Die NK-Abrechnung habe ich in 2009 nach Erhalt beim Hausverwalter beanstandet.

Der ist aber ein totaler "Schlumi", der wollte mir dann erklären wie er auf die falsche qm-Fläche kommt, was sich aber als falsch herausgestellt hat und ich habe auch moniert, dass ich die Wartung des Garagentores nicht bezahlen muss, weil wir auch keinen Stellplatz in der Garage gemietet haben.

Der Hausverwalter hat mir dann erklärt dass wir das schon bezahlen müssten, weil wir uns ja rein theoretisch durch die Tiefgarage auch Getränke liefern lassen könnten!??! Das ist absoluter Unsinn, wir wohnen im EG und holen unsere Getränke selber. Und wenn wir was auch immer liefern lassen würden, dann sicher nicht durch die Tiefgarage wenn wir im EG wohnen.

Das ist dann aber im Sand verlaufen weil dann unsere Tochter zur Welt kam (und ich dann mit dem ersten Baby andere "Igel zu kämmen" hatte).

 

Kann ich jetzt noch reklamieren und mich auf die fehlerhafte Abrechnung der Garage berufen?

...zur Antwort

vielen dank an alle für guten und hilfreichen tipps!

...zur Antwort

Ich finde, schon allein der Anstand gebietet es, dass das Haus zumindest beim Auszug gestrichen wird (Böden nicht, das ist klar) und die farbigen Wände wieder weiß gestrichen werden, wenn man in einen Neubau eingezogen ist.

Aber wenn man sich auf den Anstand der anderen verlässt, kommt man nicht weit...

Es war übrigens ein ganz normaler handelsüblicher Mietvertrag, den man überall kaufen kann.

...zur Antwort

Die Miete wurde immer bezahlt, Kaution haben meine Eltern.

So wie das Haus aussieht, hat der Mieter es die letzten 8 Jahre nicht streichen lassen. Lt. seiner Aussage hat er vor 1,5 Jahren streichen lassen, da hat er aber keine Rechnung (obwohl er für alles Rechnungen hat, auch für Anschaffungen vor 8 Jahren).

Auch ist ein Zimmer farbig gestrichen, dass streicht er nicht weiß sagt er.

...zur Antwort

Noch ein Nachtrage:

Im Mietvertrag steht nichts zu den Kosten der Tiefgarage (aber Aufzugskosten stehen drin, die wir auch bezahlen, obwohl wir im EG wohnen und den Aufzug fast nicht nutzen).

Mit dem Hausverwalter habe ich gesprochen, der sagt, wir müssen das bezahlen weil wir uns beispielsweise Getränke durch die Tiefgarage in unser Kellerabteil liefern lassen könnten.

...zur Antwort