Geh mit deiner Freundin zum Frauenarzt, da wird euch geholfen.
Dein Freund und du wohnen in einer gemeinsamen Wohnung, was eine eheähnliche Lebensgemeinschaft darstellt. Ob du in diesem Fall tatsächlich noch Hartz 4 bekommt, wage ich zu bezweifeln. Bei 1600 EUR netto liegt ihr beide normalerweise über dem Satz. Inwieweit hier deine Schwerbehinderung greift, solltest du mit dem Amt abklären, leg auf alle Fälle einen Nachweis über deine Schwerbehinderung (GdB) vor. Vielleicht gibt es Ergänzungszahlungen???
Wenn du geringfügig beschäftigt bis (bis max. 450 EUR netto) schreiben wir die Arbeitgeber nie an. Solltest du eine "normalen Tätigkeit" nachgehen, muss der Arbeitgeber informiert werden und eine Drittschuldnererklärung abgeben. Damit ist dann auch gewährleistet, dass die monatlich pfändbaren Beträge regelmäßig an die Insolvenzmasse ausgekehrt werden. Der Verwalter muss dann nur noch die Zahlungseingänge überwachen. Arbeitest du vielleicht im Kassenbereich etc. kann das zum Problem werden. Red vorher mit dem Arbeitgeber, sieht immer besser aus. Kann schließlich jedem passieren, dass er in die Insolvenz muss. Ist doch kein VErbrechen.
Für solche Fälle gibt der Insolvenzverwalter das P-Konto generell und voll umfänglich gegenüber der Bank frei. Damit kannst du nach meinen bisherigen Erfahrungen über dein gesamtes Geld verfügen. Ansonsten musst du wirklich am Monatsanfang alles abheben bis auf die laufenden moantlichen Zahlungsverpflichtungen. Musst dann halt dein Konto im Auge behalten!!!
Ich würde meine Unterlagen nehmen, zu meiner Hausbank gehen und dort nachfragen - die müssten das doch wissen, ob die vorgeschlagene Zahlungsweise seriös ist. Vielleicht gibt es ja eine Alternative!?!