würd ich mir auf jedenfall vorher angucken, falls im zuge des WEG sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. auf jedenfall mal das verkehrswertgutachten anschauen oder noch besser mit mieter selbst reden und eventuell anbieten das objekt in 3-4 jahren selbst zu kaufen.

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kommt drauf an ob du einen beidseitigen kündigungsausschluss drin hast. dann kommt es auf die kulanz an. ansonsten normalerweise 3 monate, vorher kommste vielleicht eher raus sobald ein neuer mieter gefunden wird.

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der vermieter kann ein beidseitigen kündigungsausschluss im MV festhalten, aber etwas als druckmittel zu verlangen ist rechtswidrig.

Der Vermieter darf einen teil der kaution bis zur abrechnung der betriebskosten zurückhalten, wenn erfolgt dir aber auch auszahlen.

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Wir machen das auch da wir schürzenwannen reinstellen lassen. ob´s aber wirklich sinn macht kann ich hier leider auch nicht sagen.

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schreib einfach das ausführungsdatum drauf. ansonsten aktuelles datum im kopf und laufende rechnungsnummer, wär ansonsten nicht nachvollziehbar.

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eine konkrete gesetzliche regelung wann die kaution ausgezahlt werden muss gibt es laut bgb nicht, regelzeit ist 6 monate, ab da hat man dann möglichkeiten langsam über klagen nachzudenken.

die kaution dienst grundsätzlich den schönheitsreparaturen, da dieser anspruch nach 6 monaten eh erlischt sollte dann auch die kaution ausgezahlt werden.

ein teil der kaution (ca. 1/3) kann im zuge der noch nicht abgerechneten betriebskosten einbehalten werden. nach der abrechnung muss aber auch dieser restbetrag ausgezahlt werden.

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Würd sagen Jobby zahlt. Dir steht mit deiner Tochter ne Wohnung für warm 444€ zu. Sobald du einen Arbeitsvertrag hast wo du mehr verdienst kannst du den vorlegen, reicht auch aus. Letzte Möglichkeit wäre dass du die Miete ein halbes bis ein Jahr im Vorraus bezahlst, wenn ansteht dass dein Gehalt steigt und du natürlich auch das Geld hast.

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eine einfache möglichkeit wäre den hauswart zu beauftragen und sich von dem ein zustellbeleg geben zu lassen...

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erste problematik ist natürlich, dass wenn der vermieter ne alternativwohnung hat, er da einziehen muss...eh eine sehr gefährliche angelegenheit.

gesetzlich gibts da keine konkrete regelung, da sind noch BGH Urteile abzuwarten...würd da die Regelzeit 3 Jahre ansetzen um auf der sicheren seite zu sein. Vorrausgestzt man führt da auch seinen lebensmittelpunkt, sonst ist schadensersatz vorprogrammiert.

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Hausgeld steht für den monatlichen Beitrag zu den Gesamtkosten des Gemeinschaftseigetums.

Wenn man eine ETW kauft, erwirbt man NIE nur die Wohnung, sondern IMMER auch einen Anteil am Gemeinschaftseigentum GE. Diese Kosten des GE beinhalten i.d.R. fünf Kostenarten:

  • Betriebskosten im klassischen Sinne wie Müll, Wasser, Hausstrom, alle Versicherungen (ausser Hausrat) usw

  • Heizkosten (sofern nicht Gasetagenhzg)

  • Verwaltungskosten wie Verwalterhonorar, Kontogebühren usw.

  • Instandhaltungskosten NUR für das GE

  • zuletzt die Insdtandhaltungsrücklage, welche für zukünftige größere Instandsetzungen verwendet wird.

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schau dir einfach mal die police und die rechnungen beim vermieter an-belegeinsicht.

im grunde genommen ist es ein absolut umlegbarer posten den die mieter zu tragen hab.

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na ob der vermieter lust hat zu kopieren? belegeinsicht nehmen und da dann kopieren lassen was nötig ist. mit ca. 30cent pro kopie musste rechnen. Ich würde an deiner stelle alles unter vorbehalt zahlen, da es schon ein paar bgh urteile gab wo es auf grund der nichtzahlung schlecht für den mieter ausging.

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kann ich dir versprechen, dass du damit nicht durchkommen wirst. leider wird da auch das gericht zu 98% dem vermieter recht geben.

einzige chance nachmieter finden...

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du denkst da an die schönheitsreparaturklausel, aber keine sorge, da völlig sinnlos, reicht besenrein auf jedenfall aus. mache selber abnahmen also kannst mir glauben ;)

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hab auch bald zwischenprüfung...komt DEFINITIV nicht dran, also keine sorge-empfehle zur vorbereitung den u-form trainer

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