Meines Wissens nach solltest du von dem Vertrag unter Berufung des Paragraphs 440 zurücktreten können.

Bitte nenne den Paragraphen auch dem Unternehmen, da viele die Unwissenheit der Kunden ausnutzen und du damit beweist, dass du dich informiert hast. (war bei mir auch schon des Öfteren so). Einer weiteren Bearbeitung musst du meines Wissens nach nicht zustimmen, da du einer Nachbesserung bereits 2 mal zugestimmt hast.

Soweit ich weiß darf der Käufer auch keine Gutschrift aushändigen, da es dein Geld ist und die Ware nicht in Ordnung war. Mit einem Gutschein wärst du ja gezwungen irgendwann einmal erneut bei medimax einkaufen zu gehen.

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So ich versuche mal zu helfen. Ich bin mir nicht sicher ob ich die Frage richtig verstanden habe aber ich gebe mein bestes.

Also du möchtest im Prinzip die Differenz aus Anlieferungs- und Abholtermin haben sehe ich das richtig? Wenn die Differenz wie in dem Fall dann 30 Tage Betrüge, dann wären 1-14. Kalendertag 15€ und 14-30. 20€. soweit auch richtig?

Das wäre dann ganz einfach. Die beiden Zellen in denen das Datum steht müssen auch als Datum formatiert werden (Sagen wir mal Zelle C2 für Anlieferungsdatum und D2 Abholtermin). Dann musst du eine 3. Zelle einbauen (Bspw. E2)  und dort die Formel: =D2-C2 eingeben (sofern D2>C2).

Dann brauchst du noch eine 4. Zelle (sagen wir F2). Dort muss dann hin: =WENN(E2<=12;0;WENN(E2<=14;(E2-12)*10;(E2-14)*20+(14-12)*10)) --> damit erhältst du die Summe der anfallenden Gebühren (bis inklusive Tag 12 keine Gebühren; ab Tag 13 10€ gebühren bis inklusive Tag 14; ab tag 15 20€ Gebühren)

Dann brauchst du noch eine 5. Zelle (sagen wir G2): dort gibst du dann: =C2+12 (ab diesem Tag beginnt die erste Gebühr i.H.v 10€)

In Zelle 6 kannst du dann noch angeben: =C2+14 (ab diesem Tag 20€ Gebühr)

Ich hoffe das war hilfreich :)

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Also 90 oder 100t km ist schon eine Menge.
Bei Sportwagen geht das meist noch in Ordnung aber bei einem normalen Mini würde ich absolut maximal 80t km sagen.

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Ja.

Negative Schufaeinträge können viele Gründe haben.
So zum Beispiel haben Studenten oder Schüler ohne festes einkommen generell viele negative Bewertungen bei Krediten.

Außerdem wird das individuell bewertet. Wenn du bspw. per Klarna Rechnung bestellst wird automatisch deine Schufa geprüft. Somit kann bei negativem Schufaeintrag der Kauf abgelehnt werden. MUSS aber nicht.

Versuch es einfach. Verboten ist es nicht.

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Not every Hand I held was worth it, but every paw. :)

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Es kommt drauf an wie alt er ist und was verboten wird :)

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Naja wer die Täter sind kann nun niemand sagen aber die Täter haben wohl etwas sehr schlimmes gemacht was demjenigen die Freude am Leben und die Hoffnung geraubt haben. Es gibt nichts mehr worauf derjenige sich freuen kann, er lebt nur noch in den Tag hinein und so vergehen Tage und Wochen und Jahre ohne wirklich gelebt zu haben. Während der Täter so weiter machen kann wie zuvor (ohne jegliche Strafe) ist das Opfer geschädigt bis ans Lebensende, denn es hat keine Lebensfreude mehr.

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Ich würde auch sagen: Das kommt auf deine Nutzung an. Wenn du 99% der Zeit im WLAN bist und nur ab und an unterwegs mal in Whatsapp, dann reicht 1 GB. Solltest du noch Facebook benutzen und Videos gucken wird es eng...

Im großen und ganzen würde ich allerdings den 1GB abschließen. Zwar ist die Aufstockung von 10€ teuer ABER du kannst kostenlos immer in den nächst höheren Tarif wechseln. Solltest du aber den 2GB Tarif nehmen und merken, dass du gar nicht so viel brauchst, dann kannst du nicht einfach in den 1GB Tarif wechseln und zahlst auch noch 5€ JEDEN Monat mehr.

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Ja man kann mittels Telefonnummer deine Adresse etc. rausfinden aber das kann eigentlich nur dein Mobilfunkanbieter oder die Polizei.

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Hallo,

Also zunächst einmal wie schon jemand vor mir erwähnt hat: Mobilfunkanbieter anrufen und Drittanbieter/mobiles Bezahlen sperren lassen.

Außerdem den Betrag unbedingt vom Mobilfunkanbieter zurückfordern. Ganz wichtig: Hartnäckig bleiben! Viele Mobilfunkanbieter weigern sich weil die Kosten ja nicht durch diesen entstanden sind. Dennoch kannst du nur Forderungen gegenüber dem Mobilfunkanbieter geltend machen. Dieser muss sich dann das Geld bei dem entsprechenden Unternehmen wieder holen.

 

Ich hoffe ich konnte helfen :)

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Also zuerst einmal braucht man keinen deutschen Wohnsitz :)

Wenn du auf ein deutsches Gymnasium wechseln willst, dann ist das immer Abhängig von der Schule ob du genommen wirst oder nicht.

Grundlegende Regelungen gibt es, aber ich bin mir auch nicht sicher was da von Bedeutung ist. Ich glaube man darf maximal zwei 4en haben, bzw. maximal eine 4 in einem Hauptfach.
Außerdem wirst du vermutlich in die 10. Klasse zurück versetzt :)

 

 

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Also Amazon bietet die Schuhe leider auch nur in Größe 45 an... Vielleicht gibt es die gar nicht in größer?

 

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