Gemäss §4 der AUB (Allgemeine Undallversicherungsbedingungen ) liegt / lag vermutlich gar keine Versicherbarkeit vor!

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Ich möchte die Frage nochmals stellen, obwohl ich scheinbar dereinstige bin,der noch eine namentliche Unfallversicherung hat.

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Nachdem ich meine Unterlagen durchgeforstet habe, konnte ich einen Buchungsbetrag finden über die Rückzahlung der Kaution bereits 1994, womit sich alles leider oder GsD in Wohlgefallen aufgelöst hat und GsD keine Rechtshilfe benötigt wurde! 😳😔😓Gruß

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Du solltest dem Arzt die Wahrheit sagen, du hast ja nicht geschrieben , warum du gestürzt bist? Könnte das eine kranke Ursache gewesen sein?sind hierzu Ärztliche Behandlungen nötig ? Gute Besserung!

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Hallo alle, Ergänzend ist vielleicht doch noch zu sagen, dass der VR im Schadenfall eine ärztlich attestierte "Arbeitsunfähigkeit" verlangt, die aber bei einem Rentner ohne weiteren Erwerb zB.nicht gegeben ist. Gruß bernie

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Hallo Nikolas, Dank für deine Ausführungen, die für sich gesehen alle richtig sein mögen, allerdings nicht meine Frage beantworten: Tagegeld ab 1.Tag trotz vorherigem Wegfall des Erwerbs, d.h ein Einkommensverlust ist nicht mehr gegeben, womit eine unzulässige Bereicherung vorliegen könnte und der Versicherer evtl. eine Entschädigung bzw. Auszahlung des versicherten Tagegelds von z.B. 100,00€ ablehnen könnte, da dieses Tagegeld beim Versicherungsabschluss eine Einkommensverlustversicherung war.

Ich habe gedacht, meine Frage war auch so zu verstehen, Gruß bernie

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Einfdacher Diebstal im Hostel (Versicherungsfrage)

Hallo Liebe Comunity, ich war mit meinem Mann von Freitag bis Sonntag in einem Hostel in Berlin. Wie man das so kennt, Hochbetten im raum und Spinte zum Wegschließen der Wertgegenstände. Die Türen sind nur mit einer Elektronischen Zimmerkarte zu Öffnen (Davon gibt es drei ehe man Überhaupt zur Zimmertür kommt) Wir haben unsere wertsachen (Ipad mini , Ipod touch und ein Android Tablet) in den Metallspint Verstaut in einer Tasche und diese mit einem Vorhängeschloß Gesichert. Leider ist das schloß scheinbar zu klein gewesen oder sonnst was in der Art den bei unserer Rückehr waren die besagten Gegenstände Weg. Bargeld und EC Karten waren aber noch da. Das ist uns am Nächsten Morgen aufgefallen und wir haben es der Polizei gemeldet damit wir was für die Versicherung haben. Jetzt wirds aber Tricky. Der Dieb war ein Mitbewohner im Zimmer der Allerdings nur Gebucht hat um eine Karte zu bekommen. Er hat auch nur für eine Nacht gebucht und ist aber nie im Zimmer gewesen (also sprich über nacht nicht gekommen oder Tagsüber am Tag darauf) Gepäck war von ihn auch nichts zu sehen. Lediglich die betten waren durchwühlt bei unserer Rückehr am Freitag abend. Der Mann hat eine Falsche indäntität beim Ceck In Angegeben und ist so mit nicht aufindbar, jedoch gibt es ein Foto von einer Überwachungskammera und man sagte uns er hätte am Tag daraufin einem anderen Hostel auch einen Laptop entwendet aus einem Schließfach.

Nun die Frage, braucht man dafür eine Spezialversicherung oder ist eine Normale Hausratsversicherung da ausreichend? Und wenn nicht, was kann man tun um weningstens das Geld zurück zu bekommen?

Liebe Grüße

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BGB §701-704 Durchsetzung vllt.nur mit Hilfe Rechtschutz Anwalt gegen Haftpflichtversicherung des Hotels

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Einfdacher Diebstal im Hostel (Versicherungsfrage)

Hallo Liebe Comunity, ich war mit meinem Mann von Freitag bis Sonntag in einem Hostel in Berlin. Wie man das so kennt, Hochbetten im raum und Spinte zum Wegschließen der Wertgegenstände. Die Türen sind nur mit einer Elektronischen Zimmerkarte zu Öffnen (Davon gibt es drei ehe man Überhaupt zur Zimmertür kommt) Wir haben unsere wertsachen (Ipad mini , Ipod touch und ein Android Tablet) in den Metallspint Verstaut in einer Tasche und diese mit einem Vorhängeschloß Gesichert. Leider ist das schloß scheinbar zu klein gewesen oder sonnst was in der Art den bei unserer Rückehr waren die besagten Gegenstände Weg. Bargeld und EC Karten waren aber noch da. Das ist uns am Nächsten Morgen aufgefallen und wir haben es der Polizei gemeldet damit wir was für die Versicherung haben. Jetzt wirds aber Tricky. Der Dieb war ein Mitbewohner im Zimmer der Allerdings nur Gebucht hat um eine Karte zu bekommen. Er hat auch nur für eine Nacht gebucht und ist aber nie im Zimmer gewesen (also sprich über nacht nicht gekommen oder Tagsüber am Tag darauf) Gepäck war von ihn auch nichts zu sehen. Lediglich die betten waren durchwühlt bei unserer Rückehr am Freitag abend. Der Mann hat eine Falsche indäntität beim Ceck In Angegeben und ist so mit nicht aufindbar, jedoch gibt es ein Foto von einer Überwachungskammera und man sagte uns er hätte am Tag daraufin einem anderen Hostel auch einen Laptop entwendet aus einem Schließfach.

Nun die Frage, braucht man dafür eine Spezialversicherung oder ist eine Normale Hausratsversicherung da ausreichend? Und wenn nicht, was kann man tun um weningstens das Geld zurück zu bekommen?

Liebe Grüße

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Eingebrachtes Gut BGB § 701- 704 Evtl, Rechtschutz nötig gegen Hotel bzw.. Haftpflichtversicherung des Hotels

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Die Mietervereine bieten meist die Möglichkeit den Mietrechtschutz miteinzuschließen , man hat aber sofort Beratung, aber Rechtschutz für Anwalt erst nach Wartezeit. Bei einem Versicherungsfall belastet man aber nicht seine private Gesamt-Rechtschutz -Versicherung mit Aussicht auf Kündigung durch den Versicherer . Also mein Tipp : 1.)Mieterverein mit Mieterechschutz. 2.) Familien mit Verkehrsrechtschutz ohne Mieterrechsutz

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Ich würde mich anderweitig umsehen, den Ausschluss vermeiden mit Beitragszuschlag oder Ausscluss gegen Beitragssenkung. Lieber einen Sparvetrag?

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Wenn Rechtsschutzversicherung besteht, erst dort anfragen. Wenn keine Rechtsschutzvers., dann Anwalt über google - Anwaltsuche

Eigentlich müsste ja der Rentenanspruch auch begründet sein und sich der Versicherung darstellen lassen.

Weitere Möglichkeit: Versicherungs-Ombudsmann

!!!Viele Anwälte stehen sind Partner von Versicherungsgesellschaften und klagen nicht gegen diese. !!! Aber immer erst die Eigenprüfung des Anspruchs vornehmen.

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Black and White mit dunkelroter Fliege

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sinnvoll ja, denn bei höherer Gewalt, z.B. Felssturz, Kuhfladen-Schleuderunfall, zahlt die Haftpflicht nicht. "Fahrerunfall" zahlt nur in selbstgesteuertem Fahrzeug für den Fahrer,ist aber günstiger und die Versicherungssumme wird nicht geteilt.

Noch besser "Namentliche Insassenunfall-versicherung": Günstiger Beitrag für benannte Personen,Summe individuell, Versicherungsschutz in jedem Kraftfahrzeug; schwierig, den Versicherer zu finden, macht fast keiner mehr!Verhandlungssache! Am besten sicher:hohe Einzelunfallversicherung mit Progression ohne Beitragsrückgewähr (Rendite?)

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versuche das bild nochmal

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Hallo wona36,meine Mutter hat das Gedicht immer noch aufgehängt in ihrer Wohnung, hat zwar schon Altersspuren,na ja seit bestimmt 70 Jahren, aber ich habs für Dich eingescannt.Viel Spass

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Die Versicherung muß keinen Reparaturauftrag erteilen. Das mußt Du schon selber machen und dann die Rechnung an den Versicherer senden. Die Hausverwaltung ist nicht unbedingt der Auftraggeber, aber man könnte mit Mietminderung drohen.Am besten mit der Hausverwaltung nochmals reden und die Auftragsaufgabe übernehmen.RA bringt im Moment nichts, da er auch nicht Auftraggeber sein kann und die Gesellschaft die Schadensübernahme ja scheinbar schon zugesagt hat. Im Moment einfach gut lüften und Miete mindern.

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