Hallo,

eine Frage, wie ist das ganze ausgegangen? Ich hab gerade vor einen PKW Stellplatz über Grunddienstbarkeit zu erwerben... dass ich dafür noch Grunderwerbssteuer zahlen muss scheint mir unlogisch, aber bei den heutigen Gesetzen weiß man ja nie...

LG Kathrin

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Ob oder ob nicht, ist ja hier schon ausreichend beantwortet worden. Aber der Aspekt, dass man den Mieter bzw. den dann ehemaligen Eigentümer nicht so einfach aus dem Haus kriegt und dies durchaus ein Prozess über Jahrzehnte wird, der vielleicht mit Zwangsräumung endet, den darf man nicht außer Acht lassen. Im schlimmsten Fall kriegt man eine Trümmerbude, da der "Alteigentümer " vor Wut alles kurz und klein schlägt... und Geld hat er ja nicht mehr.... sonst hätte man sein Haus nicht zwangsversteigert. Das bitte immer bedenken und wenn's geht vorab Kontakt zum Hausbesitzer aufnehmen und abchecken, warum das Haus versteigert wird. Ich hab eines ersteigert und bei mir ist alles gut gegangen.... LG Kathrin

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Hallo Leon 97531

Ich forste mich gerade durch diverse Foren mit dem Inhalt "Mopedführerschein ab 15". Dass es den noch nicht gibt, hab ich gesehen bzw. gelesen.... ich hoffe ja auf den Thüringer Modellversuch...sollte er sich durchsetzen...Falls Ja, ab wann wäre das dann wirksam? Stand das im Antrag/Beschluss? Mein Sohn ist jetzt 14, wird im Oktober 15 und ich möchte ihm zur Jugendweihe einen Führerschien schenken... schön wäre natürlich Moped mit 15...Aber ich befürchte, da kann ich n Haken dran machen... Würde mich über Antwort freuen, Gruß Kathrin

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Die "neuen" Flüssigkeiten sind störender im Geräusch als die der alten Generation

Wir haben den Frostig 162/65 von Ikea / Bauknecht....eine Höllenmaschine. Wie Urlaub auf dem Truppenübungsplatz. Erstaunlich, was der kleine Quieker für ein Repertoire an Geräuschen vorhält.

Vom verspielten glucksen über zufriedene Bäuerchen bis hin zum Simulieren eines Raketenabschusses...alles dabei. Der Techniker hat bereits ein baugeliches Modell geliefert... und was soll ich sagen.... ich glaub, der ist noch lauter. Sensationell! Gibt es denn keine leisen Kühlschränke mehr???

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Gegen drückendes Wasser hilft auch kein Neubetonieren der Bodenplatte, da das Wasser durch Kapilarwirkung auch an den Außenwänden nach oben steigt. Das einzige, was gegen drückendes Wasser hilft, ist die Bauform Weiße Wanne, bei der sowohl die Bodenplatte als auch die Außenwanne aus wasserundurchlässigem Beton hergestellt werden. Inwieweit dies nachträglich zu realisieren ist und finanziell machbar ist, muss ein Fachmann vor Ort klären. Manchmal ist es einfach besser, das Wasser abzuwarten und hinterher den Schaden zu beseitigen. Kommt darauf an, wie oft das passiert. Ach...merk gard, hab falsch gelesen, das Wasser kam nur von außen durch die Wand? Nicht duch die Bodenplatte von unten? Gibt es denn eine Abdichtung zwischen Wand und Bodenplatte? Theoretisch wäre ein Aufschachten und eine Drainageverlegung sowie Abdichtung der Wand möglich, kommt auf die Gegebenheiten vor Ort an. Und es ist in der Tat eine kostspielige Angelegenheit, bei der keiner eine Garantie gitbt, dass es "trocken" bleibt. So und nun noch kurz.

zu 1. ja

zu 2. bei Gefahr in Verzug muss Abhilfe geschaffen werden. Alles andere über Mehrheitsbeschluss.

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Wohnung und dem in der Wohnung integrierten Dachraum wenn man das so getrennt formuliert hat das sicher den Grund, dass das DG nicht als Wohnraum zählt. Wie hoch ist denn die Raumhöhe im DG? Um wieviel qm handelt es sind? Wieviel % sind das von der Gesamtwohnfläche? Das alles ist wichtig. Denn im Ernstfall eine Änderung der Teilungserklärung / Wirtschaftsplan zu erwirken (Du zahlst ja demzufolge auch zu viele Nebenkosten, wenn der Miteigentumsanteil das DG einschließt) ist wohl nicht so einfach. Wenn sich das ganze nur um ein paar m² handelt lohnt der Aufwand nicht, denn das ist recht teuer und zeitintensiv. Ob der Notar darauf hinweisen muss, dass integrierter Dachraum kein Wohnraum ist weiß ich nicht. Er ist ja kein Anwalt. Allerdings hätte der Dachraum dann in der Wohnflcähenberechnung lediglich als Nutzfläche auftauchen dürfen und in der Miteigentumsanteilsberechnung auch auschreiden müssen. Das ist ein sehr kompliziertes Thema... ein Anwalt ist dafür echt die beste Adresse....

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