Der Gastronom könnte dir gemäß Paragraph 823 BGB zum Schadensersatz verpflichtet sein. Dazu müsste er dein Recht auf Leben verletzt haben. Leben bedeutet nicht tot zu sein. Du bist nicht tot also ist dein Recht auf Leben nicht verletzt.
Desweiteren müsste dein Körper verletzt worden sein. Eine Körperverletzung ist das Steigern oder Hervorrufen eines pathologischen Zustandes. Da du im Sachverhalt sagst, dass dein Leibgericht Gesundheitsschäden hervorrufen kann, wurde bei dir kein pathologischer Zustand gesteigert bzw. hervorgerufen.
Außerdem müsste dein Recht auf Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht verletzt worden sein. Das bedeutet, dass in eins der Rechte eingegriffen hätte werden müssen. Du zeigst keine Hinweise darauf, dass in eines dieser Rechte bei dir eingegriffen wurde, daher bist du nicht in einem dieser Rechte verletzt worden.

Da der objektive Tatbestand bereits nicht erfüllt ist, ist es nicht lohnend, mit dem Gutachten fortzufahren. Es besteht für dich kein Schadensersatzanspruch nach Paragraph 823 BGB.

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Also bei mir ist das so, dass ich nicht an den einen Gott glaube, weil ich nicht an die Geschichten in der Bibel glaube. Viel mehr glaube ich an eine höhere Macht, was ich als Schicksal bezeichnen würde, weil ich einfach manchmal im Alltag solche Erlebnisse habe, wo ich mir echt denke: Das kann doch kein Zufall sein, da muss doch irgendwie ein Schicksal dahinterstecken. Weil anders kann ich mir die Dinge nicht erklären und an Zufälle glaube ich eher nicht oder irgendeine Wellenübertragung die Interaktion zwischen Menschen ermöglicht. 

Also zusammengefasst ich glaube an die höhere Macht von Gott, aber nicht an die Geschichten des biblischen Gottes und deswegen nur an eine höhere Macht, was ich Schicksal nenne. 

Ob das bei anderen auch so ist weiß ich nicht:D 

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Ich bin selber auf einem beruflichen Gymnasium und soweit ich weiß, kannst du die Eingangsklasse nicht überspringen, weil du hast ja dort auch ein Profilfach, von dem du die ganzen Basics in der Eingangsklasse lernst. Du kannst auch nicht zwei Schuljahre in einem Jahr machen und wie du schon gesagt hast, brauchst du die drei Jahre 2. Fremdsprache um die Fremdsprachenpflicht fürs Abitur zu erfüllen, daran führt kein Weg vorbei. Ich hoffe ich konnte dir helfen:)

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Hi:) Also erstmal, deine Chancen sind jetzt nicht schlechter als zu dem Zeitpunkt, zu dem du deinen Realschulabschluss gemacht hast, denn du kannst ja für deine zukünftigen Pläne einfach dein Realschulabschlusszeugnis verwenden und dann evtl. im Lebenslauf oder so nur angeben, dass du noch ein Jahr auf dem Gymnasium warst. So kannst du zum Beispiel eine Ausbildung machen, oder aber ein FSJ oder FÖJ (freiwilliges ökologisches Jahr). Oder du kannst zum Bundesfreiwilligendienst gehen. Bei den letzten drei Sachen kannst du halt Erfahrungen sammeln. 

Also mit einem 3er Abi kannst du auf jeden Fall alles machen, was du mit einem Realschulabschluss auch machen kannst. Das was dein Lehrer gesagt hat ist übertrieben:) Es gibt nämlich zulassungsfreie Studiengänge, bei denen man bei jedem bestandenen Abi angenommen wird.

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geschichte der band und du könntest ein paar liedausschnitte abspielen lassen das schindet auch ein bisschen zeit ;)

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Hi, wenn du in diesen 3 Fächern nicht so gut bist und in den restlichen auf einer 2 oder 3 stehst, ist das ja gar nicht so schlimm. Wenn du ein gutes Abi willst musst du dich natürlich anstrengen aber diese noten sind jetzt auch kein beinbruch. Kommt drauf an in welcher klasse du bist. Wenn du in der 10. klasse - bist interressieren die Noten später eh niemand mehr und wenn du älter bist kannst du ja gar nich mehr auf die realschule wechseln. So eine Phase hat jeder mal deswegen musst du aber nich gleich auf die realschule wechseln. Wenn es aber doch ncih so klappt kannst du dir ja überlegen auf ein berufliches Gymnasium zu wechseln, da ist es nicht so schwer und du bekommst trotzdem dein Abi :) lg

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