Bei ELStAM ist eine Anmeldung erst ab dem RefDatumAG möglich. Das ist der erste Beschäftigungstag. ;) Hier ist also keine vorzeitige Anmeldung möglich.

Im DEÜV-Verfahren (Anmeldung Krankenkasse) ist die vorzeitige Anmeldung aber kein Problem.

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Ab vollständiger Genesung erhältst du dann anteilig dein Entgelt. Bis dahin wird dir ja Krankengeld gezahlt.

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Dazu musst du dann im Brutto/ Netto -Rechner wie folgt rechnen:

Vereinbartes Brutto

+ 1 % des auf 100 € abgerundeten Bruttolistenpreises des Fahrrad (nur, wenn du Zuzahlungen oder Gehalt umwandeln musst / ansonsten ja steuerfrei)

+ 1 % des auf 100 € abgerundeten Bruttolistenpreises des Autos

+ 0,03 % des auf 100 € abgerundeten Bruttolistenpreises des Auto x Entfernungskilometer

= Brutto für den Online Rechner.

das Netto aus dem Online Rechner musst du dann wieder um die o.g. Beträge kürzen.

Offen ist natürlich noch folgendes:

  • Zahlt der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer auf den pauschalierbaren Fahrten wohnung - 1. Tätigkeitsstätte?
  • gibt es Umwandlungen oder Abzüge fürs PKW / Fahrrad?
  • Wenn nein, ist das Fahrrad seit 01/2019 steuerfrei!
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Da sie ein SV-Pflichtiges Arbeitsverhältnis beginnt, hat sie gar keine andere Chance, als in die gesetzliche KV zu rutschen, es sei denn sie ist über 55 oder verdient über ca. 5.000 €.

das Entgelt können wir ja schon ausschließen. ;)

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Anteilige Überstunden ausrechnen (Bitte schnelle Antwort! Achtung langer Text mit vielen Zahlen)?

Hallo zusammen,

ich habe seit einigen Tagen folgendes Problem, auf das mir niemand eine Antwort geben kann. Und zwar würde ich gerne wissen, wie ich meine Über- oder Minusstunden herausfinden kann, wenn ich mitten im Monat gekündigt habe?

Kurze Vorgeschichte hierzu: Ich habe auf den 18.11. fristgerecht gekündigt, danach aber ab dem 21.11. noch als Aushilfe weiter gearbeitet. Ich habe meinen Arbeitgeber dringlichst darauf hingewiesen, dass er Aushilfsstunden und Feststunden genau abtrennen soll, da ich beim Landratsamt einen Bafög-Antrag mit der Kündigung auf den 18.11. abgegeben habe und deshalb eben alles genau stimmen muss. Insgesamt habe ich im November als Festangestellte 73,5 St. gearbeitet (bis zum 18.11.) und mit allen Monaten davor insgesamt 29,75 Überstunden. (Aushilfsstunden November: 24,5; Stundenlohn 11 € vereinbart)

Mein AG hat mich allerdings ignoriert und mir das volle Gehalt (1.300 € brutto bei 130 St/Monat laut Vertrag) für November ausgezahlt und mir auch entsprechend nur eine Abrechnung dazu gegeben. Nach langem hin und her und vielen Diskussionen bekam ich dann zwei weitere Abrechnungen, in der einen die Überstundenvergütung mit 16,75 Stunden und dem abgezogenen anteiligen Gehalt --> hieraus ergab sich eine Minusrechnung, woraufhin er einen "Vorschuss" eingebaut hat, damit die Abrechnung auf null kommt, diesen "Vorschuss" hat er dann bei der Aushilfsabrechnung abgezogen. Diese hat er allerdings auch nur mit 10 € verrechnet, was also auch falsch war.

Nachdem ich Ihn darauf hingewiesen hatte, dass mein nicht-genommener Urlaub nicht vergütet wurde und der Stundenlohn bei der Aushilfsabrechnung nicht stimmt, habe ich Ihn mehrmals (!) gefragt, wie er auf eine Überstundenanzahl von nur 16,75 St. kommt. Nach Ewigkeiten kam dann folgende Antwort:

1.300 € geteilt durch 30 Tage = 43,33 €

20 Tage mal 43,33 € = 866,67 €

10 Tage mal 43,33 € = 433,33 € (diesen Anteil hat er mir abgezogen)

Tatsächlich geleistete Stunden: 73,5 * 10 € = 735 €

866,67 € - 735 € = 131,67 € --> dies entspricht 13 Stunden (1310 €).

29,75 St. - 13 St. = 16,75.

Stimmt diese Berechnung??? Also klar die 20 Tage und 10 Tage stimmen nicht, da ich ja auf den 18. gekündigt habe, aber würde diese Berechnung der Über- bzw. Minusstunden stimmen?

Leider konnte mir hier niemand helfen, vielleicht kennt sich hier jemand genauer damit aus. Eine schnelle Antwort wäre super!

Vielen Dank schonmal.

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Rechne doch mal in stunden.

im vollen Monat hättest du 130 Std. arbeiten sollen.

In der fiktiven Berechnung des AG im November also: 130 / 30 x 20 = 86,67 Stunden.

gearbeitet hast du aber „nur“ 73,5. Also 13 Stunden zu wenig, die nun abgezogen worden sind.

Klar, die Tage sind falsch, was sich am Ende aber wieder ausgleicht. (Weniger Grundgehalt, aber dann auch weniger Verrechnung mit Überstunden)

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Wenn noch keine drei Monate vergangen sind, kann der Arbeitgeber dieses Geld wegen unrichtiger Abrechnungen von dir verlangen.

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Und spreche deinen Arbeitgeber bitte drauf an, dass du über ELStAM als Hauptbeschäftigung angemeldet werden möchtest, bzw. wenn der Arbeitgeber eine negative Rückmeldung erhalten, welche und gehe damit zum Finanzamt.

Ansonsten mit einer Steuererklärung das Geld zurück holen. Hier musst du tätig werden, bzw. einen steuerberater beauftragen. Das Finanzamt wird dich nur an die Abgabepflicht im Laufe des Folgejahres ab August erinnern... :)

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Du hast also immer Dienstags frei? Dann ist der natürlich weg. Sonst würden sich Arbeitnehmer mit einer geregelten 5-Tage-Woche ja immer fürs Wochenende krank schreiben lassen, um diese freien Tage dann nach holen zu können. :)

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Einen gesetzlichen Anspruch auf Zuschläge gibt es nach dem Arbeitszeitgesetz nur für sog. Nachtarbeitnehmer in Höhe von 25%.
Alles anderen haben entweder welche im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag geregelt. Ist hier nichts vereinbart, muss der Arbeitgeber auch nichts zahlen. Die bekannten steuerfreien Grenzen laut EStG regeln nicht den Anspruch sondern nur die Steuerfreiheit, wenn welche gezahlt werden.

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Ich habe 2012 als unsportlichster Mensch der Welt mit dem Laufen angefangen und haben gerade mal geschaut, was mein erster Kilometer war:
6 Minuten 31 Sekunden. :-)

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Warum denn noch mit Shorts?

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Die bekommst du meistens mit der Januar-Abrechnung. Der AG hat Zeit bis zum 28.02. des Folgejahres um diese zu erstellen und zu versenden.

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Jetzt brauchen wir nur noch den individuellen Zusatzbeitrag zur KV, den SV-Status, die Lohnsteuerklasse, die Kirchensteuerzugehörigkeit, das Bundesland, die Anzahl der Kinderfreibeträge und wenn über 23 Jahre, ob Kinder vorhanden sind.

Dann können wir gerne weiter helfen.

Ansonsten —> Google: Brutto Netto Rechner. :-)

Schöne Grüße

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Grundsätzlich immer das Brutto vor Abzug von Steuern und Sozialversicherung. Aber es gibt auch Verträge mit Nettolohnvereinbarungen.
Machen „schlaue“ Arbeitgeber aber niemals, denn als Arbeitnehmer kann ich das natürlich ausnutzen. ;)

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Suche mal nach Automobilslalom und dort nach „Youngster Cup“ deines ADAC-Gaus. Eine prima Möglichkeit kostengünstig in den Motorsport einzusteigen.
Eigentlich bieten alle ADAC Regionalclubs diesen Youngster Cup an. Bin selber damit in den Sport eingestiegen.
Wenn du mir schreibst, wo du ungefähr wohnst, kann ich dir vielleicht was raus suchen.

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Dein „Kollege“ meint die Unfallversicherung. Bei einem Arbeitsunfall greift ja die Berufsgenossenschaft, in welcher man gute Vorteile genießt. Da dein Beispiel aber auf jeden Fall kein Arbeitsunfall greift diese nicht und deine Krankenversicherung tritt ganz normal wie zuHause auch ein.

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Steht was in deinem Vertrag?
Warum hast du mehr als sonst?
Eigentlich hättest du ja nur 6/30 von deinem Gehalt bekommen sollen + deinen Zuschuß zum Mutterschaftsgeld (vorheriges Netto / 30 - 13 € * 24)

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Lohnsoftware muss durch die ITSG zertifiziert sein. Dort findet ihr auch die Abläufe im PDF-Format. Da es im Lohn ja so einige Besonderheiten gibt, wünsch ich ihm schon einmal viel Spass...

Meine Empfehlung: Kaufe dir Software!

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Du musst unter https://www.mein-edenred.de einen Gutschein für Douglas bestellen. Dann erhältst du einen Gutschein-Code per Mail, welchen du im Online-Shop von Douglas einlösen kannst.

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