Meinst Du mit eintragen in das Programm eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen? Oder willst Du wissen, wie Du den zu zahlenden Betrag verbuchen kannst?
Du musst künfig eine Buchhaltung führen. Das heißt Belege sammeln und am Jahresende eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen. Solltest Du hauptberuflich angestellt sein und Lohnsteuern zahlen, könnte sich in den ersten Jahren evtl. Verluste aus dem Gewerbe positiv auf eine Steuerrückerstattung auswirken. Wenn Du gar keine Ahnung hast, solltest Du dich an einen Buchhaltungsbüro wenden. Hier bekommst Du sicherlich weiter Auskünfte.
Wie wäre es mit einem Hundetrainer? Da muß wohl einiges schiefgelaufen sein. Wie hast Du denn bestraft? Mit einem leisen zischen? Mit einem leisen "Nein", oder schreist Du den Hund an? Hast Du mit schlägen gestraft? Wie alt bist Du denn?
Da der Bonus über die Gehaltsabrechnung laufen muss, wird der Aufwand als Lohnkosten verbucht. Wenn bilanziert wird, würdest Du in der Bilanz im Passiva die Position: Rückstellung für Boni finden. Also in der GuV Personalkosten Konto 4100 und in der Bilanz 0975.
Meines Erachtens kann es das nicht geben, da das glaube ich unter das Wettbewerbsrecht fällt. Zumindest gilt das für Lohnsteuerhilfevereine. Wegen letzterem habe ich mich nämlich einmal schlau gemacht
Meinst Du austauschen, oder tauschen? Ich lese immer gerne bei Amazon was die Leute so lesen und kaufe mir oft auf Grund dieser Diskussionen Bücher, die ich sonst nie kennengelert hätte
Hallo, ich würde da einfach einmal bei der IHK anfragen. Regional wird es viele unterschiedliche Anbieter geben. Zudem bietet die IHK in all den von Dir genannten Bereichen selbst Kurst mit Abschlussprüfung an.
Ich mache Dogscootern und liebe es. Man nutzt einen grosser Roller vor den der Hund eingespannt wird. So sind wir 1x wchtl. 10 Kilometer unterwegs. Mantrailing finde ich auch toll. Einen Fährtenkurs habe ich ebenfalls einmal besucht. Alles ist sehr zeitaufwendig und macht riesigen Spass. Ich denke Du wirst einfach ausprobieren müssen, was Dir und deinem Wuffi am meißten liegt.
Ein Gewerbe muß theoretisch angelmeldet werden. Das kosten € 8,- auf der Gemeinde. Wenn Du es nicht tust, wird auch nichts passieren. Da deine Frau eine Gewinnerziehlungsabsicht hat, muss das ganze über die Steuererklärung laufen. Du nimmst die Einnahmen abzüglich der Ausgaben (Stoffe, Telefon, EDV, Bürobedarf, Fahrtkosten 0,30 Cent je gefahrenen Kilometer). Dieser Betrag muß in die Anlage G eingetragen werden. Du mußt beim FA die Kleinunternehmerregelung beantragen. Somit bleibt die Umsatzsteuer außen vor. Für die ersten 4 Jahre kann durchaus auch ein Verlust entstehen. Evtl. könnte man auch ein Arbeitszimmer ansetzten. Muß halt alles im Rahmen bleiben. Ab dem 5. Jahr sollte ein Gewinn ausgewiesen werden.
Hallo, da Du der Unternehmer bist, werden alle deine Einkünfte in einem Jahr zusammengerechnet. Die Grenze bleibt bei jährlich € 17.500,-. Sonst könnte man ja theoretisch alle 3 Monate sein Gewerbe ab und ein anderes neu anmelden. Wenn Du über diesen Umsatz kommst, hilft auch keine andere Idee.
Wenn nur einer der Partner arbeitet und der andere Partner kein eigenes Geld verdient gibt es einen Unterhaltsfreibetrag für den arbeitenden Partner. Der Freibetrag beträgt jährlich 8.004. Der nicht arbeitende Parnter darf keine Sozialleistungen erhalten. Diesen Freibetrag erhält der arbeitende Partern für die kostenlose zur Verfügungstellung der Wohnung und der Lebensmittel. Hierfür muß in der Steuererklärung die Anlage Unterhalt ausgefüllt werden. Gehen beide arbeiten gibt es keine Vergünstigung
Wenn dein Arbeitgeber diese Kosten nicht übernimmt, kannst Du dir den Aufwand als Freibetrag auf die Steuerkarte eintragen lassen. 200 km x 21 Tage x 6 Monate. Da bleibt dann wenigstens mehr Netto übrig. Einen Rechtsanspruch auf Fahrkostenerstattung gibt es leider nicht.
Hallo, Du kannst die Rechnung nur dann absetzten, wenn Du mit dem Objekt Mieteinnahmen erzielen wolltest. Sprich eine Vermietung geplant war. Falls nicht, kannst Du versuchen, diese Rechnung als Handwerkerleistung in den Mantelbogen ein zu tragen. Bitte den Bankbeleg anfügen. Die Steuerersparnis beträgt dann 20 % des Rechnungsbetrages.
Ich würde die Abschreibung einfach nachholen. Das ist steuerlich zwar nicht korrekt, wird aber niemanden interessieren. Sollte wirklich mal eine Prüfung kommen, würde die Abschreibung aus dem einem Jahr entfernt werden und im alten Jahr angesetzt werden.
Man sollte aufpassen das die beiden sich nicht verletzen und notfalls für eine räumliche Trennung sorgen. Falls beides männliche Tiere sind, wirst Du um eine Kastration nicht umhinkommen, da es sonst zu Revierkämpfen kommen wird die mit schweren Verletzungen enden können.
Du musst den tatsächlichen Zeitwert ansetzten. Du könntest in eine Werkstatt gehen und dort ein Gutachten anfertigen lassen. Meißt hat man es recht gut im Gefühl, was die eigene Kiste noch für ein Wert hat. Beträgt der Verkaufswert € 3.000,- wirst Du die folgende Buchung vornehmen müssen: Entnahme 3.570,- an Erlöse Anlageverkäufe 3.000,- und MwSt 570,-. Das heißt es müssen € 570,- MwSt abgeführt werden und der Gewinn wird um € 3.000 erhöht. Dann buchst Du den Restwert des PKW aus. € 1.998,- Anlagenabgang Restbuchwert an PKW. Somit wird der Gewinn iHv € 3.000 um € 1.998,- vermindert und es verbleibt ein Gewinn aus diesem Vorgang iHv € 1.002. Du könnest den PKW auch an einen Freund für evtl. 2.500,- + MwSt verkaufen. Es sollte halt ein realistischer Wert sein. Vielleicht sind Kratzer im Lack, die Reifen abgefahren und Bremsen müssen auch erneuert werden. Diese Punkte wird die Werkstatt sicherlich im Gutachten berücksichtigen. Das Buchhungssystem bleibt immer das Gleiche wie oben beschrieben.
Rentner können wie Arbeitnehmer bestimmte Beträge von ihrem Einkommen abziehen. Das steuerfreie Existenzminimum liegt bei 8.004,- € für Alleinstehende, 16.008,- € für Verheiratete. Hinzu kommen Werbungskosten, Sonderausgaben und Ausgaben für die Sozialversicherung. Die für eine Abgabe der Steuererklärung kritische Rentenhöhe liegt also bei ca. 19.000,- €, 38.000,- € für Verheiratete. Vorausgesetzt, es liegen keine weiteren Einkünfte aus z.B. Vermietung oder Zinseinnahmen vor! Die Rente (BFA-Rente) darf also bis ca. 19.000 betragen, da hier nur der Ertragsanteil versteuert werden muss. Bis zu diesem Betrag wird also keine Steuer anfallen und Du wirst keine Steuererklärung abgegeben müssen. Es gibt auch die Möglichkeit einmalig eine Steuererklärung abzugeben und zeitgleich die Löschung der Steuernummer zu beantragen. Wenn das FA zustimmt, hast Du es schwarz auf weiß, dass künftig keine Steuererklärungen mehr abgegeben werden müssen.
Ohje, da scheint irgendetwas nicht zu stimmen. Ich vermute deine Frage dahingehend, ob Du Umsatzsteuer zahlen musst. Egal ob mit oder ohne Gewerbeschein, kannst Du bei einem Jahresumsatz bis € 17.500 als Kleinunternehmer arbeiten. Das heißt Du schreibst eine Rechnung ohne Umsatzsteuer. Das ist günstiger als die Umsatzsteuer auf den Nettobetrag oben drauf zu schlagen. Die Umsatzsteuer gehört nämlich dem Finanzamt. Du müsstes die in Rechnung gestellten Umsatzsteuern an das Finanzamt abführen. Die andere Seite ist die Einkommensteuer. Je nachdem wie hoch dein persönlicher Steuersatz ist, mußt Du im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung die gewerblichen Einkünfte versteuern. Du erstellt dafür eine Anlage für das Finanzamt: Einnahmen abzügl Ausgaben = zu versteuernder Gewinn. Wenn Du komplett unbedarft bist, solltest Du dir wenigstens im ersten Jahr fachliche Hilfe suchen.
Hunde badet man nicht! Wälzt er sich im Aas? Hat er evtl eine Zahnfleischentzündung? was soll der Quatsch mit dem kastrieren? falls die Herkunftsquelle unbekannt ist, bitte einen Tierarzt aufsuchen.
Hallo Maxiwell, wenn Du eine Ausbildung machst, wird dein Gehalt vermutlich eher niedrig sein. Zahlst Du denn überhaupt monatlich Lohnsteurn? Falls nicht, wird es sich gar nicht lohnen die bereits erwähnte Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu erstellen und die Anlage G auszufüllen. Weniger als € 0,- Lohnsteuern geht nämlich leider nicht. Du solltest Aufwendungen ins Folgejahr zu verschieben. Hier würden sich dann, bei höherem Einkommen eine Steuerersparnis sicherlicher eher bemerkbar machen.