Der Sachverhalt: Auto steht am Straßenrand ordnungsgemäß geparkt. Der Nachbar, der seine Mülltonne vor dem Urlaub auf den Bürgersteig gestellt hat, ist dann in Urlaub gefahren und hat die leere Mülltonne nicht mehr hereingezogen. Zwei Tage später kommt ein Gewitter und der Sturm weht die leere und somit leichtere Mülltonne gegen das geparkte Auto, welches einen erheblichen Blechschaden davon trägt.
Wer kommt jetzt für den Schaden auf, wenn der Besitzer des Autos nur eine Haftpflichtversicherung hat?