Liebe Community,
Ich interessiere mich für eine Immobilie, die zwangsversteigert wird aufgrund von Teilung der Gemeinschaft.
Die Immobilie wurde mit 400T € Verkehrswert angesetzt und es ist der erste Termin, sodass es zumindest theoretisch möglich ist, die Immobilie für 7/10 davon, also ca. 280 T € zu ersteigern + anfallende Kosten.
Nun liegt aber eine Grundschuld i.H.v. 200T € auf dem Haus. Eigentümer von Haus + Grundschuld sind zu je 1/2 Privatpersonen.
Müsste ich
1) mindestens 280 T € + 200 T € + Kosten für Eintragung ins Grundbuch etc tragen?Somit erhöht sich der tatsächliche Kaufpreis ja enorm... = Mindestinvestment 480 T €
2) nur die 280 T € (mindestens) tragen, die ja an die ehemaligen Eigentümer gehen, und die potenzielle noch offene Grundschuld wird davon dann bedient? = Mindestinvestment 280T € + Kosten
3) nur den noch offenen Betrag der Grundschuld tragen? Also beispielsweise wurden 100T € schon getilgt, es sind 100T noch offen, dh 100T € + 7/10 des Verkaufswerts wären das, was ich mindestens aufwenden müsste? = 380T €
Was passiert mit den Grundschuldzinsen? Diese zahle ich nur ab dem Zeitpunkt der Übernahme der Grundschuld und nicht rückwirkend ab Eintragung der Grundschuld, richtig?
Vielen lieben Dank für eure Hilfe bei diesem recht komplexen Thema!!