...sicher kann jemand seine Immobilie ohne Zustimmung der Kinder/möglichen Erben verkaufen oder verschenken ("überschreiben")...das Grundbuchamt informiert nur den im Grundbuch eingetragenen Eigentümer (oder Erwerber/Beschenkten) über Änderungen (woher sollte das Grundbuchamt auch wissen, dass die Eigentümer Kinder oder andere mögliche Erbene haben?)...

...Einsicht ins Grundbuch bekommt der, der "ein berechtigtes Interesse nachweisen kann"...nur wissen zu wollen, ob die Eltern die Immobilie verschenkt oder verkauft haben, ist kein "berechtigtes Interesse"...im Normalfall verlangt das Grundbuchamt eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers...

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