Es gibt keine Freigrenzen für die Einfuhr von Zigaretten auf dem Postweg

Hier mal eine offizielle Antwort vom Zoll:

Sehr geehrter Herr xxxxx, 

Zigaretten, die gegen Bezahlung von den Kanaren nach Deutschland geschickt werden, sind nicht steuerfrei. Sondern Sie müssten für die gesamte Menge Umsatzsteuer und Tabaksteuer zahlen. Im Ergebnis würden die Zigaretten damit in etwa so teuer wie auf dem deutschen Markt.

Zudem werden Postsendungen meist nicht per Direktflug von den Kanarischen Inseln nach Deutschland gebracht, sondern in Frachtzentren auf dem spanischen Festland umgeschlagen. Dadurch handelt es sich aus deutscher Sicht um eine Zigarettenlieferung aus einem anderen EU-Mitgliedstaat. In diesem Fall würden die Zigaretten sichergestellt und vernichtet werden und Sie müssten zusätzlich die Tabaksteuer bezahlen.

siehe dazu:

<a href="http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-innerhalb-der-EU/Steuern/steuern_node.html#doc115510bodyText1" target="_blank">http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-innerhalb-der-EU/Steuern/steuern\_node.html#doc115510bodyText1</a>

Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

xxxxxx

Informations- und Wissensmanagement Zoll Zentrale Auskunft Carusufer 3-5
01099 Dresden

Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de

Auf der Internetseite des Zoll´s (siehe oben)

Heißt es:

        ..... Da Tabakwaren ohne deutsche Steuerzeichen in Deutschland nicht verkehrsfähig sind, werden sie von der Zollverwaltung bereits bei der Lieferung sichergestellt und vernichtet!


    Sendungen eines Versandhändlers an Privat
    Bestellen Sie (telefonisch, per Fax, per Internet etc.) verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol (Branntwein, Bier, Schaumwein, Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry) und alkoholhaltige Süßgetränke (sogenannte Alkopops)), Tabakwaren, Kaffee oder kaffeehaltige Waren sowie Energieerzeugnisse bei einem gewerblichen Versandhändler im EU-Ausland, so unterliegen die Waren der deutschen Verbrauchsteuer. Daher können die betreffenden Waren erst nach Zahlung der Verbrauchsteuern und ggf. anderer Steuern rechtmäßig an Sie als Käufer ausgeliefert werden. .....

Also leider kann auf der Seite kein Schnäppchen gemacht werden.

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Wo ist hier der Tatbestand der Betruges bzw. Urkundenfälschung gegeben? Als warum soll hier eine Fälschung vorliegen. Ich sehe hier vielmehr eine Fundunterschlagung nach § 246 StGB. Höchstwahrscheinlich wird das Verfahren nach § 248aStGB behandelt. Bei einem Gegenstandswert von unter 30 € liegt meines Erachtens Geringfügigkeit vor, wonach eine Einstellung des Verfahrens nach §§ 153 ff StPO, gegebenenfalls gegen Erfüllung einer Auflage, in Betracht kommt.

http://dejure.org/gesetze/StGB/246.html

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Hallo!

 

Nach dem Strafrecht habt Ihr nichts zu befürchten. Eine Ausnutzung eines  Abhängigkeitsverhältnis wir im Strafrecht nur nach § 108 StGB (Wahlnötigung) bestraft. Was in diesem Fall nicht gegeben ist.

 

Im hier vorliegenden Fall prüft man ob Ausnutzungstatbestände vorliegen und Strafrechtlich relevant sind.   Diese wären der  Dreizehnter Abschnitt des StGB (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung).   Mal davon Ausgegangen, dass eine Studienreferendarin und der Mentor keine Jugendlichen und Kinder mehr sind. Wird ein „Verhältnis“ hier nach § 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen nicht bestraft.   Ein Bestrafung nach § 174a Sexueller Mißbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen kann es auch nicht geben. Hier werden wir nur bestraft   (1)Wer sexuelle Handlungen an einer gefangenen oder auf behördliche Anordnung verwahrten Person, die ihm zur Erziehung, Ausbildung, Beaufsichtigung oder Betreuung anvertraut ist, unter Mißbrauch seiner Stellung vornimmt oder an sich von der gefangenen oder verwahrten Person vornehmen lässt …   Ich glaube kaum dass die Mentorschaft behördlich Angeordnet ist.   § 174b Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung entfällt, die Tätigkeit als Mentor ist keine Amtsstellung.   § 174c Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses. Entfällt!   Wer sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einschließlich einer Suchtkrankheit oder wegen einer körperlichen Krankheit oder Behinderung zur Beratung, Behandlung oder Betreuung anvertraut ist, unter Mißbrauch des Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt, wird mit ….   Die Referendarin wird vom Mentor nicht wegen einer Krankheit oder ähnlichem Betreut.   Wie gesagt eine Strafrechtlicheverfehlung  ist bei Euch nicht gegeben. Über dienstrechtlichen oder Beamtenrechtliche Konsequenzen kann ich leider keine Auskunft geben.   Ich wünsche Euch noch alles Gute  und eine lange gemeinsame ZUkunft. 
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Im Arbeitsvertrag steht:

> Das Gehalt beträgt xx,xx €/Stunde und ist fällig am 30. des Folgemonats.

Die ARGE hat den Arbeitsvertrag vorliegen und geprüft, da
1. der Arbeitgeber einen Eigliederungszuschuss erhält
2. Ich eine Förderung zum Kauf eines PKW,s erhalten habe

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Ich glaube kaum, dass die Polizei einen Tatverdächtigen anruft. Hat die Person A mal überprüft ob da wirklich die Polizei am Telefon war? Warum glaube ich das nicht!

1.Warum fragt die Polizei nach der Hausnummer? Da die Person A von der POL nach Hause gebracht wurde, kennt die POL auch die Hausnummer. Da das suchen und die Fahrt nach Hause ein Einsatz war, gibt es ein Journaleintrag, dort steht die Hausnummer drin. 2. Warum kommt die Anzeige erst nach ein paar Wochen? 3. Warum wurde Person A angezeigt? Dann muss ja der Geschädigte wissen das Person A die Täterin ist. 4. Die Handynummer hat die POL aber die Hausnummer nicht!

Ich klaube da hat sich jemand ein Scherzt erlaubt.

Sollte nun doch die POL angerufen haben:

  1. Die Vorladung Abwarten! Zu einer POL Vorladung muss man nicht erscheinen. § 163a StPO und §133 ff. StPO. Ich würde hingehen!
  2. Anwalt einschalten!
  3. Um verurteilt zu werden, muss die Tat bewiesen werden. Wurde die Tat bewiesen. § 303 Sachbeschädigung (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. Der Schaden muss ersetzt werden.
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Hallo. Da der Verkäufer offensichtlich nie vorhatte eine Ware zu verkaufen, hat er nach § 263 StGB sich des Betruges strafbar gemacht. Eine Anzeige und Strafantrag würde ich erstatten. Gleichzeitig wurde ich eine Vollstreckungsbescheid erwirken. Dieser sichert meine Ansprüche 30 Jahre lang. Auch bei EBAY wurde ich den Verkäufer melden.

Die Anzeige wegen Betrug bringt schon alleine was, weil er mit diese Anzeige nie ein Insolvenzverfahren eröffnen kann bzw. ihm keine Restschuldbefreiung erteilet wird.

Was ich nicht verstehe ist die Geschichte mit dem Freund der Polizist ist. Der Polizist hat sich mit herausgaben der Daten aus der POL-Datei (Polizei – Auskunftsystem) strafbar gemacht.
Des Weiteren hätte er gleich ein Ermittlungsverfahren gegen den Verkäufer einleiten müssen, da es sich bei Betrug um ein Offizialdelikt handelt. (Offizialdelikt ist eine strafbare Handlung, die von Amts wegen, also ohne Rücksicht auf den Willen des Verletzten verfolgt wird. Den Gegensatz bildet das Antragsdelikt, bei dem die strafbare Handlung nur auf Antrag des Verletzten verfolgt wird.)

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Hallo! Gehe zum kub Fasanenstraße 91 Tel: 030-61006800 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Mittwoch nach Vereinbarung

Das KuB ist eine Freie Beratungsstelle für Jugenliche. Die Leute sind sehr nett und können dir Helfen

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Auch eine leerstehendes Gebäude ist befriedete Besitztum! Und somit ist ein unberechtigtes Eindringen oder verweilen strafbar.

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Gemäß § 38 Abs. 1 StVO muß bei Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn, dem Einsatzfahrzeug sofort Freie Bahn geschaffen werden.

Bei Blauen Blinklicht ohne Einsatzhorn muß dem Fahrzeuge kein Platz gemacht werden.

Ob beim NAW das Einsatzhorn an war, lässt sich über den Fahrtenschreiber feststellen.

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Wenn jemand, also auch dein Beamter der Polizei, gegen einen anderen einen Strafantrag stellt (Anzeige erstattet), braucht der Beschuldigte nichts unterschreiben. Den Strafantrag unterschreibt der Antragsteller. Die Staatsanwaltschaft prüft dann ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitete wird. In der Regel wir dem Beschuldigten erst bei der ersten Vernehmung mitgeteilt das ein Ermittlungsverfahren gegen ihm läuft.

In deinem Fall ist davon, auf Grund der Aussage der Polizei, daß keine Anzeige erstattet wurde.

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Schlagen darfst du die Frau nicht, daß wäre eine Körperverletzung.

Der Gesetzgeber räumt dir allerdings diverse Selbsthilferechte ein. Da währe zb. § 34 StGB (Rechtfertigender Notstand), § 16 OWiG (Rechtfertigender Notstand). Beide Gesetzte erlauben den Rechtswidrigen Angriff auf Eigentum abzuwehren. Notfalls mit Gewalt. Das wäre z.b festhalten der Person. Ein Notwehrrecht im Sinne des Gesetzes steht in diesem Fall nicht zu, da der Angriff nicht auf Gesundheit ausgerichtet ist. Auch das Recht zur vorläufigen Festnahme nach § 127 StPO greift hier nicht.

Nach dem man von seinen Selbsthilferechten gebrauch gemacht hat sollte man sofort die Polizei verständigen!

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affilinet ist seriös, da gibt es keinen abrede. Allerdings stornieren zur Zeit viele Anbieter ihre Kampagnen. Kunden von mir, zb. sachsenhausen24. de erzielen gute Umsätze. Noch ein gutes Partnerprogramm, allerdings Spezialisiert, ist ein versicherungspartnerprogramm. http://www.rente60.com erreichte ein sehr hohen Umsatz in einem Monat.

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