Hallo,

danke für eure Antworten, das macht mir Hoffnung. ;-)

Eine Zusatzfrage:
Legt ihr das Körnerkissen ohne irgendeine Unterlage direkt in die Mikrowelle (ohne Drehteller)?

...zur Antwort

So, habe gerade per Mail schriftlich die Aussage von der RV erhalten, dass der Betrag "nach heutigem Stand" zu dem Rentenbeginn zur Verfügung steht. Ggf. erhöht sich dieser noch geringfügig.

Einzig zukünftige Gesetzesänderungen können nicht vorhergesagt werden, aber - nach jetziger Lage - steht der Betrag von z. B. 750 Euro bei Renteneintritt zur Verfügung wenn SIE heute, mit rund 52 Jahren, aufhört berufstätig zusein.

...zur Antwort

Hallo,

vielen lieben Dank für eure Beteiligung.

Hin und wieder beziehen sich Aussage nicht auf das 'Kernproblem'. Das Inflation dazu beiträgt, dass (wahrscheinlich) in 15 Jahren z. B. 750 Euro weniger Wert sind als heute, ist klar. Auch das es sich bei dieser Summe um einen Bruttobetrag handelt.

Aufgrund der bisherigen Aussagen bin ich mir immer noch nicht sicher, ob der ausgewiesene Betrag nach heutigem Stand (= ohne weitere Einzahlungen) bestehen bleibt oder nicht. In den vergangenen Jahren ist er trotz keiner/weniger Einzahlungen sehr leicht gestiegen. Auch wenn dies kaum Nennenswert ist.

Das dagegen der hochgerechnete Betrag (wenn weiter so eingezahlt wird wie im Durchschnitt der letzten 5 Jahre) immer geringer wird, ist klar. Schließlich zahlt SIE nichts mehr in die Rentenversicherung ein.

Auf jeden Fall vielen Dank an alle!

...zur Antwort

Hallo, es geht hauptsächlich darum, dass in rund 15 Jahren die jetzt vorhandenen Rücklagen, die die monatlichen Einnahmen erhöhen, aufgebraucht sind und dafür die dann fällig werdende Rente als Ersatz dienen soll.

Eine sehr kleine private Zusatzrente besteht.

Lohnt sich eine eigene Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung? Geht das überhaupt?

...zur Antwort

Hallo,

stolpere gerade über diesen älteren Beitrag und habe dazu eine Zusatzfrage (nur eine Kopie des handschriftlichen Testaments vorhanden):

a) Gibt es Fristen, bis zu welchem Termin nach dem Ableben des Erblassers ein Originaltestament 'auftauchen' muss?

Irgendwann muss dorch die Erbfolge auch ohne vorliegendes Originaltestament geregelt werden?

b) Was passiert, wenn irgendwann später (nach der Erbregelung) doch noch das Originaltestament auftaucht?

...zur Antwort

Hallo,

vielen Dank für Eure Tipps und Informationen. Haben mir weitergeholfen!

Mein, persönlicher, subjektiver Favorit ist bisher die Frankenklinik. Mein Plan ist, jedoch nicht nur diese Klinik, sondern auch ein, zwei andere direkt anzurufen um mir dort weitere Informationen zu holen.

Danke nochmals an ALLE!

Viele Grüße! asterix ;-)

...zur Antwort