Es zeigt sich wieder mal das die meisten hier meinen es gäbe eine 2 jährige Garantie vom Gesetzgeber. Dem ist absolut nicht so! Der Gesetzgeber sieht eine 2 jährige Gewährleistung vor und die regelt, das der Kunde ein Gerät an den Hersteller zurückgeben kann wenn das Gerät schon bei Übergabe mängelbehaftet war. Schön und gut, aber nach 6 Monaten dreht sich die Beweislast vom Händler/Hersteller um und der Kunde (!) muß beweisen das dieses Gerät von Anfang an nicht okay war. Kann sich jeder vorstellen das dies nicht einfach ist und whrscheinlich über kostspielige Gutachten bewiesen werden muss. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und der Zeitraum ist nicht vorgeschrieben. Sehr viele namhafte Hersteller wie z.B. Apple oder Lexmark geben nur 1 Jahr Garantie. Diese Garantieverlängerungen gibt es in unterschiedlichen Ausprägungen und beinhalten teilweise (z.B. bei Handys oder Notebooks) auch Versicherungsleistungen bei Bruch, Feuchtigkeistschäden oder Diebstahl die niemals vom Hersteller abgedeckt werden. Nicht zu vergessen der vor-Ort-Service von bis zu 5 Jahren wenn am Gerät was dran ist. Auch bei Totalschaden (z.B. wenn es keine Ersatzteile mehr gibt!) wird dann noch der volle oder größte Teil des Kaufpreises erstattet. Ich persönlich finde es für mobile Geräte und teuere Anschaffungen auf jeden Fall empfehlenswert!

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