Den Führerschein für die Klasse B kann man nicht bei der Bundeswehr machen. Um die Fahrerlaubnis anderer Klassen zu erwerben bzw. um militärische Krfatfahrzeuge und Fahrzeuge des Fuhrparkservice zu bewegen, ist der zivile Erwerb des Führerscheins der Klasse B zwingend Voraussetzung! D.h. alle hier bislang abgegeben Antworten sind völliger Unsinn!

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Wie Du hälst dem Druck nicht mehr stand? Bachelor? Wie soll das denn später im Berufsleben mit Dir werden! Da wird sich Dein Arbeitgeber aber freuen...mal ehrlich, Bachelor = Schmalspurstudium und mit etwas Zeitmanagement locker zu schaffen. Oder einfach 'ne normale Ausbildung (z.B. als Biologie-Laborantin), aber da werden mindestens drei Jahre fällig werden, und viel weniger stressig wird das auch nicht werden.

Und nach 5 Semestern wechseln, d.h. 2,5 Jahre oder ca. 75.000 Euro Bruttojahresverdienst aus dem Fenster geworfen...na Glückwunsch, hat sich ja richtig gelohnt. Vielleicht wäre es ratsam sich vorher mal genaustens zu überlegen, was man will, kann und auch schafft!

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Diplom = immer noch sehr angesehen im Ausland und bei vielen industriellen Unternehmen in Deutschland, entspricht unterm Strich dem im Rahmen des Bologna-Proesses eingeführten Masterstudiengang)

Bachelor = Schmalspurstudium (ähnlich dem Vordiplom an einer FH).

Einem Bachelor sollte nach Möglichkeit ein Master angeschlossen werden. Ansonsten ist das ein ein sinnfreies Unterfangen!

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Also anscheinend spielt hier gefährliches Halbwissen eine große Rolle. Einige sollten sich dem Forum fernhalten, wenn sie nicht die leiseste Ahnung von dem haben, was sie schreiben. Zum eigentlichen Thema: Als Stabsunteroffizier kann man sehr wohl bei der Bundeswehr eingestellt werden. Hierbei läut der Weg vom Wehrdienstberater über das Zentrum für Nachwuchsgewinnung zur Truppe bzw. zur entsprechend vorgesehenen Dienststelle. Voraussetzung ist aber neben dem Bestehen des Tests (dessen Anforderungen nicht sehr hoch sind) eine abgeschlossene Berufsausbildung, so dass eine entsprechende Verwendung auch in der Budneswehr mit dem höheren Dienstgrad vorgesehen werden kann (Bedarf, Eignung). Es handelt sich dabei meist um Unteroffiziere des Fachdienstes (z.B. Köche, Elektriker, Klimatechniker, etc.). Mit einer Hochschulausbildung ist sogar eine Einstellung im Dienstgrad eines Hauptmanns, mitunter auch eines Majors möglich. In der Regel erfolgt vorher eine Eignungsübung, die auch verlängert werden kann. Eine solche wird er wahrscheinlich zunächst abolvieren müssen, um zu sehen, ob die Bundeswehr etwas für ihn ist bzw. der Dienstherr etwas mit ihm anfangen kann.

Hinsichtlich des Urlaubsanspruchs regelt dies die Soldatenurlaubsverordnung (SUV). Dabei handelt es sich um Staffelungen. Ich meine es wären 26 Tage (bis zum 30. Lebensjahr, dann sind es 29 Tage), je nachdem wann er im Jahr einegstellt wird. Wenn er erst zum 01.04. eingestellt werden würde, dann stehen ihm natürlich auch weniger Urlaubstage zu.

Noch ein Hinweis an die Themenstarterin: Es erfolgt keine Ausbildung zum Offizier, sondern er wird irgendwann einmal einen Unteroffizierlehrgang absolvieren. Er will ja uNteroffizier werden und kein Offizier!!!

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Urlaubsanspruch ist ein Dir rechtmäßig zustehender Anspruch. Frag' Deinen Spieß oder frag' im Geschäftzimmer nach, wann die Kompanie geschlossen dicht gemacht wird. VOaussichtlich wird dies vom 23.12.209 bis zum 02.01.2010 zum Dienst sein. Andere Einheiten handhaben das individuell. Natürlich ist das alles abhängig von irgendwelchen Diensten, zu denen Du eingeteilt sein könntest (Wache, UvD, GvD). Das muss natürlich vorab geklärt werden.

IM Übrigen ist Dein Spieß immer Dein wichtigster Ansprechpartner, den Du auch nutzen solltest.

Solltest Du merken, dass Deine Ausbilder Dich wegen irgendwelchen rechtmäßigen Fragen fertig machen, dann solltest Du direkt Deinen ZUgführer davon in Kenntnis setzen. Stichwörter: Innere Führung!!!

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Mir kommen die Tränen. Es gibt Soldaten, die teilweise bis zu 8 Stunden von ihrem Wohnort entfernt wohnen. Nach § 7 Soldatengesetz hat man seinen Wohnort in angemessener Entfernung zum Dienstort zu wählen. Einen Antrag auf Versetzung kann man natürlich immer stellen (bei GWDL einfahcer als bei SaZ, siehe Vorredner). Besondere Gründe verrate ich nicht, da man auf diese mit gesundem Menschenverstand (und Ehrlichkeit) auch selber kommen kann.

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