nein Daniela, er ist eben nicht angestellt, sollte es aber eigentlich sein, weil er z.B. nur für einen Kunden arbeitet. Der Schein-"Selbständige" profitiert auch nicht so viel, davon (außer dass er Aufträge erhält), aber der "Kunde" muss unter anderem keine Sozialabgaben für ihn zahlen, weil er ihn nicht angestellt hat.
du hast recht, unterm Strich bleibt es gleich. Früher hatte es sich mehr gelohnt, weil du das "gesparte" Geld unterm Jahr anlegen konntest. Bei 4/4 zahlt man halt früher ans FA, bei 3/5 muss man evtl. nachzahlen...
da gibt es einen super Trick:
Saft von einer Zitrone und einer Pampelmuse dazu geben (auf 800ml Wasser mit
gewichtsabhängiger Menge Bittersalz).
Dann schmeckt es wirklich nicht mehr schlim.
...wenn du 3/5 hast, hast du monatlich mehr auf dem Konto, musst aber dann evtl. nachzahlen. Bei den heutigen Zinssätzen bringt 3/5 tatsächlich nicht mehr viel...
(früher hättest du theoretisch jeden Monat was beiseite legen können und dann Zinsen bekommen anstatt das Geld gleich ans FA zu zahlen wie bei 4/4)
bevor ich lange selber antworte - schau dir mal diese Seite an: https://www.mystipendium.de/werkstudent/werkstudent-steuern
da wird alles gut erklärt.
Wichtig ist auch, dass dich die Arbeitgeber richtig anmelden, z.B. der Job bei Daimler evtl. als kurzfristige Beschäftigung...
der geldwerte Vorteil wird bei dir pauschal mit der 1% Regel berechnet, da kann man nichts dran ändern - du könntest allerdings die tatsächlichen Fahrtkosten ansetzen - dazu musst du ein hieb- und stichfestes Fahrtenbuch führen.
Diese Entscheidung gilt immer für ein ganzes Kalenderjahr und ich weiss nicht, ob der AG das mitmacht... er bräuchte dein Fahrtenbuch ja jedes mal schon zur Erstellung der Lohnabrechnung.
Deine Berechnung habe ich mir jetzt nicht genau angeschaut... ich bin da auch nicht so voll drin (macht ja alles das Lohnprogramm ;-)), könnte mich aber schlau machen.
aber vlt. kriegst ja noch andere Antworten...?
Du könntest auch einen Privatdetektiov beauftragen... ich hab mal gelesen, die Kosten muss dann evtl. sogar dein Mann übernehmen, weil du ja quasi dazu gezwungen bist, um die Wahrheit ans Licht zu bringen...
also ich finde vo den Tierschutzorganisationen "Animal Equality " am besten... und dann kannst du auch gut dem örtlichen Tierschutzverein was spenden, bzw. Mitglied werden
wenn du eine Liste mit den Fahrten hast, und die Zeiten ca. angeben kannst, dann passt das doch!
Gib einfach für jede Fahrt an, dass er von...bis unterwegs war. Kannst ja ein bißchen variieren...
Was heisst Betrug...es waren ja immer über 8 Stunden!
Diese Kosten, sowie die Fahrtkosten gibst du als Ausgaben an und dann hast du bei den VMA Ausgabe gegen die Zahlung von der Firma = Null.
Wie das mit den Fahrtkosten ist, weisst du wohl selber...?
Hoffe ich konnte helfen
ich denke, das brauchst du garnicht machen, wähle einfach einen Zweitwohnsitz.... und falls Fragen bzgl. eurer Ehe auftauchen, dann wohnst du eben am WE,oder wie es euch gefällt, immer zusammen.
Es ist, soviel ich weiß, gesetzlich so geregelt, dass es reicht 1 Sekunde im Jahr zusammen zu leben, um nicht "dauernd getrennt" zu leben!
Wie man sein Eheleben regelt, bleibt jedem selbst überlassen, wenn eure Ehe nur so funktioniert, dann ist das eben so!
schau dir mal das System der ESt an (http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer_%28Deutschland%29 - unten "Rechenschema") .... ich denke, dann wird dir einiges klarer!
Es werden in der Steuer-Erklärung alle Einkünfte (Einnahmen nach Abzug von Ausgaben) zusammengerechnet, dann werden einige Abzüge (Sonderausgaben, agB's...), Freibeträge verrechnet >> Ergebnis dann das "zu versteuernde Einkommen" - davon die Steuer - dann wird bezahlte Lohnsteuer abgezogen und das Ergebnis ist dann deine evtl. nach zu zahlende Steuer.
D.h. du musst nichts nachversteuern, wenn du keinen zusätzlichen Gewinn machst, sondern es wird einfach nochmal alles ausgerechnet.
Außerdem gibt es ein 410€-Grenze für Nebeneinkünfte die pro Jahr steuerfrei bleibt ( Härteausgleich)...
aber wie gesagt, schau dir die Seite an...
die Einkommensteuererklärung für 2014 ist besonders wichtig!
Da du während der Zeit als Ausgelernter soviel Lohnsteuer bezahlt hast, als ob du das ganze Jahr den Ausgelernten-Lohn bekommen hättest! Also wurde dir zu viel LSt abgezogen, und die kannst du dann zurück bekommen.
Wieviel das genau ist kann man hier nicht sagen, dazu müßte man mehr Einzelheiten wissen.
Du bekommst vom AG nach dem Jahr eine Lohnsteuerbescheinigung (evtl. 2 - eine für die Lehrzeit, eine für danach) Die Werte von dieser Bescheinigung musst du in das ESt-Formular (Anlage N) eintragen.
Dann musst du evtl. Werbungskosten (Ausgaben die deinen Beruf betreffen) angeben, aber nur, wenn sie über 1000€ ausmachen (ca.1000€ stehen jedem automatisch zu) - das könnten besonders hohe Fahrtkosten sein - wieviele km sind es vom Wohnort zur Arbeitstätte?
Dann musst du noch den Mantelbogen (Spenden, Kirchensteuer, Handwerkerleistungen, außergewöhnliche Belastungen ) und evtl. Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen, falls du Versicherungen (Haftpflicht, auch Kfz, Zusatz-Krankenversicherungen...) hast.
Also ganz wichtig ist die Erklärung 2014, danach wird meist nicht viel dabei rauskommen. Übrigens hat man 4 Jahre Zeit dazu, wenn man nicht abgeben muss!
Viele Erfolg!
so wie wfwbinder beschrieben hat - da der Restbuchwert höher ist, ist es im Ergebnis ein Verlust. Es gibt extra Konten dafür... weiss sie aber jetzt nicht auswendig
na wahrscheinlich wurden die Kosten aufgeteilt auf dich und deinen Freund... normalerweise steht die Erklärung für sowas am Ende des Bescheides, Schau dort mal nach. Oder ruf einfach im FA bei dem BearbeiterIn an.
Wenn dem so ist, kann dein Freund ja dann wohl auch die Hälfte der Kosten absetzen...
sorry aber ich muss den meisten hier zustimmen! Du hast augenscheinlich zu wenig Ahnung von der Materie und das kann ganz schön nach hinten los gehen! Da hast du dann am falschen Ende (Steuerberater) gespart!
Ich würde schnellstens Hilfe suchen (muss ja nicht unbedingt gleich ein Steuerberater sein, aber jemand, der sich auskennt!). Dann kannst du ja versuchen, dir Grundwissen anzueignen und so nach und nach auch was selber erledigen, aber bis dahin, solltest du schon Unterstützung in Anspruch nehmen!
hier eine gute Seite, mal so zum Einlesen: http://www.klicktipps.de/index.php
eigentlich geht das nicht...wenn du aber bei dem AG kurzfristig bleibst und es nur ein Fehler war, müsste es gehen. Er muss die Anmeldung stornieren und neu anmelden. Vlt. sollte er auch telefonisch mit der Minijob-Zentrale in Kontakt treten, um den Sachverhalt zu klären?
klick mal bei google ... da findest du haufenweise leckere Rezepte! Wir kennen ja deine Kochkünste nicht :-) >> http://www.chefkoch.de/
am besten: such dir einen anderen Platz :-)
(...meine Pferde sind das ganze Jahr auf der Weide und "grasen" sich so in das frische Gras "hinein" > ich hatte noch nie Probleme)
Wenn ichs richtig verstanden hab, darfst du es jetzt ne Zeitlang gar nicht mehr auf die Weide tun und willst wissen, wie lange diese Pause dauern darf?
Ich denke, da gibt es keine Vorschriften. Ich würde halt an der Hand grasen lassen, so lange und oft es geht und wenns dann wieder auf die Koppel darf, anfangs aufpassen und erstmal nur stundenweise auf die Weide lassen. Das dann langsam steigern.
Hoffentlich konnte ich helfen!
Du müßtest mit deinen AG reden: der bei dem du mehr verdienst, soll dich anmelden und dir halt 455 € zahlen und ganz normal sv-pflichtig abrechnen. Das ist für ihn sogar günstiger, weil er dann nur ca. 21% draufzahlt, beim Minijob jedoch 30%.
Und den anderen Job kannst du dann als Minijob steuer- und sv-frei laufen lassen.
Solange ihr Kindergeld bekommt, könnt ihr den Ausbildungs-Freibetrag geltend machen, danach Unterhaltskosten. Hier fliessen dann auch Umzugskosten mit ein.