Bin bis vor kurzem auch vor dieser Situation gestanden. Mein Vater wollte auch nicht übergeben, noch schlimmer er wollte den Hof verkaufen. Es handelt sich dabei um knappe 200 Hektar. Doch nun ist er gestorben, ohne ein Testament zu machen. Unsere Fronten waren leider auch verhärtet, dennoch bin ich nicht beglückt über seinen Tod. Mach deinem Vater klar (falls ihr noch miteinander reden könnt) dass er sich nichts "ins Grab mitnehmen" kann. Habe noch 2 Geschwister die auch ihren Pflichteil bekommen sollen (doch wenn sie darauf bestehen kann ich auch nicht weiterwirtschaften (nach fast 15 Jahren Billigarbeit für unseren Betrieb). Führe wie weiter oben schon erwähnt Aufzeichungen deiner täglichen Tätigkeiten durch (vl. machst du dass ja auch schon). Mach deinem Vater klar, dass du nur den Hof in seinem Sinne weiterführen willst. Schlage ihm halt ein Wohnrecht vor, und es gibt ja auch ein Veräusserungsverbot (zumindest in Österreich) falls dein Vater Angst hat dass du denn Hof verkaufen würdest). Sehe ich natürlich auch so, dass dir der Hof nach solanger Arbeit und Ausbildung zustehen würde. Wünsch dir viel Glück und Erfolg.
Hallo, und erst mal mein aufrichtiges Beileid. Ich weiß nur wie bei uns in österreich dieser fall dann behandelt wird. Da ich nicht weis von wo du bist, schreibe ich es der Vollständigkeit halber. Also in dem Fall würden 2/3 der Gattin zustehen, dass restliche drittel fällt den Kindern zu. Wobei das minderjährige kind sonderrechte hatt, und besonders geschützt wird. Der Betrieb wird übrigens geschätzt von einem sachverständigen, also der wert des betriebes wird ermittelt. Weiters wird ermittelt ob es sich um einen sogenannten erbhof handelt (dieser ist ein betrieb der besonders erhaltungswürdig ist, und nicht aufgeteilt werden darf). Über das Sparbuch darf auch schon vor der notariatsverhandlung verfügt werden, da ja zum beispiel auch begräbniskosten tragen zu sind. Ein Girokonto darf nicht angetastet werden solang nicht alles geklärt ist (das wird eingefroren, bis alles geklärt ist). Eigentlich gibt es einen pflichtteil der den weichenden erben auch zusteht, aber wenn diese auf diesen pflichteil auch verzichten würden, und ein gutes verhältnis unter den geschwistern vorhanden ist, hört sich dass schon mal gut an. mfg bernhard
Entweder du redest mit ihm, sagst ihm was dich stört, und wartest ab wie er sich dann verhält. und entscheidest dann wie es weiter gehn soll. Oder du machst gleich schluss. Kann ich übrigens verstehn, dass dich das stört, denn ich bin auch freiheitsliebend ;-)
In Österreich dürfen jagdliche Einrichtungen nicht betretten werden. Ich als Grundbesitzer würde dich dennoch lassen wenn du fragen würdest (auf eigene Gefahr).
ja, die schleifwinkel sind mir eigentlich eh bekannt. die kettenteilung ist 0,325, schärfwinkel 30 grad, brustwinkel 85 Grad, Feilenführung 10% Bergauf.
das wären die einstellungen die eine meiner ketten braucht (oregonketten), nur die schärfe bekomme ich noch nicht hin mit dem gerät.
gehen diese geräte generell nicht besser, oder mache ich hier was falsch?
Bitte um weiteren Rat
mfg bernhard
Also die Kubikmeter oder Festmeter beim stehenden Baum berechnet man wie folgt: Masse = Grundfläche (in 1,3 m bergseitig gemessen) x Formzahl x Höhe
Die Formzahl beträgt bei einer Fichte im Normalfall 0,45; dass bezeichnet wie stark eine Fichte sich nach oben hin verjüngt. Die Antwort von Waldraban ist übrigens falsch, denn ein Baum ist kein Zylinder, sondern er verjüngt sich nach oben hin.
Würde man den Baum jetzt umschneiden müsste man noch den Ernteverlust abziehen, da ja die Wurzelanläufe, die Rinde und der Wipfel im Wald bleiben. Bei einer Fichte rechnet man ca. 20% weg, bei Kiefern 25%, bei Lärche 27% usw.
Mfg
Wir haben im vorigen Jahr für unseren Forsttraktor Förderungen bezogen, allerdings wurde hier nur der Forstrahmen, und die Traktorverbauung (Unterbodenschutz, usw.) gefördert. Dazu muss man allerdings mindestens 200 h im Jahr mit dem Traktor im Wald arbeiten und ein Maschineneinsatzbuch führen. Hab aber gehört dass hierfür die Förderungen bereits ausgesetzt worden sind. In Österreich (mein Standort) sind die Bezirksbauernkammern die ersten Ansprechpartner für solche Fördervorhaben. Mit freundlichen Grüssen Bernhard
Walddefinition nach Österreichischen Forstgesetz: Wald im Sinne des Bundesgesetzes ist eine mit Holzgewächsen (forstlicher Bewuchs) bestockte Grundfläche, soweit die Bestockung mindestens eine Fläche von 1.000 m² und eine durchschnittliche Breite von 10 m erreicht.
auf einer farm wird Ackerbau betrieben, auf einer Ranch Viehzucht.
Bei uns in Österreich ist es so dass jede Person Holz von seinem eigenen Grundstück verkaufen darf, allerdings darf man dann keine Mehrwertsteuer verrechnen, es sei denn man ist ein Landwirtschaftlicher Betrieb oder hat das Gewerbe angemeldet. Um als landwirtschaftlicher Betrieb gelten zu können muss eine Mindestgröße von 2 ha gegeben sein. Falls du wenig Ahnung vom "Holz machen" hast würde ich entweder einen Motorsägenkurs empfehlen, oder die Arbeiten einer Holzschlägerungsfirma übergeben. Weiters ist zu Bedenken das die Behörden auch Nutzungen vorschreiben dürfen wenn zum Beispiel Gefahr für den Waldbestand im Verzug ist (z.B. Käferbefall, Windwürfe) hier müssen die Arbeiten innerhalb vorgegebener Frist durchgeführt werden können, ansonsten ist mit hohen Strafen zu rechnen.
Ja das ist die Reifennennbreite in Zoll angegeben.
natürlich ich seh da kein problem, die paar jahre unterschied sind völlig normal