Texte übersetzt, lohnt sich der Zeitaufwand.

Ich benutzte eine eingeschränkte Version, die der Computerzeitschrift C'T (Computer und Technik) des Heise-Verlags einmal jährlich in der Ausgabe "Softwarekollektion Office-Programme" beiliegt. Die Einschränkung besteht darin, dass man höchstens eine halbe Seite Text auf einmal übersetzten lassen kann - ist also keine Beschneidung der Funktionen, sondern einfach mehr Zeitaufwand bei längeren Texten.

Zeit spart man dafür an anderer Stelle: Promt kann man über Schaltflächen direkt aus Word heraus starten und bekommt die Übersetzung auch wieder direkt in das Textdokument (auf Wunsch nach dem Ausgangstext oder statt dem Ausgangstext oder in einem eigenen Fenster). Das gibt's sonst nirgends.

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Das gilt in Österreich als "gefährlicher Angriff" nach §16 Sicherheitspolizeigesetz in Verbindung mit dem Verbotsgesetz StGBl. Nr. 13/1945 und wird von Amts wegen bestraft, wenn die Polizei Kenntnis davon erlangt (sei es, ein Polizeibeamter sieht es oder ein Augenzeuge zeigt den Vorfall an). Welche Strafen dafür vorgesehen sind, weiß ich allerdings nicht.

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Naja, bist du gern aktiv, also tust du gerne etwas um zu lernen, oder würde es dich eher intressieren die Sachen zu sehen, oder sprichst du gerne? Oder bist du ein Mischtyp?

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DAS habe ich alles schon zig mal durchgemacht, aber es funtioniert trotzdem nicht.

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Ja gibt es. Allerdings sind die dann wirklich nicht mehr neu.

Also Achtung!

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