Meine Güte hier geht’s zu!
Also ich erkläre euch das mal aus erster Hand, jedoch aus österreichischer Sicht. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass das österreichische Recht (Datenschutz, Beamtendienstrecht, Strafgesetzbuch, ect….) dem deutschen Recht sehr ähnlich ist, um nicht zu sagen fast ident sein wird.
Ihr erstes Problem:
Eine Anfrage in einem Fahndungsinformationssystem muss einen dienstlichen Bezug haben. Also sie muss einen Akte (eine Ermittlung) dazu am Laufen haben. Ansonsten sind Anfragen verboten. Es gab schon zahlreiche Verfahren wegen Anfragen im Melderegister, nur weil wer ein Klassentreffen organisieren wollte, beispielsweise. Also aus privaten Gründen einen Strafregisterauszug zu holen, ist (bei uns) definitiv schwerst verboten.
Sollten über deine Verwandtschaft oder den Vermieter keine laufenden Ermittlungen im Gange gewesen sein, dann hat sie ein ernstes Problem, da sie die Anfrage nicht rechtfertigen kann und somit unter Umständen einen Amtsmißbrauch vor dem Gericht zu verantworten hat.
Ihr zweites Problem:
Sollte eine Anfrage legal getätigt worden sein (was ja hier kaum der Fall sein dürfte), dann hat sie gegenüber jedermann (auch gegenüber ihren eigenen Kollegen, die mit dem Akt nicht betraut sind) verschwiegen zu sein. Das nennt man Amtsverschwiegenheit und ist ein Gerichtsdelikt! Wenn sie dir also davon erzählt hat, wer in der Familie oder Vermieter Vorstrafen hat (oder auch nicht), dann hat sie schon das Delikt begangen.
Ihr drittes Problem:
Bei Anfragen muss eine Begründung angegeben werden (zB Aktengeschäftszahl). Wenn sie da eine erfunden hat oder irgendeinen Unsinn reingeschrieben hat, dann wird das System die Anfrage trotzdem zulassen. Es kann ja nicht überprüfen, ob Ermittlungen (oder eine einfache Verkehrskontrolle) zurzeit durchgeführt werden. Die Begründung der Anfrage dient ja nur dazu, damit man später mal belegen kann, warum man überhaupt diese Person im System angefragt hat.
Und der teilweise Unsinn, der hier geschrieben worden ist:
- Nicht du musst beweisen, dass sie diese Anfragen gemacht hat. Wie solltest du das auch können? Sie muss Gründe vorlegen, warum die Anfragen gemacht worden sind. Weil mitgeloggt wird ja schon alles und kann jederzeit abgefragt werden. Es wird eine Untersuchung eingeleitet, also Ermittlungen gegen sie und wenn deine Behauptungen stimmen auch gegen die gesamte Dienststelle. Die Folgen können dann von einer Disziplinarstrafe, über ein Gerichtsverfahren bis zur Entlassung reichen.
- Dann wurde auch bekritelt, dass du es selbst ja toleriert hast. Du bist nicht zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet. Sie schon.
- Auch das wurde geschrieben und muss berichtigt werden. Es muss niemand zu Schaden kommen dabei. Die illegalen Anfragen brauchen keinen tatsächlichen Geschädigten. Sie sind einfach so schon verboten. Und zudem: Eine Rufschädigung, Kreditschädigung, ect..... ist auch ein Schaden. Wenn zB der Mietvertrag deswegen nicht zustande gekommen wäre, läge auch eine Geschäftsschädigung vor.
Ich betone nochmals, dass das österreichisches Recht ist. Aber bei euch wirds nicht viel anders sein, denke ich mir.