Wann Maklercourtage bei Immobilienkauf mit Betreuungsgericht?
Es geht um einen Hauskauf, bei dem die Verkäuferin von einem Betreuer vertreten wird. Nach schwierigen Verhandlungen wurde uns vom Makler kund getan, dass eine Kaufpreisanpassung nach unten nur nach einem Verkehrswertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen möglich ist. So wurde ein solches Gutachten erstellt, auch da wir die Aussage vom Makler bekamen, dass dann der Verkauf nicht über das Betreuungsgericht laufen müsse.
Heute waren wir zu einem Vorgespräch im Notariat. Die dortige Amtfrau erklärte uns, dass der notarielle Kaufvertrag vom Betreuungsgericht genehmigt werde muss. Dies wird einen zeitlichen Rahmen von ca. 3 Monaten in Anspruch nehmen, erst dann wird gegebenen Falls ein Käufereintrag ins Grundbuch erfolgen. Was widerum ca. 6 Wochen in Anspruch nimmt. Also alles in allem mindestens 4 Monate.
Es ist nun so, dass uns der Makler zur Eile rief, da mit dem Ableben der Verkäuferin zu rechnen sei. Der tatsächliche Gesundheitszustand ist uns nicht bekannt. Auch Daten des Betreuers wurden uns nicht preisgegeben. Der Makler verhält sich nun wie friss oder nicht.
Nun habe ich recherchiert, dass die Maklerprovision bereits nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages fällig wird. In unserem Fall, da ja ein Kauf der Zustimmung des Betreuungsgerichts bedarf, finde ich den Zeitpunkt der Bezahlung als verfrüht an.
Falls die Verkäuferin verstirbt ist unter den gegebenen Umständen ein Kauf als unrealistisch anzusehen da ein Nachlass von den Erben höchstwahrscheinlich ausgeschlagen wird.
Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich?