Meines Wissens nach solltest du von dem Vertrag unter Berufung des Paragraphs 440 zurücktreten können.
Bitte nenne den Paragraphen auch dem Unternehmen, da viele die Unwissenheit der Kunden ausnutzen und du damit beweist, dass du dich informiert hast. (war bei mir auch schon des Öfteren so). Einer weiteren Bearbeitung musst du meines Wissens nach nicht zustimmen, da du einer Nachbesserung bereits 2 mal zugestimmt hast.
Soweit ich weiß darf der Käufer auch keine Gutschrift aushändigen, da es dein Geld ist und die Ware nicht in Ordnung war. Mit einem Gutschein wärst du ja gezwungen irgendwann einmal erneut bei medimax einkaufen zu gehen.