Die Frage ist nicht pauschal zu beantworten.
Einen wesentlichen Einfluss haben persönliche Vorlieben, Kosten und ob man einen zuverlässigen Partner gefunden hat.

"Fertighäuser" punkten vor allem bei Typenhäusern von der Stange, die man sich vorab als Musterhaus ansehen kann und aufgrund der Serienfertigung günstige Preise, kürzere Ausführungsfristen und (hoffentlich) eine bewährte Qualität versprechen. Wenn also etwas dabei ist was gefällt und zu den örtlichen Bauvorschriften passt, ist es eine Überlegung wert

Setzt man auf eine individuelle Planung, sieht es mit den Vorteilen gegenüber einer Massivbauweise schwierig aus.
Weder preislich noch terminlich gibt es entscheidende Unterschiede, aber trotzdem ist man an die Standards des Herstellers gebunden.
Auch bei bauphysikalischen Themen, die mir wichtig sind, wie z.B. Schall- und Hitzeschutz sehe ich den Massivbau vorne.

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Damit der Kauf überhaupt zustande gekommen ist, hat die Bank ja sicher eine schriftliche Finanzierungszusage gemacht, die bei Vertragsunterzeichnung in der Regel vorgelegt werden muss.

Die ist erst einmal rechtlich bindend. Auch eine Bank kann nicht (immer) machen was sie gerade will.

Wenn ihr jetzt kommentarlos Kontoauszüge ohne Gehaltseingang vorlegt, ist trotzdem Ärger vorprogrammiert. Deshalb schnellstens einen Termin mit dem Finazierungsberater ausmachen und mit ihm reden.

Das schafft Vertrauen und das braucht man für Geschäfte in solchen Dimensionen immer.

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Was willst du damit erreichen und welche Nachteile glaubst du durch die falsch angegebene Jahreszahl zu haben ?

Sicher kann man es als Mangel werten, aber hat der Mangel überhaupt eine finanzielle Bedeutung ?

Ein Haus Baujahr 1975 ist ja schließlich per se nicht mehr wert oder besser als eines mit Errichtung in 1952.

Zumal sich ein Haus aus beiden Baujahren heute wohl kaum noch im Originalzustand befinden dürfte. Und den Zustand konntest du ja beim Kauf sicher hinlänglich prüfen.

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Doppelhaus gegen Einfamilienhaus....bin ratlos und schlaflos...?

Hallo,

hab momentan ziemliche "Bauchweh"....

wir haben vier Kinder zwischen 4 und 12. Derzeit wohnen wir in einem Doppelhaus das uns gehört (Kredit läuft natürlich). Wir wohnen dort gerne. Die Raumaufteilung ist gut, das Grundstück mit 300 qm uns groß genug. Nur das Erdgeschoss ist zu klein....ein großer Raum (für Küche, Wohn-, Esszimmer).

Es ist eigentlich nicht möglich mit einem Kind zu lernen, mal in Ruhe zu Kochen, mit einer Freundin Kaffee zu trinken usw...da es immer unruhig ist. Es gibt keine sinnvolle Rückzugmöglichkeit. Und Abends empfinden ich es inzwischen sehr störend wenn wir endlich auf dem Sofa liegen und mein Großer noch in die Küche will. Jetzt ist er aber nur ein Kind und die anderen werden auch älter....bringen vermutlich irgendwann ihren Freund/Freundin mit. Das begeistert uns gar nicht....

Das ganze Haus ist ein bisschen zu klein, aber damit könnten wir wie gesagt gut Leben.

Jetzt hat es sich ergeben das Freunde hier wegziehen müssen. Ins Ausland, bereits im Januar.

Das Haus wäre schön geschnitten, großes Grundstück. Nur 500 m von unserem jetzigen Haus entfernt.

Wir müssten den Hauskredit erhöhen (wäre aber leicht machbar) und rund 40.000 von unserer Altersvorsorge opfern. Unser Haus müssten wir verkaufen.

Ich bin schon ganz schlaflos und weiß nicht was wir machen sollen....Unser Haus ist 10 Jahre alt, das andere schon 25 aber in einem guten Zustand.

Ich hab keine Ahnung was wir machen sollen....vielleicht hat ja irgendwer eine Meinung/Tip/Rat/Eingebung/Unterstützung für mich....werde noch kirre

Danke für alle Antworten.

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Wenn der Kaufpreis stimmt und vom Zustand in den nächsten Jahren keine bösen Überraschungen zu erwarten sind, warum nicht. Bei einem Alter von 25 Jahren muß man sich aber im Klaren sein, daß man für fällige Reparaturen und Rücklagen noch Geld übrig haben sollte.

Die Schwierigkeit ist der Zeitraum während ihr Eigentümer beider Häuser seid. Ihr werdet kaum längere Zeit beide Immobilien abbezahlen können. Wie gestaltet ihr die Finanzierung ?

Schätzt ihr den Verkaufspreis und die Dauer für den Verkauf der Altimmobilie wirklich richtig ein ?

Wenn sich die Doppel-Finanzierung über mehrere Monate zieht oder der Erlös niedriger ist wie erhofft, und gleichzeitig noch die Heizung des neuen Hauses kollabiert, solltet ihr trotzdem noch Geld zum Leben haben.

Wenn's dann immer noch irgendwie funktioniert, würde ich auf mein Bauchgefühl hören und es wahrscheinlich wagen.

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Nach heutigen Maßstäben wäre die Wand auf keinen Fall tragend, aber in diesem Fall habe ich so meine Zweifel, ob sie nicht doch, zumindest teilweise statisch benötigt wird.

Für eine fundierte Aussage reichen die Informationen bei Weitem nicht aus. Da ihr für umfangreichere Umbauten sowieso einen Bauantrag und einen geeigneten Planer braucht, muß er es vor Ort prüfen.

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Maklercourtage fällig wenn Verkäufer dem Makler den Auftrag entzieht?

Hallo zusammen, bei Immobilienscout wurde gestern ein Haus zum Verkauf von einem Makler eingestellt, woraufhin ich beim Makler das Expose mit Grundrissen abgefordert und erhalten habe. Hierbei musste ich wie üblich auf mein Widerrufsrecht verzichten. Laut Makler kann zur Zeit noch kein Besichtigungstermin durchgeführt werden, da sich der Verkäufer grundsätzlich noch zu einer Terminaussage äußern müsste, ich solle mich noch etwas gedulden. Nun stellt sich das Ganze aber so dar, dass der Makler vermutlich auf Anweisung des Verkäufers die Anzeige bei Immobilienscout nach nur einem Tag wieder gelöscht hat und zwar bei Immobilienscout und auf seiner eigenen Homepage. Seit kurzem hat stattdessen der Eigentümer sein Objekt selbst bei Immobilienscout eingestellt, ich gehe davon aus, dass sich Makler und Verkäufer überworfen haben. Hat nun der Makler, der anscheinend nicht mehr in der Lage ist einen Besichtigungstermin anzubieten, da er vom Verkäufer keinen Auftrag mehr hat, trotzdem einen Provisionsanspruch ? Die einzige Leistung die erbracht wurde, war das Versenden eines Exposees, jede weitere Kontaktmöglichkeit besteht nun nur noch direkt zum Eigentümer, um z.B. eine Besichtigung durchzuführen. Ich möchte nicht in eine Falle tappen und später noch eine Provision zahlen müssen. Dass das üblich ist, wenn der Makler tatsächlich das Kaufgeschäft angebahnt hat und dieses ohne ihn nicht zustande kommen würde, ist klar, in diesem Fall gibt es aber anscheinend keine Möglichkeit die Maklerdienstleistung überhaupt weiter bis zur Anbahnung der tatsächlichen Kaufentscheidung in Anspruch zu nehmen. Wäre dankbar für zahlreiches und fundiertes Wissen. Danke und Gruß TR

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Wenn der Makler vom Verkäufer korrekt beauftragt war, hätte er in diesem Fall die Vermittlungsleistung schon erbracht und kann die Courtage beanspruchen.

Du solltest erst einmal beim Verkäufer alle Informationen einholen wie es überhaupt zu dem merkwürdig kurzen Engagement des Maklers gekommen ist.

Wenn du ernsthaftes Kaufinteresse hast, würde es sich ggf. lohnen die Situation von einem Anwalt prüfen zu lassen.

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Man kann den Vorgarten auch als Garten nutzen.

Ja natürlich kannst du den Vorgarten so nutzen, wenn du das möchtest.

Bezüglich Zaun könnte es unter Umständen über eine Gestaltungssatzung der Gemeinde Einschränkungen geben. Wenn allerdings die Nachbarn auch etwas Vergleichbares haben, würde ich deswegen keine schlafenden Hunde wecken.


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In der Regel wird beim Kauf einer gebrauchten Immobilie vertraglich eine Gewährleistung ausgeschlossen. Das heißt, das Objekt wird im Zustand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses übergeben und Besitz, Nutzen als auch Lasten gehen auf den Käufer über.

Die einzige Möglichkeit den Verkäufer nachträglich in die Pflicht zu nehmen wäre wenn er einen ihm bekannten, versteckten Mangel arglistig verschwiegen hätte. Das kommt bei einer offensichtlich morschen Treppe nicht in Frage.

Entweder der Verkäufer repariert die Treppe vor Vertragsabschluss, sagt im Kaufvertrag noch eine fachgerechte Reparatur bis zur Übergabe zu oder die Treppe ist das Problem des Käufers.

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Wenn du sowieso auf der Suche nach einer Immobilie bist und in absehbarer Zeit etwas findest, wäre es möglicherweise am Sinnvollsten den abgeschlossenen Darlehensvertag für das nächste Objekt zu verwenden.

Sprich doch einfach mal mitt deinem Bankberater darüber. Der würde dich ja gerne als Kunden behalten.

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Es ist ja kein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen, also geht jeder wieder seiner Wege.

Falls schon ein notarieller Vertragsentwurf ausgefertigt wurde, muß ihn Derjenige bezahlen, der ihn beim Notar in Auftrag gegeben hat.

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Um Gottes Willen niemals auf so windige "Geschäfte" einlassen. Das geht zu 99,9 % gründlich schief. Der angebliche Käufer wird jetzt alles Mögliche versprechen und wenn er mal drin ist, bekommt man ihn nicht mehr raus.

Hinterher hat sie weder Geld noch kann sie über das Haus verfügen. Und das Geld wird sie für das Pflegeheim dringend brauchen.

Erst zahlen, dann einziehen !

Und einen Immobilienkauf ohne Notar gibt es in Deutschland sowieso nicht.

Hilf ihr lieber dabei zeitnah einen ehrlichen Käufer zu finden, mit dem man zügig zum Notar geht und auch möglichst bald übergibt.

Da die Bekannte nicht mehr selbst aktiv werden kann, sollten es entweder die künftigen Erben machen oder man beauftragt einen zuverlässigen Makler.

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Unter den Ingenieur-Studiengängen braucht man für Architektur relativ geringe Mathematik- Kenntnisse.

Integrieren und Differenzieren auf Abi-Niveau muß man aber schon mitbringen.

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Wenn dein Arbeitgeber dich ungerechtfertigt der Urkundenfälschung bezichtigt und dir Schaden zufügt ist das eine Straftat, die du zur Anzeige bringen könntest.

Da die Auseinandersetzung mit dem Arbeitsgerichtsprozeß im Zusammenhang steht, würde ich die weitere Vorgehensweise erst einmal mit dem Anwalt besprechen, der dich dabei vertritt.

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Darf Bauunternehmen wieder Geld verlangen ohne Fortschritt am Haus?

Hallo ! Ich hatte die Frage schon einmal gestellt aber iwie wurde nur die Überschrift veröffentlicht und nicht die Beschreibung deswegen versuche ich es noch einmal. Hoffentlich könnt ihr uns helfen !

Wir bauen gerade eine Eigentumswohnung mit 2 weiteren Parteien. Das Problem ist das wir letztes Jahr im Juni schon fast das gesamte Geld im Vorraus gezahlt haben weil wir einfach gutgläubig und auch blauäugig waren... Dieses Jahr August sollte die Wohnung fertig sein was natürlich nicht der fall ist. Das ganze Jahr ging der Bau nur langsam voran und auch nur mit Hinterher Laufen. Dauernt kamen Versprechen das etwas passiert aber immer wurde was verschoben. Bis jetzt steht gerade mal der rohbau und das Dach wird gerade gemacht...Gestern rief unser Bauunternehmer an und will das wir ihm das restliche Geld überweisen weil eine andere Partei schon das gesamte Geld überwiesen hat und die Bank wundert sich natürlich warum wir noch nich bezahlt haben da das Haus ja ANGEBLICH schon so gut wie fertig ist. Er meint wen wir das Geld nicht an ihn überweisen könnte die Bank auf die Baustelle kommen und merken dass da was nicht stimmt und das könnte Böse für uns beide aussgehen..so seine Worte. Wir wollen das Geld aufkeinen Fall überweisen weil wir Angst haben dass dann erst Recht nichts mehr passiert weil wir nichts mehr gegen die in der Hand haben damit die endlich weiter machen und vill gehen die im schlimmsten Fall pleite und dann haben wir garnichts mehr...Wir haben Angst und sind mit den Nerven am Ende..Wir sind eine junge Familie haben ein Baby und sind gerade am Anfang unserer Ehe und unserer Lebensplanung und dann sowas...Was meint Ihr ? Würdet ihr zahlen und euch einschüchtern lassen oder würdet ihr auch nicht mehr zahlen ?

Das Geld was wir letztes Jahr schon im Vorraus gezahlt haben ist noch lange nicht im Haus drin. Es fehlen die Fenster die ganze Elektrik , der Esstisch. ..wir wissen nicht mehr weiter...leider hat man vor unserem Bau nichts schleches über diese Firma gehört. ..sonst hätten wir niemals mit denen gebaut...

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Zu einem Generalunternehmer-Auftrag gehört auch immer ein Zahlungsplan. Häufig richtet der sich nach der MaBV, muß aber nicht.

Ganz wichtig ist, daß niemals mehr bezahlt wird als tatsächlich an Leistung erbracht wurde. Sonst kommt es genau so wie es jetzt läuft.

Da brauchst du dich überhaupt nicht wundern wenn der AN nur schleppend oder gar nicht mehr erscheint.Schließlich hat er ja schon das Geld in der Tasche ohne zu arbeiten.

Und bei einer Insolvenz des GU ist zumindest die Überzahlung verloren.

Sofern euch das Grundstück schon selbst gehört hat, würden dem GU zum jetzigen Zeitpunkt nach Fertigstellung der Zimmerarbeiten rund 40% der Vertragsumme zustehen und nicht mehr.

So wie es aussieht, braucht ihr um zu retten was zu retten ist ganz dringend fachliche und juristische Hilfe vor Ort. Mit guten Ratschlägen allein ist euch nicht mehr geholfen.

Als mögliche Anlaufstelle käme der Verband Privater Bauherren e.V. in Frage. 

http://www.vpb.de/berater-finden.html

Verliert auf keinen Fall nochmals Zeit und handelt sofort. Die Kosten für die Hilfe sind minimal gegenüber dem Kostenrisiko wenn ihr weiter so macht.

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Um einen privaten Stellplatz zu erschließen reicht i.d.R. ein Rangierraum von 6 m Tiefe und rund 3 m Breite. Mehr Platz hat man nach GaVO in Parkhäusern auch nicht zur Verfügung.

D.h. wenn unmittelbar neben deiner Grundstücksausfahrt eine Verkehrsinsel entsteht, kannst du voraussichtlich nichts daran ändern.

Nur weil es bisher bequemer war, hast du keinen Anspruch mit Hänger ohne Rangieren am Besten noch aus allen Richtungen raus-und reinzufahren.

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Wieso soll dir der Eigentümer des Nachbargrundstücks auf seinem eigenen Grundstück ermöglichen, daß du bequem auf die Gebäuderückseite kommst ? Es ist sein Grundstück und sein Haus und du hast darüber nicht zu verfügen.

Du hast den öffentlich-rechtlichen Anspruch zu deinem Eingang zu kommen, mehr aber nicht.

Wenn dein Gebäude eure volle Grundstücksbreite ausfüllt, müsst ihr halt durch euer eigenes Haus auf die Rückseite kommen. Das ist bei Reihenhäusern die Regel.

Für Instandhaltungen kann für den jeweiligen Einzefall ggf. das Hammerschlag-und Leiterrecht in Anspruch genommen werden, aber ein "Wegerecht" durch die Wohnräume des Nachbarn ist damit auch nicht zu begründen.

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Immobilie finanzieren aber keinen Unterhalt bezahlen kommt beim Richter bestimmt gut an.

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Wichtig ist vor allem mal eine gute Dauerhaftigkeit. Aber auch die Neigung zum Verziehen, Insektenbefall, Quellen, Ausbluten und Splittern sind wichtige Eigenschaften.

Wenn man schon Tropenholz nimmt, sollte man zumindest auf ein FSC Siegel achten, auch wenn da bestimmt nicht alles mit rechten Dingen zugeht.

Mein Favorit ist Thermoesche. In der Summe seiner Eigenschaften ist es optimal für Terrassen.

Man sollte die Optik des frischen Holzes auf keinen Fall überbewerten. Nach 3 Jahren sehen alle gleich grau aus. Man kann gar nicht so viel schleifen und ölen, dass man bei Terrassendielen die ursprüngliche Optik erhalten kann.

WPC ist Wooden-Plastic-Composite, also Plastik (Polypropylen) mit Sägemehl als Füllstoff. Und so miserabel wie Plastik sind auch die Produkteigenschaften. Also lieber Finger weg.

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