Lohnt sich Klage beim Verwaltungsgericht (Fahrerlaubnis auf Probe)?

Folgende Situation liegt vor:

  • Führerschein bekommen am 25.01.2017, seit dem Führerschein auf Probezeit
  • Geblitzt am 20.12.2017 über 21 km/h, Busgeldbescheid erhalten, bezahlt
  • Geblitzt am 13.02.2018 über 21 km/h, Busgeldbescheid erhalten, bezahlt
  • 11.04.2018: Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar + Probezeitverlängerung um 2 weitere Jahre, Aufbauseminar abgeschlossen
  • Seitdem keine weitere Auffälligkeit im Straßenverkehr
  • 01.06.2018: Bescheid von Behörde, Führerschein auf Probe, Empfehlung zum Verkehrspsychologen, Verwarnung nach Paragraph 2a, Abs. 2 Satz 1 Nr 1. plus 32,60 Euro Gebühren

--> (2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde

2) ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung nach Absatz 7 teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat

Das Ding meinerseits ist nur, dass die zweite Tat am 13.02.2018 noch nicht in der verlängerten Probezeit stattgefunden hat, da die Verlängerung der Probezeit erst 2 Monate später erfolgte. Und im neuen Bescheid belangt man mich dafür, nach Teilnahme des Aufbauseminar anscheinend wieder auffällig gewesen worden sein. Nun ist mein Führerschein auf Probe und er wird mir entzogen, wenn ich wieder auffällig werde, was mir aber nicht passieren wird, weil ich seit dem zwei Blitzer sehr achtsam jetzt bin. Es geht halt ums Prinzip. Und ich möchte den Behörden nicht noch 30 Euro in den Popo stecken.

Was sagt ihr zu meinem Fall?

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das ist nur eine empfehlung zum verkehrspsychologen. war mal betrunken beifahrer und habe mich mit dem polizisten gestritten. kam auch die einladung zur "empfehlung" so stand es bei mir zumindest. ist freiwillig bei mir gewesen, deswegen empfehlung.. bin aber nie hin.. auch nie wieder etwas gehört

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nein kann er nicht.. wenn du den sohn nicht zwingst kann der vater den ganzen tag auf der polizeistation im dreieck springen , es nützt ihm nichts. wenn der vater dich unter druck setzt kannst DU ihn anzeigen ;)

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Gravitationskraft :

Formel: F = (G*m*M) / ( r^2)

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nene, mach dir keine sorgen. die testen ob du taub bist, ob du nicht richtig siehst, eben alle sicherheitsrelevanten themen. es kann ja sein, dass du blind bist auf einem auge oder taub etc.

das hat nichts mit deiner sportlichen fähigkeit zu tun! mach dir keine sorgen

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das kannst doch nur du wissen ob es das wert ist?

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wieso? willst du mit den konsequenzen nicht leben? dann f*+# nicht durch die gegend und sei danach "völlig am Boden zerstört" da bekommste zu viel nur vom lesen.

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also als ich noch studiert habe, habe ich an der uni 5-6 am TAG getrunken. Die europäischen richtlinien sind gott sei dank dahingehend soweit streng, dass eine überdosis an koffeein fast unmöglich ist. dennoch sterben jahr für jahr einige menschen daran. also wenn du 1-2 am tag trinkst, sollte das definitiv kein problem sein. 

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noch nie eine überprüfung gehabt.

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wenn du falsche daten angegeben hast ist selbst das strafbar + nutzung ohne zahlung

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