Da hat dein Vater recht,damit solltest du zum Arzt gehen. Ansonsten beim Zehennägelschneiden darauf achten das du sie gerade schneidest um so ein seitlichen Einwachsen zu verhindern.Oder den Nagel in der Mitte etwas tiefer scheiden als am Rand,so wächst der Nagel praktisch von außen nach innen nach und damit kann man auch das Einwachsen verhindern.

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wende dich an deine bank und wenn du sicher bist das es betrug ist,geh mit den daten die du hast zur polizei....mehr wirst du nicht tun können

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es gibt doch auch fliegengitter zum einkleben in die fenster.....ist am einfachsten und billig

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Maximale Gletscher- ausbreitung während der letzten Eiszeit vor etwa 20.000 ... in das bayerische Alpenvorland sowie in das südwestliche Innviertel vorstießen. ...

http://www.geologie.ac.at/RockyAustria/eiszeiten.htm - 16k

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wenn der andere paypal als zahlungsart akzeptiert,geht das auch

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Schau in deinen Vertrag ob da was über Küngigungsfrist steht.Bei einem befr.AV mit einem halben Jahr Probezeit hat man 14 tage Kündigungsfrist in diesem halben Jahr.Wie das bei solch kurzen Veträgen ist weiß ich nicht.Wenn du schon was neues in Aussicht hast ,kannst du deinen AG auch um einen Aufhebungsvertrag bitten.Frag einfach Deinen Betreuer beim AA.Dafür sind sie schließlich da.Ansonsten hilft wirklich nur die Arschbacken zusammenkneifen und durch.

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Recht auf geplantes Frei für Weiterbildung

Ich bin Krankenschwester und möchte demnächst eine Weiterbildung zur PDL beginnen. Schule habe/hätte ich immer wöchentlich am Montag. Nun habe ich die Befürchtung, dass mein AG sich querstellt, da er dies bereits bei einer anderen Kollegin getan hat, mit der Begründung Weiterbildung sei Privatvergnügen und ein Dienstplan kein Wunschkonzert. Bei uns gibt es keinen Anspruch darauf an einem bestimmten Tag im Monat frei zu bekommen, wir können zwar drei Wünsche bezüglich der Lage der freien Tage äußern, aber ohne Garantie, dass wir diese auch bekommen. Ich arbeite in 12Stunden Diensten mit 160 Stunden/Monat - arbeite also ca. 14Tage und habe 16 Tage frei, nur das ich halt kaum Möglichkeit habe, zu sagen wann ich frei haben möchte. Ich absolviere die Wb komplett in meiner Freizeit, bekomme also weder einen Lohnausgleich noch Arbeitszeit oder bezahlte Freistellung dafür.

Hat mein AG das Recht so gravierend in meine Freizeit einzugreifen, in dem er mir gewissermassen vorschreibt, wann ich meine freien Tage bekomme und wann nicht?Und mir somit auch meine Weiterbildungsmöglichkeiten zunichte macht. Jemand der 8h/Tag arbeitet hätte ja die Möglichkeit Abendkurse zu besuchen, ich habe aber durch die 12h-Schichten diese Möglichkeit nicht und bin nicht nur für die Wb sondern auch für Arztbesuche oder Behördengänge auf Frei an bestimmten Tagen (wenn ich z.Bsp. einen Termin ausmachen muss, bevor es einen Dienstplan für den betreffenden Monat gibt ...) angewiesen.

Habe nirgendwo ein Gesetzt dafür gefunden.

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Wenn der AG nicht will das du dich weiterbildest,dann ist das eh ein schlechter AG.Ich zähle WB zu Mitarbeitermotivation.Wenn er keinen Bedarf an dieser WB sieht,weil es in seinem Unternehmen eh kein Platz frei ist,hast du sowieso schlechte Karten.Prinzipiell hat dein AG recht wenn er nicht alle deine Wünsche realisieren kann.Aber er sollte auch auf einzelne Belange eingehen.Vielleicht kannst du ja mit Kolleginnen tauschen.Aber das hast du bestimmt schon versucht.Eine Frage hätte ich aber,mußt aber nicht antworten.Wie hoch ist dein Std.Lohn 8Brutto)und was bekommst du am Ende des Monats auf die Hand?

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