In die Kellerabteile einer Eigentumswohnanlage waren im Dezember durch die besonderen Winterwitterungseinflüsse wie langer und starker Frost, ständiger Schneefall und Schneeschmelze Wasser in die Kellerabteile eingedrungen. Zusätzlich hochwasserführender Bach nebenan. Das Wasser drückte auch durch die Außenwand.
Der Hausverwalter will der Eigentümergemeinschaft vorschlagen, lediglich nur auf die Bodenplatte neu zu betonieren.
Einige Eigentümer wie auch ich sind bestrebt, die Immobilie richtig zu sanieren. Das würde bedeuten, dass um das Haus aufgegraben werden müsste, um auch die Außenwand durch Sanierung und Drainage zu erfassen.
Diese sinnvolle Regelung ist aber anderen Eigentümern zu teuer oder egal. Leider sind diese Eigentümer in der Mehrheit
Frage 1:
Kann durch Mehrheitsbeschluss bei dem vorliegenden Schaden die kostenintensivere Außenwandsanierung verhindert werden?
Frage 2:
Mit welcher fachlichen Begründung bzw. mit welcher gesetzlichen Grundlage kann eine Instandsetzungsverpflichtung durchgesetzt werden?