Hallo Vico,

ich bin selbst Bufdi beim THW, und habe bei Seminaren auch mitbekommen, wie es bei anderen ist. Die Tätigkeiten sind recht unterschiedlich: teilweise haben die Kollegen ein bestimmtes Aufgabengebiet (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Liegenschaftspflege, bestimmte Verwaltungsthemen), teilweise trifft es "Mädchen für alles" besser.

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Servus, außerhalb der üblichen Bürozeiten wird man dort vmtl. niemanden erreichen können, egal auf welchem Weg. Mir fällt gerade auch kein Grund ein, warum man die GSt am Sonntag abend erreichen muss und nicht bis Montag früh warten kann.. lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. VG aus München

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Habe mich anscheinend missverständlich ausgedrückt. Nachdem das BVerfG derzeit etliche Regelungen zur Partnerschaft kippt und anscheinend die Union umschwenkt, habe ich mich gefragt, ob es überhaupt eine rechtskräftige Regelung gibt, die es den Kombinationen Mann-Mann oder Frau-Frau verbietet, eine bürgerliche Ehe einzugehen. Im BGB, dass meines Wissens den juristischen Teil einer Ehe regelt, ist aber von "Ehegatten" die Rede, die Begriffe "Mann" bzw "Frau" finden sich nur im zusammenhang mit dem gemeinsamen Namen. Wenn es also möglich wäre, dass besagte Kreise bürgerliche Ehen schließen, was ja möglich sein müsste, wenn diese nicht auf Mann-Frau beschränkt sind, wäre die ganze Sache mit der Partnerschaft ja überflüssig.

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Obs erlaubt ist weiß ich nicht. Das Ventil kann man mit einem m/m-Adapter umgehen, gegen den Druck kann man ja einfach den Druckminderer der Flasche runter drehen...

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einfach mal die nummer googln...

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größere Karte kaufen

Du kannst nicht die komplette Nominalmenge ausschöpfen. Und so viel sind die 2 % auch wieder ned...

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also:

(a+b)^2 = (a+b)*(a+b)=a*a+a*b+b*a+b*b=a^2+ab+ab+b^2=a^2+2ab+b^2

 

(a-b)^2=(a-b)*(a-b)=a*a+a*(-b)+(-b)*a+(-b)*(-b)=a^2-2ab+b

 

(a+b)(a-b)=a*a-a*b+a*b-b*b=a^2-b^2

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ich kann mir da auch nichts drunter vorstellen.

Aber vll hast du sie falsch verstanden - der Prisma hat dann ja 6 Ecken...

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wenn sie dich wirklich liebt, dann ja.

Tip wg schlappmachen: vorher ohne freundin üben, dann hast du beim Sex zumindest da schon erfahrung und es geht schneller.

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solange du das ganze freiwillig gemacht hast usw sehe ich da eig kein Problem. nicht ganz ernst gemeinte Bitte: konzentrier dich doch lieber auf Gleichaltrige, unsereins will ja auch wen abkriegen ;-) thnx

@Sorbas 48: wenndann bitte §176a (2) 1. StGB, in §176 ist nicht von Beischlaf die Rede.

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schau, dass du was zu tun hast, dann wirds nicht so langweilig, wie wenn du nur zuschaust oder ummanand hockst oder was weiß ich. Spreche aus werfahrung.

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ich wüsste nicht, wiso. des Eiweiß (also aus chem. sicht) soll ja gerinnen, und verkohlen wird des sach wohl eher nicht. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

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wie schon gesagt wurde, des ist durchaus machbar. Du solltest halt schauen, dass du möglichst wenig umsteigen musst und unbedingt reservieren, Platz suchen macht echt keinen Spaß. Und am Bahnhof dorten würd ich mich halt abholen lassen. So als Tip von am Münchner.

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Danke für die Antwort. hab noch ne frage wg. Händler: soll ich bei thomann kaufen, für den fall, dass mal was nicht passt, oder beim Conrad, wo ich genauso viel zahl, aber schon erfahrung hab? thnx Bene

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Wie schon gesagt wurde, strafrechtlich geht da nix. zivilrechtlich, sprich Schadensersatz, aber sehrwohl. Da muss dann im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden, ob der Junge mit den Folgen seines Handelns rechnen konnte, oder ob das jenseits seiner geistigen Fähigkeiten/seiner Erfahrung lag. Zahlen werden warscheinlich die Eltern müssen, weil so groß wird das Sparbuch ja nicht sein.

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