GEHE ODER RUFE DIE POLIZEI AN

Die Beleidigung stellt nach § 185 StGBeine Straftat dar und zählt zu den so genannten Ehrverletzungsdelikten, da sich die Äußerung bemerkbar gegen die Ehre des Opfers richtet. Es muss sich dabei nicht um eine Äußerung oder Handlung handeln, die das Opfer selbst als ehrverletzend empfindet.

§ 223 Körperverletzung. (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.

§ 184i Sexuelle Belästigung. (1) Wer eine andere Person in sexuellbestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.

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hast du kein vater? sag es ihm. ich meinr dein richtigen vater

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