Rene Zellweger.

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Leerstandszeiten sind Vermieterzeiten.

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Ein Sonderrecht für Sozialschwache gibt es nicht. Somit mach das was du bei jedem anderen Mieter auch tun würdest.

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Die Fläche muss allerdings mindestens 10% kleiner sein als im Vertrag angegeben.

Zuviel gezahlte Leistungen müssen dem Amt erstattet werden.

Ein Minderungsgrund ist dies allerdings nicht.

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Dein Board sollte diese verwalten können. Und nimm beide Module vom selben Hersteller. Also die Taktung des Front-Side-Bus (FSB) ist hier wichtig. Wenn erjetzt Module kauft die für eine schnellere Taktung ausgelegt sind funktionieren die bei ihm nicht. Ist die Taktung zu schnell für die Module können ihm die Module kaputtgehen.

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Wenn der Teppichboden im Mietvertrag erwähnt wird:

Sind das wohl normale Abnutzungs- und Gebrauchsspuren, die muss der Vermieter hinnehmen.

Wenn im Mietvertrag nichts vom Teppichboden steht:

Und er vom Vormieter dringelassen wurde brauchst du dir eh keine Sorgen zu machen.

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Nur wenn die Wohnung tatsächlich als objektiv unbewohnbar anzusehen ist. Aber: Eine vergleichbare Pension wählen das 5 Sterne Luxushotel wäre wohl reichlich übertrieben.

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Ja, müssen sie. Der Verlierer zahlt in der Regel die Kosten. Es sei denn im Urteil ist das anders geregelt.

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Ja sicher geht das. Gewährleistung. 2 Reparaturversuche misslungen also Geld zurück.

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Andere Schmerzen, welche?

Ich hatte mal einen Harnleiterstein der den Harnleiter komplett verschlossen hat. Das sind solche Schmerzen gewesen dass ich den Arzt wohl gebeten habe mir Gift zu injizieren um mich zu erlösen. Der Harnleiter führt vom Nierenbecken in die Harnblase. Wenn dieser verstopft ist löst das extrem starke Nierenkoliken aus welche selbst unter stärksten Analgetika nicht auszuhalten sind.

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